Thema Einzugsermächtigung. Darf die Bank das?

Begonnen von Bomelo, 14. Oktober 2011, 09:09:34

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Bomelo

Huhu.

Vielleicht kennt sich hier jemand aus. Folgender Fall.

Wir haben bei unserer Hausbank zwei Konten. Dem Kita haben wir eine Einzugsermächtigung für Konto A erteilt. Bei Durchsicht der Kontoauszüge sah ich nun aber, dass diese auf Konto B abgebucht haben.

Auf Nachfrage bei der Bank erhielt ich die Auskunft, dass ich bei der Kita nachfragen soll, denn die hätten dann sicherlich eine falsche Kontoverbindung drin. Kann nicht sein,, aber selbst wenn das so wäre: die Einzugsermächtigung lautet doch nur auf Konto A. Dann darf die Bank doch keine Abbuchung von Konto B dulden, selbst wenn der Abbucher Konto B korrekt angibt, oder?

Ok, bezahlt werden hätte es sowieso. Jedoch haben wir uns aus gutem Grund für Konto A entschieden und nun haben wir Rennerei, bis wieder alles so ist, wie geplant. Und das ärgert mich.

Ich finde, die Bank hätte bei fehlender korrekter Einzugsermächtigung für Konto B keine Abbuchung dulden dürfen. Oder irre ich mich?

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Yvo84

Die Bank führt die Einzugsermächtigung so durch, wie sie vom Zahlungsempfänger eingereicht wird. Der Zahlungsempfänger muss nicht der Bank beweisen, das die EE ihm so vorliegt. Er bestätigt das mit der Einreichung und der Unterschrift.
Ihr habt die Möglichkeit die Abbuchung bei der Bank zurückgeben zu lassen.
Wende dich an die Kita wg. der Abbuchung. Warum von diesem Konto abgebucht wurde. Die Bank kann da nichts umswitchen.

Lali

@ Elovan,
mein Rechtsempfinden wäre genau so wie Deins, aber was Recht ist und was man als Recht empfindet, sind manchmal unterschiedlich. Meine Frage dazu wäre nur: Wie kommt die KiTa an Eure "anderen" Bankdaten? Bist Du ganz sicher, dass Du Dich nicht bei der Erteilung der Einzugsermächtigung irgendwie vertan hast?

Conny

#3
*

Jomi

Die Bank weiß doch überhaupt nicht, wem du für was eine Einzugsermächtigung gegeben hast. Die werden doch nicht von vornherein an die Bank weitergeleitet. Da bräuchten die Banken ja enorm viel Platz wenn sie alle Einzugsermächtigungen von allen Kunden aufbewahren müssten.

Also, wende dich an die Kita ;)
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.1.15, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

Bomelo

Huhu.

Vorab: hab´s inzwischen geklärt. Träger der Kita ist die Stadt. Und die hatten unsere andere Bankverbindung im System wegen Grundsteuer und dergleichen. Die haben dann bei der Abbuchung nicht aufgepasst. Beim nächsten Mal wollen sie aber drauf achten.

Und zum Thema. Ehrlich? Die müssen die EE nicht vorlegen? Das ist ja mal krass. Ich dachte, der Abbucher muss zumindest einmal am Anfang eine gültige Einzugsermächtigung bei der Bank vorlegen. Die überprüfen die dann und buchen dann ggf. das Geld, sofern die EE korrekt ist. So dachte ich zumindest.

Wenn die das nicht prüfen, dann heißt das doch aber im Umkehrschluss, dass ich in betrügerischer Absicht theoretisch zu jeder Bank gehen könnte und behaupten könnte: xy hat mir eine Einzugsermächtigung erteilt, ich hätte bitte gern 1000 EUR von dem Konto.  :o

Ok, wer von euch gibt mir freiwillig seine Bankverbindung?  ;D
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Nepo

korrekt, eine Einzugsermächtigung muss der Bank nicht vorliegen. Deswegen sollte jeder ja auch regelmässig seine Kontoauszüge prüfen.
Anders ist es bei einem Abbuchungsauftrag. Erteilst du diesen, dann muss der auch bei der Bank vorliegen. Liegt dieser nicht vor, dann wird erst bei dir nachgefragt, ob die Abbuchung ok ist. Wenn nicht, dann wird das Geld nicht deinem Konto belastet

Bomelo

@ Nepo: danke. Jetzt erklär mir bitte noch kurz den Unterschied zwischen EE und Abbuchungsauftrag. Ist ein Abbuchungsauftrag nur für einmalige Sachen und eine EE für regelmäßige oder wo liegt der Unterschied?
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Nepo

der Unterschied liegt z.B. in der Länge der Widerrufsfrist.
Bei einer EE kannst du in einer gesetzlichen Frist von 6 Wochen nach Bankabschluss (in der Regel Monatsende, kann aber auch quartalsende sein). bei europäischen Lastschriftverfahren gilt generell eine Frist von 8 Wochen ab Abbuchungstag. In dieser Frist wird das Geld anstandslos von der Bank zurückgebucht, es entstehen halt nur bei der anderen Seite Gebühren.
Bei einem Abbuchungsauftrag hast du diese Möglichkeit des Widerrufes nicht, denn der Abbuchungsauftrag wird der jeweiligen Bank erteilt. Also z.B. darf ich von deinem Konto abbuchen. Dann musst du deiner Bank mitteilen, dass ich das darf, da gibt es auch extra Formulare für und man muss eine Gebühr bezahlen. Dann buche ich von deinem Konto ab, das ganze wird auch mit anderen Codes ausgeführt wie bei einer normalen Lastschrift. Hier ist die Bank verpflichtet, die Abbuchung zu prüfen.

Bomelo

Ah ok, vielen Dank für die Info. Man lernt ja nie aus.
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