Kennt sich hier jemand mit Erbrecht aus? (Und Friedhofgebührenfrage)

Begonnen von mausebause, 07. Oktober 2011, 08:28:08

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mausebause

Huhu

Ich hätte da ein, zwei Fragen - kennt sich jemand damit aus?
Dann bitte eine PN an mich, das wär lieb!  :-*

Ach ja - und eine Frage bezüglich Friedhofsgebühren hab ich auch - meine Schwester hat mir nämlich gestern "eröffnet", dass es bei unserer Mutter so sei, da sie beim Tod meines Vaters ein Doppel-Urnengrab "gekauft" hat, dass wir im Falle ihres Todes nachwirkend die Doppelbelegung zahlen müssten - was ich aber für Quatsch halte, denn das Grab war ja nicht doppelt belegt..weiß einer was ich meine? Kennt das wer?

Alexa

Zumindest bei der Friedhofsgebührenfrage kann ich was beisteuern: es ist egal ob eine Doppelgrab auch doppelt belegt ist, Liegefristen spielen da eine Rolle:

mein Vater starb 1994 --- ab da began die Liegefrist (Miete für die Familiengruft) von 25 Jahren die wir im voraus bezahlen mussten
meine Mutter starb 2002 --- wir mussten dann noch mal 8 Jahre *dazu* kaufen
mein Bruder starb 2008, und es kamen noch mal 6 Jahre dazu

Das wird aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt mit den Liegefristen, wir sind mit 25 Jahren schon an der Obergrenze.

mausebause

Alexa, okay, das ist klar, dass man die Fristen verlängern muss, danke  :-*!
Aber ich konnte mir echt nicht vorstellen, dass ich rückwirkend eine Doppelbelegung zahlen soll, wenn keine vorgelegen hat...Das wäre sogar für deutsche Verhältnisse seltsam... :-\

Bloom


mausebause

Zitat von: Bloom am 07. Oktober 2011, 09:29:54
Geht es um eine Erschaftsausschlagung?

Unter anderem-ich hab diverse Fragen-kennst du dich aus?

Bloom

Wir hatten letztes Jahr eine Erbschaftsangelegenheit, da mussten wir auch für unsere beiden Kinder entscheiden.

Bissl was kann ich dir mit Sicherheit beantworten :)



mausebause

Danke schonmal!  :-*
Noch jemand mit Ahnung-vielleicht vom Fach?!  :)

Haselmaus

Ich würde mich fast schon wundern, wenn nicht die ganze Zeit schon die Doppelgrabgebühren bezahlt werden müssten. Bei einem normalen Grab ist es definitiv so, man zahlt die Doppelgrabgebühr unabhängig davon, ob das Grad doppelt belegt ist oder einfach.


mausebause

Zitat von: Haselmaus am 07. Oktober 2011, 11:06:43
Ich würde mich fast schon wundern, wenn nicht die ganze Zeit schon die Doppelgrabgebühren bezahlt werden müssten. Bei einem normalen Grab ist es definitiv so, man zahlt die Doppelgrabgebühr unabhängig davon, ob das Grad doppelt belegt ist oder einfach.

Also monatliche Gebühr gibts nicht, meine Mutter hat das Grab "gekauft" als Doppelurnengrab,, als mein Vater starb für 20 Jahre..