St. Martinsumzug Pflicht?

Begonnen von Sunshine1980, 05. November 2013, 21:41:46

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Sunshine1980

Hallo,

mein Sohn besucht die 2. Klasse jetzt kam ein Schreiben von der Schule, dass am 12.11.13 um 17.00 Uhr der Martinsumzug stattfindet und dies eine Pflichtveranstaltung ist für Kinder und deren Eltern.

Wie ist das bei euch?

Kann das Pflicht sein? Muss ich dahin?

Lg,Sunshine :)

peter

wie das rein "rechtlich" ist weiss ich net....allein wirst ihn halt net hinschicken können-ausser du "beauftragst" eben ne andere mama mit dem aufpassen...
aber ich finde rein vom gefühl: sowas "muss" man eben mitmachen wenn man kinder hat,die finden das toll  ;) und von daher lauf ich seit gefühlten 18 jahren jedes jahr lieb und tapfer mit   ;D

aber anna hat schon geäussert das es ja babykram sei und wenn überhaupt geht sie nur hin wenn ihre nichte au mitgeht  s-:)

Bettina

Also hier gibt es einen Laternenumzug, aber das ist keine Pflichtveranstaltung und auch nicht auf die Schulkinder beschränkt.

Wenn es allerdings ausdrücklich als Pflichtveranstaltung deklariert ist, dann ist es eine Schulveranstaltung und die sind Pflicht und bedürfen genauso einer Entschuldigung oder Krankmeldung/Attest vom Arzt, als wenn er im Unterricht fehlen würde.

Dass die Eltern da mit hin sollen hat mit der Aufsicht zu tun, ergo sind die mit einbegriffen. Ist hier beim KiGa-Martini-Lauf genauso. Kind darf nur mit Aufsicht mit. Allerdings ist das eher eine moralische Pflichtveranstaltung.

4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Rumpelstilzchen

Bei uns ist das zum Beispiel beim Sommerfest auch der Fall. Martinsumzug weiß ich nicht, denke aber schon, dass das auch Pflicht ist, denn Martin ist der Namenspatron der Schule...
Rumpelstilzchen 5/2010
Wilde Hilde 1/2008
Künstler 12/2004

Nipa

Ich kann mir vorstellen, dass das als Pflicht gilt, weil die Zeit für einen beweglichen Ferientag verwendet wird.
Und vermutlich auch, weil es sonst Familien gibt, die ihren Kindern die Teilnahme verwehren...

~ Oma Netti ~

Ich weiß nicht, ob das Pflicht sein kann/darf, bei uns gibt es keine schulischen Laternenumzüge. Aber bei uns nehmen die Grundschüler am Umzug fürs Schützenfest teil jedes Jahr im Juni und das ist selbstverständlich freiwillig. Auch Sommerfest und sowas ist immer freiwillig, das findet an einem Samstag statt.

Honigbluete

Wir haben auch so ein Schreiben bekommen, aber von Pflichtveranstaltung steht da nix. Aber verbindlich ist es formuliert, hier ist es wohl eine moralische Verpflichtung. Ich bin mal gespannt, ob alle Kinder da sein werden...

lotte81

Bei uns ist es keine Pflichtverantaltung und nicht mal von der Schule angekündigt....
Davon abgesehen, dass wir eh immer mitlaufen  ;D stelle ich mir hierbei aber ein paar Fragen: Darf eine christliche Veranstaltung überhaupt Pflicht sein UND geht es dass etwas gleichzeit schulpflicht ist und trotzdem unter der Aufsicht der Eltern stattfinden muss  ??? Für mich sieht es so aus: Entweder wir machen etwas gemeinsam MIT der Klasse und das freiwillig, dann habe ich die Aufsichtspflicht oder es ist eine verpflichtende Schulveranstaltung, zu der man mich ja nun nicht zwingen kann (ICH bin ja nicht schulpflichtig,sondern mein Kind), dann hat die Lehrerin die Aufsichtspflicht....
Nicht, dass das nun falsch ankommt: Ich würde vermutlich persönlich ohne große Aufregung mitlaufen. Ich bin auch bei jedem Schulbacken etc dabei und bei jedem freiwilligen Klassenausflug....Egal wer die Aufsichtspflicht hat  ;)
Ach so, wenn es eine Schulveranstaltung ist, müsste die schule aber doch den Versicherungsschutz z.b. übernehmen? Wie soll das gehen, wenn die ELtern die Aufsichtspflicht haben? Naja, wie auch immer...ich würde mitlaufen und gut ist (wenn nun nicht ein anderer wichtiger Termin ansteht oder es junge Hunde regnet)...ist ja für die Kinder immer schön und die finden es in dem Alter ja auch total doof, wenn sie als einzige fehlen
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Honigbluete

Bei uns ist es so, dass der Martinsumzug von der Schule organisiert wird, die Kinder treffen sich in der Klasse und werden nachher von den Eltern am Feuer abgeholt. Eltern dürfen nicht mit den Kindern gehen, müssen, wenn sie mitlaufen möchten, ganz am Schluss hinterher mit Geschwisterkindern. Das soll zum einen das Ganze etwas übersichtlicher machen, zum anderen bilden sich so keine Lücken. Ich finde das doof, würde lieber mit meinen Kindern gehen.... Daher hab ich mich dieses Jahr als Fackelträger und Aufsicht gemeldet  ;D ich hoffe, dass ich dann auch mit Lukis Klasse gehen "darf"...

Also hier ist es klar Schulveranstaltung unter Obhut der Lehrer.

dasmuddi

Bei uns gibts kein St.Martinsumzug
Hier heisst es schlicht Laterenumzug und geht vom Kindergarten aus

Jeder kann mitmachen,keiner muss

schwarzesgiftal

Bei uns war es noch nie Pflicht.... bei uns war es bisher jedes Jahr ein wildes rumgerenne durch den Ort während ein paar Leute Lieder gesungen haben und die Kinder irgendwann total durchgefroren wieder heimwollten...

Die kleine meinte schon vor einer Woche dass sie da nicht hin will...
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

Martina

Hier ist es auch keine Pflicht, aber Franziska geht hin (mit Oma)  S:D Das ist heute Abend und Leni ist eh krank und ich habe auch so überhaupt keine Lust. Eigentlich mag ich das allerdings gerne und es ist bei uns ein Familienevent. Es nehmen auch alle möglichen Kinder anderer Religionen mit ihren Eltern teil.

Ohne

Bettina

@lotte: Warum sollte das nicht möglich sein? Die christlichen Feiertage sind ja so gesehen auch Pflicht.
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mausebause

Zitat von: dasmuddi am 06. November 2013, 08:16:11
Bei uns gibts kein St.Martinsumzug
Hier heisst es schlicht Laterenumzug und geht vom Kindergarten aus

Jeder kann mitmachen,keiner muss

Ist hier ebenso - und wir gehen immer gern mit!

Honey

Bei uns ist es auch keine Pflicht. Wir gehen heute. :D
~ The Love Inside You Take It With You. Swayze & Family Comes First. Sandler ~
 

~ Wir machen uns die Welt, widdewidde wie sie uns gefällt ~

myja78

Hmm, ob es Pflicht ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht, glaube aber nicht. Für die Eltern kann es meiner Meinung nach eh keine Pflicht sein (höchstens eine moralische) denn wie schon jemand schrieb, wenn es von der Schule aus Pflicht ist, ist es eine Schulveranstaltung und dann liegt auch die Aufsichtspflicht bei der Schule. Eltern die ja nicht schulpflichtig sind, kann man da wohl schlecht verpflichten.

Bei unserer Schule liegt glaube ich während des Zuges und der anschließenden Manteilteilung am Feuer die Aufsicht bei den Lehrern und begleitenden Eltern (3-4 pro Klasse), davor und danach bei den Eltern. Eltern und Geschwister dürfen hinterherziehen, aber nicht im Klassenverband des Kindes.

Im Kiga liegt die Aufsicht allein bei den Eltern - daher ist das auch immer ein ziemliches Durcheinander :P

Rumpelstilzchen

Das mit der Aufsicht bei Pflichtveranstaltung ist eine interessante Frage. Denn bei uns ist wie gesagt das Sommerfest (ebenfalls samstags) Pflicht, darauf wird vorher extra hingewiesen, aber natürlich können die Lehrer da unmöglich die ganze Zeit ihre Klasse im Blick behalten. Wir haben uns beim letzten Mal auch "heimlich" für ne Stunde ausgeklinkt, weil der Große Schwimmkurs hatte und wir das nicht ausfallen lassen wollten.
Das Thema, ob ein christliches Fest als Pflicht gelten darf, ist bei uns keines, bzw. ist das Martinsfest im Gegenteil, vermute ich mal, Pflicht, gerade weil es eine christliche Privatschule ist.
Rumpelstilzchen 5/2010
Wilde Hilde 1/2008
Künstler 12/2004

myja78

Privatschule ist denke ich eh nochmal ein ganz anderes Thema, da sind die Eltern ja meist eh viel mehr eingebunden.

Solar. E

Aufsicht bei Pflichtveranstaltung:
Ist bei uns auch immer wieder "heißes Thema". Unsere Schule veranstaltet immer mal wieder ein Schulfest, welches auf einen Samstag fällt. Das ist auch eine Pflichtveranstaltung, es gibt dafür einen Ausgleichstag frei (sehr prima, freuen sich alle Berufstätigen, die einen Mo-Fr-Job haben  s-:)).
Ja und das wird auch immer so gehandhabt, dass die Schule sagt, die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern, die Lehrer können das nicht gewährleisten weil sie eben Verkaufsstände etc.pp. betreuen müssen wo nicht alle ihre Schüler gleichzeitig mit eingeteilt sind.
Von der Praxis her seh ich das ja voll und ganz ein, aber ob das rechtlich irgendwie haltbar ist, wag ich zu bezweifeln, aber was will man machen.  s-:)
Es gibt immer wieder Eltern, die sich darüber beschweren, da wird halt drüber hinweggegangen. Ist einfach so und fertig.
Meine Meinung: Richtig find ich es nicht, auf der anderen Seite kommen die Einnahmen aus solchen Veranstaltungen dem Förderverein und somit den Kindern wieder zugute. Und ich seh auch nicht ein, meine Nerven mit irgendwelchen Beschwerden zu strapazieren, weil es um mein Prinzip geht  8)

lotte81

Zitat von: Bettina am 06. November 2013, 08:49:15
@lotte: Warum sollte das nicht möglich sein? Die christlichen Feiertage sind ja so gesehen auch Pflicht.
Stimmt schon....ich hätte nur gedacht, dass die Schule das freistellen muss, wie auch Gottesdienste...gut, andererseits ist es ja auch einfach Tradition...
trotzdem bleib ich bei meiner Aussage mit der Aufsichtspflicht und Versicherung ;)
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

jewa

"Pflicht" ist es hier nicht, aber da die Schulkinder ins Martinsspiel integriert sind, müssen wir da sein.  ;) Für mich ist das kein Problem, ich mach das gerne.
Ich finde es persönlich nur schade, wie "einfach" der Martinsumzug hier abläuft. Der aus meiner Heimatgemeinde ist viel schöner und wirklich ein Highlight und die abgespeckte Version hier macht mir einfach keinen Spaß. Von daher bin ich ganz froh, dass die Kinder sich jetzt für zu alt halten und wir dann nach der Kirche "enthuschen" werden.
Falls sie es sich doch anders überlegen, müssen sie entweder die Vorjahreslaterne benutzen oder selbst basteln. ICH werde dieses Jahr aus Zeitgründen ein Laternenbasteln bestreiken (nachdem die Lehrerin meine Tochter für die schön gebastelte Hello-Kitty-Laterne gelobt hat, die in Wahrheit meinem Bastel"genie" entsprach).  ;D
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Arletta

Ich hab jetzt nicht alles gelesen, frage mich jedoch gerade ob ein christliches Fest (was St. Martin natürlich ist) wirklich Pflicht sein darf/sollte...
Wo Liebe ist wachsen Wunder

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Nipa

Naja, wenn es dann bald das Sonne-Mond-Sterne-Fest ist, dann hat sich das Problem ja eh wieder erledigt ;)

zerajo elojah

Soweit ich weis, gilt in Deutschland die Religionsfreiheit. Positive und Negative. D.h. Jemand kann seine Religion ausüben(Positiv), darf aber nicht zum ausüben einer Religion gezwungen werde(Negativ). Dazu gehören auch Riten wie die des Martinumzuges.

Theolina

Bei uns gab es so eine Pflichtveranstaltung, allerdings an einem Samstag, dafür ist dann der Faschingsdienstag frei, die Stunden wurden dadurch vorgezogen.
Vielleicht ist das bei euch genauso, leider lief von Seiten der Schule die Organisation und Kommunikation so schlecht, dass es niemandem so richtig klar war.

Vielleicht solltet ihr noch einmal nachfragen?