Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot+Erziehungsjahr

Begonnen von yvonne_c, 29. Dezember 2013, 19:08:50

« vorheriges - nächstes »

yvonne_c

vielleicht weiß hier einer von euch besser bescheid als ich.
ich wurde ja, als ich mit samira schwanger war, aber der 8. ssw in beschäftigungsverbogesetzt. das war im September 2012 Im April 2013 Entbindung. Im September 214 will ich wieder arbeiten gehen. nun aber bin ich mir unschlüssig, ob ich noch alten urlaubsanspruch habe.
bekommt man diesen in
beschäftigungsverbot
Mutterschutz
elternzeit
???
hoffe einer von euch weiß mehr wie ich....meine vorgesetzte muss da nämlich auch erst nachfragen....und da würde ich mich selbst schon auch gern schlau machen :)

Honigbluete

In der Mutterschutzzeit hat man Urlaubsanspruch, in Elternzeit nicht. Zum Beschäftigungverbot kann ich nichts sagen.

Pico

Du hast Anspruch auf dein Urlaub im Beschäftigungsverbot... Aber ich glaube du musst denn nach der Elternzeit dann nehmen oder Zeitnah nehmen,sonst verfällt der... Also ich hatte nach meinem BV noch ein Kompletten JahresUrlaub aus 2010 und denn musste ich dann als ich wieder Anfangen wollte mit dem Arbeiten nehmen und so hatte ich erstmal 1 Monat komplett Urlaub...
Nimm ein Kind an die Hand und lass dich von ihm führen. Betrachte die Steine, die es aufhebt und höre zu, was es dir erzählt. Zur Belohnung zeigt es dir eine Welt, die du längst vergessen hast.

[Login or Register]
[Login or Register]

Tafi

Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot hast du definitiv. Allerdings wie zeitnah man denn nehmen sollte-keine Ahnung. Bei uns hatte man den Urlaub wie bei Pico auch direkt nach der Beschäftigungsaufnahme nehmen sollen.