Anrechnung von Schenkungen im Todesfall

Begonnen von Fairydust, 21. Juli 2012, 10:17:02

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Fairydust

Kennt sich jemand damit aus, wie Schenkungen angerechnet werden?
Grundsätzlich gilt ja die Schenkung nach 10Jahren zu 100%, vorher wird zu 10% pro Jahr angerechnet
Aber wie sieht es bei diesem Fall aus?
Ein Ehepaar (Person A und B) schenkt Person C einen Gegenstand im Wert von 20000€.
Person A verstirbt im 7.Jahr somit gelten 60% als Schenkung, 40% zählen zum Erbe.
Person A hat Person C 6000€ geschenkt.
Person D hat sich von A seinen Pflichtteil auszahlen lassen, die restlichen 4000€ wurden eingerechnet

Person B verstirbt im 8. Jahr. Wie die 10000€ aufgeteilt werden, ist klar. (70%/30%)

aber was passiert mit den 40% der Schenkung von Person A?
Hat sich das erledigt, oder wird das dann zu einer Schenkung von Person B?

Muß nach dem Tod von B 70% von 10000€ oder 20000€ gerechnet werden?

Ich hoffe, das ist nicht zu verwirrend  :)