Verkehrswert und Einheitswert

Begonnen von Fairydust, 10. November 2011, 08:34:03

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Fairydust

Wir brauchen die beiden Werte für das Gericht. Hab beim Gericht angerufen und die haben gesagt, den Verkehrswert sollen wir schätzen. Wie macht man denn sowas? Kann das hier jemand? Das Haus wurde 2004 neu gebaut und gekauft. Dieser Wert ist da. Kann man daraus irgendwas ableiten?
Haben auch Bekannte bei der Bank. Die eine Bank macht sowas nicht, von der anderen warte ich noch auf eine Antwort.
Den Einheitswert habe ich vergessen zu fragen, wo bekommt man den her?

edit
das Gericht meinte, wir sollen in der Zeitung schauen, was so ähnliche Häuser kosten. Da gibt es aber keine. In der Stadt ist gerade Wohnungsmangel und die Häuser gehen ganz schnell weg.

jewa

Der Einheitswert hat was mit der Grundsteuer zu tun. Ich habe hier einen Bogen vom Finanzamt, wo der drauf steht und ich glaube der steht dann auch auf dem Steuerbescheid der Kommune mit drauf.
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Es wäre nur nicht mein Leben.

Fairydust

Vom Finanzamt haben wir nichts und auf dem Bescheid von der Kommune ist er auch nicht drauf, hab ich schon geschaut. Wer weiß den denn? Die Kommune oder das Finanzamt? Ich muß das für Opa rausfinden und ich will ihn nicht unnötig Unterlagen raussuchen lassen, ist für ihn anstrengend.

Was hast du denn für einen Bogen vom Finanzamt?

jewa

"Bogen" war nur umganssprachlich für Papier gemeint.  ;)

Ich habe hier einen Bescheid vom Finanzamt vorliegen der nennt sich:
a) Einheistwertbescheid
Wertfortschreibung/Artfortschreibung au den 01.01.2003

b) Grundsteuermessbescheid
Neuveranlagung auf den 01.01.2003

ordentlich mit Aktenzeichen.

Die Gemeinde rechnet dann mit diesem "Grundsteuerbessbetrag" unter Verweis auf den Bescheid des Finanzamtes mit dem Aktenzeichen XXX und dem persönlichen "Hebesatz" der hiesigen Gemeinde die Grundsteuer B aus.


Der Bescheid des Finanzamtes beruht auf einen Fragebogen nach Hausbau und der "Vollzugsmeldung - Hausbau ist abgeschlossen".


Wenn es bei euch so ist, wie bei uns, einfach den letzten Grundsteuerbescheid der Gemeinde raussuchen lassen und damit bei der Gemeinde nachfragen, die müssen die Daten ja auch haben.

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Fairydust

Dann laß ich mal Opa nach sowas suchen, danke.
Wir haben für unser Haus sowas nicht bekommen, liegt vielleicht daran, dass wir nicht neu gebaut, sondern gekauft haben. Vielleicht wird das dann nicht mehr zugeschickt.


Kann jemand beim Verkehrswert helfen? Der muß unbedingt rein, weil mit dem weiter gerechnet wird.

jewa

Ja, ich vermute, wenn das Haus verkauft/gekauft wurde, bleibt der Einheitswert vermutlich gleich, da er sich ja aus den Bau-/Herstellungskosten und Anbauten (Garage, etc.) berechnet und sich das durch den Verkauf ja nicht ändert. Wir bekommen nur alle naselang die Anfrage, ob die Garagen jetzt gebaut sind, weil sich dann der Einheitswert neu berechnet.

Wegen Verkehrswert würde ich mal vergleichbare Häuser aus der Zeitung nehmen (Baujahr, Größe, Ausstattungsmerkmale) oder bei Banken und Maklern mal anfragen.
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wewo

In aller Regel verlangt ein Gericht ein Verkehrswertgutachten eines freien Sachverständigen (z.B. Verkauf eines Grundstücks für einen betreuten Verwandten). Wenn Ihr aber beide Werte benötigt (welche), dann kann ich nur raten, dass Ihr einen Anfangs- und Endwert benötigt (Scheidungsangelegenheit). Das ist dann in der Regel ein vereidigter Sachverständiger oder ein freier Sachverständiger, der mit Einverständnis des Gerichts zu diesem Gutachtensfall vereidigt wird.
Die Bank macht nur interne Bewertungen. Der Einheitswertbescheid spielt heute nur noch für die Festlegung des Grundsteuermeßbetrags (Grundsteuer der Stadt) eine Rolle und ist kein aktueller Wertmaßstab für den Wert eines Grundstücks inkl. Gebäude.
Es kommt halt genau auf den konkreten rechtlichen Bezug an, für den Ihr den Wert dieses Grundstücks benötigt.

Fairydust

Es ist für eine Nachlaßwertbestimmung. Ich habe ja beim Gericht angerufen. Die wollen kein offizielles Gutachten. Wir sollen den Verkehrswert von anderen verkauften Häusern selbst rausfinden. Es erbt auch nur eine Person. Dieser Wert ist also nur zur Bestimmung der Gebühren wichtig  :P
Hat jemand Ahnung, wie sich der Preis im Vergleich zu 2004 verändert hat? Das Haus ist 2004 neu gebaut. Hat es noch den Preis von 2004, ist er drunter, wenn ja, wieviel % ungefähr? Zur Zeit werden in der Gegend keine vergleichbaren Häuser verkauft.

BiDi

Wenn es nur um die Gebühren geht:
Preis von 2004 und 10% abziehen. So aus dem hohlen Bauch geschätzt. Ich denke, damit motzt keiner.
Ist ja a) schon ein bißchen abgewohnt und b) entspricht es nicht mehr den neuesten energetischen Vorschriften ;).

Grüsse
BiDi
Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005