Urlaubsanspruch - Hilfe bei Berechnung

Begonnen von Barbia+LuJo, 25. Juli 2012, 11:29:00

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Barbia+LuJo

Hallo,

ich habe am 27.02.12 einen Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben und am 29.02.12 auch sogleich angefangen mit Arbeiten.

So nun hab ich SChwierigkeiten meinen Urlaubsanspruch zu berechnen:
Ich habe im Kalenderjahr 24 AT Anspruch, d. h. pro Monat 2 Tage.

Zählt der Februar schon mit? Oder muss ich den draussenlassen aus der Berechnung?
Mir wurde nämlich im April gesagt, dass ich bis Juni 10AT Urlaubsanspruch habe, da wäre ja der Februar mitgezählt gewesen.

Bitte helft mir, ich kann grad nciht klar denken.

myja78

Der Februar zählt mit, da du ja schon im Februar dort angestellt warst (wenn auch nur wenige Tage). Im Zweifel - in der Personalabteilung nachfragen, die können dir genau sagen, wie es berechnet wird!

Barbia+LuJo

Das hab ich ja, die gestehen mir nun nach genommen 5 Tagen, bis Ende August nur noch 7 Tage zu.

Und da ich mit meiner Sachbearbeiterin so mal überhaupt nicht kann, ist eine Diskussionsgrundlage gar nicht vorhanden

sanigirl

Der Februar zählt nicht mit rein. Laut Arbeitsgesetz nur jeder volle Monat. Ich habe mal am 2. Mai bei einem ziemlich großen AG begonnen und hatte für den Monat mai keinen Anspruch auf Urlaub.

Barbia+LuJo

Danke SaniGirl.....ok, dann werd ich das berücksichtigen


toki

#5
...
"Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale"

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Barbia+LuJo

Ich werde zum 31.08.12 kündigen

Da von meiner Firma eine Ablöse gezahlt werden muss, da die mich ja nun fest einstellen, weiß die ZA-Firma schon bescheid und gewähren mir nur noch 7 Tage

toki

#7
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myja78

Okay - also ich hab mal zum 15. angefangen und da sagte man mir, das der Monat VOLL mitzählt, egal wie viele Tage man in einem Monat erst da angestellt ist ???

Aber 7 Tage können ja schonmal garnicht stimmen - März bis August sind ja schon 6 Monate und somit 12 Tage die unstrittig sind. - was nun sein kann, dass du dich noch in der Probezeit befindest und es eine Klausel gibt, das du nicht deinen vollen Urlaubsanspruch in dieser Zeit nehmen darfst.

Hat die Dame dir ihre Rechnung mal erläutert, wie sie auf die 7 Tage kommt?
Sollen die restlichen 5 Tage ausgezahlt werden?


myja78

Ah, okay, das hab ich wohl überlesen s-:)

sanigirl

Zitat von: myja78 am 25. Juli 2012, 12:17:51
Okay - also ich hab mal zum 15. angefangen und da sagte man mir, das der Monat VOLL mitzählt, egal wie viele Tage man in einem Monat erst da angestellt ist ???


Ich schätze dann hattest du einen AG der sich damit nicht so 100% auskannte.  ;) Gut für dich!  :D Ich dachte das nämlich auch immer, das der Monat voll zählt, egal wann man anfängt. Wurde dann aber eines besseren belehrt. Da wurden mir sogar § aus dem Arbeitszeitgesetz (??) gesagt, weiß aber nicht mehr welche das waren und ob es auch das Gesetz war. Die waren damals richtig schlau, mich wegen des Feiertages, 1. Mai, erst ab dem 2. zu beschäftigen und mir somit keinen Urlaub für diesen Monat gewähren mussten.

myja78

Was ich wohl zu 100% weiß - wenn man 2,5 Urlaubstage für einen Monat anspruch hat, dann darf da nicht nach unten gerundet werden, meist wird sogar nach oben auf volle 3 Tage aufgerundet. - auch wenn der Urlaubsanspruch z.b. 2,1 Tage sind, darf nicht nach unten gerundet werden, sondern es MUß zu Gunsten des AN gehen.

Sanigirl - vielleicht hing das auch mit dem Tarifvertrag zusammen oder so, da gibt es dann ja auch schonmal andere Regelungen, oder es gab ne Betriebsvereinbarung, die das geregelt hat. Die hatten mir auch irgendwas gesagt, wonach das so geregelt war, dachte das wär ein Gesetz gewesen, aber wie gesagt, kann auch einer der vorgenannten Gründe gewesen sein s-nachdenken

sanigirl

@Myja das kann natürlich sein. Ich habe keine genaue Ahnung mir Wie das gleich war.