Teilweise Befreiung von Zuzahlungen der Krankenkasse

Begonnen von Landei, 19. April 2012, 05:09:34

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Landei

Kann man das immer nur Ende des Jahres nachträglich beantragen?
Klar, bei Hartz 4 und Rente gehts auch im laufenden Jahr, weil da hat man ja ein geregeltes Einkommen.

Ich habe die Woche jetzt bei der KK angerufen deswegen, weil wir ja rein theoretisch schon unser Prozent voll haben.
Da sagte mir die Trulla am Telefon, daß sie das Einkommen von meinem Mann ja nicht hochrechnen könne, wir sollen halt alle Belege sammeln und dann Ende des Jahres einreichen.

Schön, daß wir da Geld wieder bekommen, aber ich selber habe gut und gerne 50 €/Monat zusammen, die natürlich erstmal bezahlt werden müssen.

Gibt es da irgendeine Regelung, wo erstmal ein hochgerechnetes Einkommen veranlagt wird und dann wird Ende des Jahres nochmal alles gegengerechnet und man muß evtl. nachzahlen?
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage (schreibe) und tue, nicht für das, was Ihr versteht (lest) und daraus macht!!!

Melanie83

Ich weiß, dass wir einige Kunden haben, die am Anfang des Jahres die Summe im Vorraus bezahlt haben die sie zusammenbringen müssen und so direkt die Befreiung bekommen haben. In welchen Fällen, dass möglich ist weiß ich aber nicht, aber es sind keine H4-Empfänger.

sui

Hallo!

Die gesetzliche Regelung ist: Berechnung am Jahresende! Bei Personen, die immer ein gleichbleibendes Einkommen haben (ALG II, Rentner, SoHi) kann im laufenden Kalenderjahr berechnet und für den Rest des Jahres die Befreiung ausgestellt werden. Alternative: Am Jahresanfang zahlt man den Betrag seiner Belastunggrenze ein und bekommt direkt den Ausweis.
Bei Lohn, ALG 1, Krankengeld etc. wird nur im Nachhinein berechnet. Ist leider so...

Wenn jemand chronisch krank ist, kann allerdings auch in solchen Fällen schon vorher gerechnet werden, wenn man wirklich vorausrechnen kann, welches Einkommen bis Ende des Jahres vorliegen wird (zB.gleicher Job/gleicher Lohn seit zig Jahren, da macht man dann aus dem Lohn des letzen Jahres und dem aktuellen ne Hochrechnung). Aber das ist nur ne reine Kulanzregelung der Kassen, und kommt immer auf den Einzelfall an!!! Da gibts keinen Rechtsanspruch... :-\

LG,
Sui (Krankenkassen-Trulla  ;) ;D )

moni

Zitat von: sui am 19. April 2012, 11:20:25
H
Bei Lohn, ALG 1, Krankengeld etc. wird nur im Nachhinein berechnet. Ist leider so...


LG,
Sui (Krankenkassen-Trulla  ;) ;D )

kann ich widersprechen. unser lohn, der gleichbleibend ist wurde hochgerechnet.

wir sind als familie das ganze jahr befreit.

man kann bis zur belastungsgrenze zahlen und wird dann befreit. da muss man nicht alle quittungen sammeln.
oder halt sammeln, später einreichen und dann das geld wieder bekommen.

die grenze liegt bei 2% vom gesamtbruttolohn und bei chronisch kranken bei 1%