Student / Unterhalt zahlen

Begonnen von ♥LillysMami♥, 11. Februar 2016, 13:11:54

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Meph

Ich hab nochmal gegooglet. Es ist tatsächlich so, dass "getrennt lebend" Ehen vorbehalten sind, die getrennt sind

ZitatGesetzliche Definition von Trennung

Wann-getrennt?Nachdem es bei den Scheidungsvoraussetzungen ganz maßgeblich auf das Getrenntleben ankommt, hat der Gesetzgeber diesen Begriff in § 1567 BGB ausdrücklich definiert:
"Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben."
Keine Trennung trotz Getrenntlebens

Folglich leben Eheleute also nicht getrennt, wenn beispielsweise der Ehemann sich monatelang im Ausland auf Montage befindet, wenn einer der Ehepartner im Gefängnis sitzt, wenn einer der Ehepartner als Künstler sich auf einer Monate dauernden Tournee befindet oder wenn beispielsweise durch eine berufliche Versetzung eine länger dauernde Trennung eintritt. Denn in diesen Fällen bedeutet die rein räumliche Trennung noch nicht, dass derjenige, der sich außer Haus befindet, die häusliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen will. In den meisten dieser Fälle wird es sogar so sein, dass es die beiden Ehepartner nach eine gewissen Zeit kaum noch erwarten können, die Gemeinschaft wieder herzustellen.

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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
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♥LillysMami♥

Er ist über 25 und schon immer privat versichert. Kenne mich da aber nicht aus...
Er bekommt kein Bafög.
Meine Wohnung wäre zu klein zu viert. Zu dritt, also ich und zwei Kinder gerade noch ok. Muss eben Zimmer tauschen, aber daran sollte es nicht liegen.

Meph

Aber jetzt zahlt ihr ja beide miete, was spricht denn dagegen, aus dieser summe eine adäquate Wohnung für Euch gemeinsam zu finden? Evtl wird das ganze dann sogar unterm Strich günstiger. Gestaltet sich natürlich schwer wenn es um eine Stadt wie München oder Hamburg geht
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♥LillysMami♥

Nein, er wohnt bei seinen Eltern und zahlt keine Miete. Ich bezahle meine Wohnung ganz normal.

Schnukki

Du hattest aber in einem anderen Post geschrieben, dass seine Eltern die Miete zahlen.

Ich denke ganz ehrlich .. wo ein Wille, da wäre auch ein Weg.
Aber hier scheint der Wille, gemeinsam etwas zu schaffen, nicht wirklich zu sein - schade.

♥LillysMami♥

Wo habe ich das bitte geschrieben  ???

Wir haben lediglich gefragt, wie das mit dem unterhaltsvorschuss ist! Mehr nicht! Ich kann jetzt null diese Unterstellung nachvollziehen.

Danke euch, für eure Antworten.

Honigbluete

Ich muss mal blöd fragen: brauchst du den Unterhaltsvorschuss zwingend? Du bekommst doch Mutterschaftsgeld und Elterngeld, dazu Kindergeld. Große laufende Kosten verursacht so ein Baby ja nicht, "normale" Familien bekommen ja auch nicht mehr Geld, wenn ein Baby kommt.
Sorry, wenn ich da einen Denkfehler mache, aber ich verstehe das Grundproblem nicht so richtig.

guest4324

Warum hinterfragt Ihr denn LillysMamis Absichten so derart hartnäckig? Sie fragte doch lediglich, welche unterstützenden Leistungen ihr und ihrem Partner eventuell zustehen. Mehr nicht. Ich kann ehrlich verstehen, dass man sich da über jeden Euro, der einem vielleicht zusteht, freut.  ???

LillysMami, Hut ab, dass Ihr Euch für das Kind entschieden habt und versuchen wollt es gemeinsam alles hinzukriegen. Ich wünsche Dir ne schöne Schwangerschaft, Deinem Freund ein erfolgreiches Reststudium mit nem guten Anschlussjob und der großen Schwester viel Spaß mit ihrem Geschwisterchen! Schönen Valentinstag.

♥LillysMami♥

Ich habe dann Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt meiner Tochter. Davon muss dann wirklich alles bezahlt werden!
Es war ein Vorschlag von Caritas mit dem Vorschuss und darüber wollten wir uns erkundigen. Mehr nicht.

♥LillysMami♥

Hrefna, danke für deine Worte. Tut ehrlich gesagt gerade gut.

Honigbluete

OK, dann habe ich das falsch verstanden mit dem Vorschuss. Ich dachte, die Caritas hätte diesen einmaligen Zuschuss gemeint. Wo muss man denn den Unterhaltsvorschuss beantragen? Die müssten doch auch deine Fragen beantworten können.

Die Frage, ob du das Geld zwingend brauchst, hast du nicht eindeutig beantwortet. Ist auch OK, musst du mir nicht beantworten, sondern für dich/euch. Wenn ihr das Geld braucht, beantragt es, wenn es auch ohne geht, dann halt nicht.
Alles Gute euch!

~ Oma Netti ~

Wenn er bei seinen Eltern das Rundum Sorglospaket hat, warum sollte er da jetzt so kurz vor dem Studienende ausziehen?
Das würde alles nur verkomplizieren.
Ich glaube (rate allerdings auch zu einer genauen Nachfrage), dass dir sehr wohl Unterhaltsvorschuss zusteht, auch wenn ihr zusammen seid. Ihr lebt ja nicht zusammen. Die werden auf ihn zukommen und er wird offen legen müssen, dass er studiert und nur ein geringes Einkommen hat. Dann bekommst du Unterhaltsvorschuss. Bin ich mir recht sicher.

Ich würde meinen Fokus auch darauf legen einen guten Master zu machen, damit es dann mit einem guten Job weitergeht. Und nicht jetzt noch anfangen einen zweiten Job zu suchen oder dergleichen. Es ist doch nur eine relativ kurze Überbrückungszeit, und genau dafür sind staatliche Hilfen da. Dieser Zirkus hier bei EO immer wenn einer was beantragen will geht mir tierisch auf den Zeiger.
Vor allem wenn es wirklich nur der Überbrückung dient. Mit seinem Master wird der gute Mann nachher schon genug Steuergelder erwirtschaften, dass er keine Gewissensbisse mehr haben muss.  s-:)

♥LillysMami♥

Honigbluete, ich denke schon, dass 140(?)€ sehr hilfreich sind.

Netti, ja es ist nur 1 Jahr dann noch wenn das Baby da ist.
wir müssen das mit der ss erstmal richtig sacken lassen  :-[ trotzdem macht man sich ja schon sorgen/Gedanken. Wir haben im März nochmal ein Beratungsgespräch.

Mamba

wir waren in der ersten (nicht so wirklich geplanten) Schwangerschaft beide Studenten.. meine Tochter hat sogar als Bauchzwerg Sozialhilfe bekommen (Schwangerschaftszuschuss  ;)) und wir haben die Caritas-Erstaustattungs-Förderung bekommen. Kurz danach war mein Freund mit dem Studium fertig und hatte fix einen Job... und zahlt seit dem artig Sozialabgaben.

Und bzgl Kosten stimmt es ja wirklich. So ein Zwockel kostet ja wirklich kaum was und man macht Anfangs noch "Gewinn" mit dem Kindergeld (zumindest, wenn man nicht die 15-euro-oder-mehr PreNahrung füttert/füttern muss) und wenn man kein Problem mit gebrauchten Sachen hat, kommt man mit dem Caritaszuschuss gut klar. EO/SO ist da doch schonmal eine gute Shoppingquelle :)

Ist nur die Frage, ob man mit der Höhe des Elterngeldes klar kommt, was ja doch weniger ist, als das normale Gehalt... und für die Fälle könnte Wohngeld/Unterhaltsvorschuss und co praktisch sein.

Oder halt jobben nebenbei, aber das ist ja eher unpraktisch, wenn Papa schon abends/am WE los gehen muss.
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest




~ Oma Netti ~

Wenn das Elterngeld nicht reicht, dann würde ich Wohngeld undKinderzuschlag obendrauf beantragen, plus den Unterhaltsvorschuss.
Sobald der Papa seinStudium beendet und einen Job hat, kann man dann ja überlegen zusammen zu ziehen. Und selbst wenn nicht, kann er ja dann die Familie finanziell unterstützen.

Meph

Ich verstehe das auch, dass 140 euro echt was bringen und ich bin durchaus der Meinung, dass jeder den bekommen soll, dem er zusteht. Meine Fragen bezwecken eher dem Eruieren wie die chancen stehen, ob es andere möglichkeiten gibt.
Dass Dein Freund noch bei seinen Eltern lebt z.b. ist eine Situation, die nochmal alles anders hinrückt- denn dann "bezahlen" seine Elterrn seinen Unterhalt in "Naturalien" und kein Amt wird eben dann sagen: zieht doch zusammen, spart Geld. Hierdurch kann man wieder viel besser FÜR den Unterhaltsvorschuss argumentieren.
Zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschuss sind z.b. ein  sehr wertvoller Tip von Netti.
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scarlet_rose

Wenn der Papa nicht bei ihr wohnt wird vor jedem Antrag, den sie irgendwo stellen kann IMMER zuerst der Unterhaltsanspruch geprüft. Immer. Bevor man irgendwo Geld bekommt, muss der Unterhalt gezahlt werden oder gegebenenfalls durch UV ausgeglichen.
Und erst wenn es inkl. Unterhalt nicht reicht, greifen andere Stellen.

Sollte die also anderes beantragen, ist sie sogar verpflichtet zuerst die Unterhaltsforderung auszugleichen.
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Meph

yips, soweit bin ich absolut deiner meinung. hätte er aber eine eigene wohnung würde bei uns das amt sagen: na dann ziehen Sie doch zusammen! Durch die Unterhaltspflicht der Eltern in Form von "Naturalien" wäre das schlichtweg enthebelt. Ich sag ja: es kommt wirklich auf das Amt drauf an. Und MIR hilft es zumindest wenn ich viele Sichtweisen lesen kann, viele Eventualitäten schonmal theoretisch auseinander nehmen kann. Und dazu gehört mmn auch mögliche Probleme aufzuzeigen und/oder über alternativen zu sinieren.
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~ Oma Netti ~

Scarlett hat absolut recht.  :)

Aber selbst wenn der Vater eine eigene Whg hätte kann kein Amt der Welt verlangen, dass man zusammenzieht. Mit wem ich meine Wohnung teile, entscheide ich schon noch selber. Zumal er ja weder Bafög noch sonstwas bezieht, sondern ganz klar privat unterstützt wird. Da er privat versichert ist, kann man auch davon ausgehen, dass die Eltern über ein entsprechendes Einkommen verfügen, so dass er so oder so keine staatlichen Hilfen bekommen würde.

Ich würde es wirklich so belassen wie es ist. Esbringt sonst nur Durcheinander. Er ist versorgt durch die Eltern und du beantragst für das eine Jahr Unterhaltsvorschuss und evtl Wohngeld+Kinderzuschlag und bleibst in deiner Wohnung. Wie oft ihr euch seht interessiert dabei niemanden. Und nach dem Jahr schaut ihr wie es weitergeht. Was bekommt er für einen Job, was verdient er etc. Ein Vorteil ist dann ja auch, dass er zb kein Bafög zurück zahlen muss. Das wird schon.  :)

lotte81

Ich finde der Eindruck , der hier entsteht ein wenig "drüber". Es klingt ein wenig so, als würde man Lilly und Partner ein wenig unterstellen sich auf die faule Haut legen und auf Kosten der Allgemeinheit zu leben. Ich weiss, dass es nicht so gemeint ist, aber als werdende Mutter, würde ich es so lesen.

Der Mann lebt derzeit bei seinen Eltern, auf Kosten der Eltern, wie viele Studenten (ich dacht auch erst , er lebt allein). Alles was mit einem Auszug verbunden ist, würde seine finanzielle Situation erschweren. Jetzt am Ende des Masterstudiums einen neuen Job suchen und mehr arbeiten, halte ich auch für contraproduktiv und ehrlich gesagt wegen einem Jahr 140 Euro dem Jugendamt sparen auch recht aufwendig (zumal man die ja eh zurückzahlt, oder? )

Zusammenziehen: Ungeplant schwanger, heisst oft ja auch, dass eine Beziehung am Anfang steht und vielleicht gar nicht (noch nicht) langfristig ausgelegt war. Man kann da sicher drüber nachdenken (ich hatte ja auch gedacht, dass man so ggf. eine Miete sparen kann).... Mit einem Mann/Frau zusammenzuziehen, mit dem man erst kurz zusammen ist und dafür dem großen Kind Umfeld/ Wohnung "nehmen" finde ich auch auch etwas übers Ziel hinausgeschossen. Es klingt mir nicht danach, als sei Lilly sich da 100% sicher derzeit, dass die Beziehung für die Ewigkeit ist.,.... Ist man zu zweit mit nur dem Baby, könnte man es vielleicht auch einfach testen,. Aber es gibt ja noch ein Kind in dem Ganzen, das schon mal eine Familie "verloren" hat nach der Trennung vom Papa -vermute ich mal. Da finde ich sollten solche Entscheidungen gut überlegt sein und nicht getroffen werden, nur um hinterher zu sagen: Aber ich hab den Staat kein GEld gekostet. Zumal das ja nicht stimmt. Sie müssten ja dennoch Geld vom Staat nehmen, nur die Zuständigkeit würde sich verschieben, nämlich vom JA aufs Jobcenter oder Wohngeld oder Kindergeldzuschlag. Wie soll der Papa sich selber, Frau, Baby , Wohnung etc finanzieren von 150 Euro Minijob und dem, was die Eltern geben (zumal noch sein kann, je nachdem wie alt er ist, dass die gar nichts mehr geben müssen an Bargeld)?

Wir waren in einer noch extremeren Situation, weil beide im Studium. Wir sind zusammengezogen (was in dem Fall hieß, es ist klar, dass wir lange Zeit auf Hilfe von außen angewiesen sind. Entweder Staat oder eben unsere Eltern. Wäre ich mit Baby damals bei meinen Eltern geblieben, wäre es auch so gegangen).... Es lässt sich nicht immer alles ideal planen. Wir haben dann Sozialhilfe fürs Bauchbaby (und auch später noch) bekommen. Wir mussten die ersten Jahre keine Krippenkosten zahlen etc. Was ja auch Unterstützung vom Staat ist....irgendwer muss es ja zahlen.... Wir haben dann fertig studiert, sind so schnell es ging arbeiten gegangen.....So was kann nun mal ungeplant passieren. Sicher, man sollte immer versuchen sich so weit es geht selber zu finanzieren und so schnell es geht auch komplett (allein schon, weil Ämter auch nerven).
Er muss für das Kind zahlen, kann es aber nun mal im nächsten Jahr nicht - also springt der Staat ein, um eben diese Kosten für das Kind vorzustrecken. Danach wird er dann, wenn alles gut geht , die nächsten 17 Jahre (und länger) selber für sein Kind zahlen. Was ja auch richtig ist.

Ich denke, wenn jemand "nur" 30 Stunden arbeiten war, alleinerziehend ist und dann auch noch nur Elterngeld (also 80%) bekommt, wird das Geld bestimmt eng.... Zumal ja schon Mietkosten etc bestehen.

Ach so, und am Ende kann ich mir vorstellen, dadurch, dass er bei seinen Eltern wohnt und ja Geld verdient, dass er ggf. wirklich 50 oder auch 100 Euro selber zahlen muss. Es wird vermutlich alles "umgerechnet" Unterhalt der Eltern gegen Einkommen etc. und dann könnte ich mir denken, dass er am Ende einen gewissen Satz noch an "Taschengeld" für sich behalten darf (Essen , TRinken, Miete, Nebenkosten sind ja quasi durch den Elternunterhalt gedeckt und ggf. hat er sogar noch sein eigenes Kindergeld) ...Aber das sind dann ja individuelle Berechnungen und von vielen Faktoren abhängig. Hier war es so, dass ich, als meine Kleine 11 Monate war auf 400 Euro arbeiten gegangen bin, mein Mann hatte 400 Euro von seinen Eltern und dann hatten wir 380 Euro Kindergeld und ich glaube , er hatte noch einen kleinen Minijob mit 150 Euro...ich glaube wir hatten um die 1200 Euro zu viert .... jedenfalls wurde da echt alles angerechnet als "Familieneinkommen" -auch der Elternunterhalt! und am ende haben wir noch ein paar Euro vom Jobcenter bekommen. (wobei das schon OK war - mir ging es in erster Linie um die Krankenkasse, die wir kaum hätten selber zahlen können. Von daher wäre es mir auch recht gewesen nur 3 euro zu bekommen, so lange wir versichert sind). Zu dem Zeitpunkt war mein Mann noch im Studium und eh nicht Leistungsberechtigt und ich glaube für mich und die Kinder gab es noch um die 150 Euro (Miete, Nebenkosten etc waren dann davon zu zahlen).....So einfach muss es also auch mit Minijob nicht sein den kompletten Unterhaltsvorschuss zu bekommen...das wird dann ja eh individuell berechnet.
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

schwarzesgiftal

Zitat von: ~Netti~ am 14. Februar 2016, 12:29:04
...

Ich würde es wirklich so belassen wie es ist. Esbringt sonst nur Durcheinander. Er ist versorgt durch die Eltern und du beantragst für das eine Jahr Unterhaltsvorschuss und evtl Wohngeld+Kinderzuschlag und bleibst in deiner Wohnung. Wie oft ihr euch seht interessiert dabei niemanden. Und nach dem Jahr schaut ihr wie es weitergeht. Was bekommt er für einen Job, was verdient er etc. Ein Vorteil ist dann ja auch, dass er zb kein Bafög zurück zahlen muss. Das wird schon.  :)

Unterhaltsvorschuss muss er aber dann irgendwann zurückzahlen da laufen sich dann Schulden an
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

~ Oma Netti ~

Ja und? Dann zahlt er es eben in Raten zurück.  ???
Das lässt sich doch dann regeln, sobald er einen Job hat.

~ Oma Netti ~

#72
Laut Google stimmt das so gar nicht. Wenn man nachweisen kann, dass man durch Ausbildung/Studium nicht zahlungsfähig ist, muss man den Unterhaltsvorschuss wohl nicht zurück bezahlen. Dafür muss der Vater eben alles offenlegen.
Also selbst da ist das alles wohl eine Einzelfallentscheidung je nach Sachlage.

ZitatDer gezahlte Unterhaltsvorschuss wird für den Unterhaltspflichtigen "verauslagt", sofern dieser zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig oder nicht ermittelt ist (ungeklärte Vaterschaft). Der Unterhaltsvorschuss ist in diesen Fällen zurück zu zahlen. Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, bildet sich demgemäß kein "Schuldenberg" für ihn durch Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschuss."

Schnukki

@ Lillysmama: Du selbst hast hier im Thread geschrieben das seine Eltern MIETE, Bücher und Co. übernehmen. Da geht man eben davon aus, dass er eine Wohnung hat.
Danach schreibst Du, dass er bei seinen Eltern lebt.


Mamba

@schnucki:

das eine schließt das andere ja nicht unbedingt aus  ;)
Wenn Tochter hier die Kellerwohnung beziehen würde, würde ich ja auch die "Miete" übernehmen.


@Wohngeld:
was ich daran faszinierend finde ist, dass ein Bafögemfänger das bekommt, ein normaler Student nicht. Mein Freund hat damit auf die halbe Miete Wohngeld bekommen, ich aber nicht, weil ich kein Bafög bekommen habe  ???
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest