Schulelternbeiratssitzung und Elternvertreter WICHTIG

Begonnen von minett1, 12. September 2012, 09:04:18

« vorheriges - nächstes »

minett1

Guten Morgen,
ich muss heute zum Rektor und habe daher eine wichtige Frage. s-:)

Da ich in der dritten und jetzt auch in der ersten Klasse jeweils die 1. Elternvertreterin bin, da sich die anderen Eltern nicht so recht um diese Stelle bemühen wollten, hatte ich gestern bei der Schulelternbeiratssitzung das Vergnügen, dass ich ja nur eine Stimme hätte.
Wir sind 7 Klassen und nur 6 Vertreter, ok, kann ich mit leben.
Eine Mutter sagte dann, man hätte ja auch die PLätze tauschen können, also ich z.B. 2.Vertreter und die andere Mutter halt 1.
Die wollten aber nicht.

Jetzt will sich der Schulleiter mit mir nachher mal zusammen setzen und über die Situation sprechen, da es ja doch einigen Missmut gab.
Hmm, ja, Eine hat was gesagt.

Wie sieht das also rechtlich aus? Wir haben jetzt eine Andere gewählt, die dann für die Klasse wählt. Oder darf man 2 Stimmen haben?
Stehe ein bisschen ratlos da, weil der Schulleiter war beim Elternabend da und hat nicht erwähnt, dass ich nicht 2x 1.Vertreterin sein darf... :-\

Fühle mich echt ganz blöd, da man sich so viel engagiert und dann dafür jetzt schief angeschaut wird....

HILFEEEEE....bitte Ratschläge, ich muss da um 12 hin... S:D

lg minett

scarlet_rose

ehrlich gesagt würde ich wenig rum diskutieren und in einer Klasse meine Rolle als 1. Vertreter abgeben  :-\

Ich finde es schon auch seltsam, aus 2 Klassen einen Vertreter zu haben und einer Person 2 Stimmen zu geben würde in mir wohl auch Missgunst wecken. gerade bei so wenig Klassen.

Es geht ja auch nur um den Namen auf der Liste. Das Engagement kann sowohl als 1., als auch als 2. gleich groß sein, welches du mit bringst.
[Login or Register]g[/img][/url]

minett1

Wieso Missgunst? Das war doch die Wahl der Eltern... ???
Mir ist im Grunde egal, wurde da reingedrängt.. :P

lg

scarlet_rose

Wenn einer 2 Stimmen hat, hat derjenige 1/3 der Stimmen, bei einer so niedrigen Anzahl an Klassen.
Das würde ich pers. nicht gerne sehen als Vertreter anderer Klassen  :-\

Alternativ gibt es eben in dem Schuljahr nur 6 Stimmen je Abstimmung
[Login or Register]g[/img][/url]

Sandra77

Also meiner Meinung nach, hast du 2 Stimmen, einmal für die 1. und für die 3. Klasse (das hat meines Erachtens auch nichts mit der Klassenanzahl zu tun).

Dann würde ich aber zusehen, ob du in einer Klasse mit der 2. Vorsitzenden tauschen kannst, damit so ein Problem gar nicht mehr auftritt.

Ich weiß auch nicht warum da Missgunst auftritt. Du erklärst dich sogar zweifach bereit das Amt zu übernehmen und bist auch regelgerecht gewählt worden. Wieder typisch, keiner will es freiwillig machen, aber danach wird nur rumgemeckert.
[Login or Register]

[Login or Register]



Die schlechte Nachricht: "Die Zeit fliegt".
Die gute Nachricht: "DU bist der Pilot".

lisa81

Ich finde eure jetztige Lösung gut  :)

Es ist doch auch unsinnig, dass jetzt ne andere gezwungen werden muss, den Posten zu übernehmen. Die sollen froh sein, dass es jemand halbwegs freiwillig und engagiert macht.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du nicht 1. Vertreter in zwei Klassen sein darfst, im Grunde ist das ja unabhänig, kommt halt jetzt durch die höhere Instanz zusammen.
Und es könnte ja durchaus Abstimmungen geben, die eine 1. Klasse bevorzugen, einer dritten aber Nachteile verschaffen. Wie willst du dann abstimmen mit nur einer Stimme?

Ich würde wohl vorschlagen, in einer Klasse die Rolle mit dem 2. Vorsitzenden zu tauschen, macht das keiner mit, kannst du ja nichts dafür  ???  Und dann soll halt die Vertretung oder die andere gewählte Frau für eine Klasse abstimmen.

scarlet_rose

Ich kenne es nur vom Kindergarten so, dass keiner 2 Stimmen haben darf.
Im KiGa meiner Schwiegermutter sind 24 Eltern und 9(!) davon sind Elternbeirat, da in anderen KiGas der Gemeinde 3-4Gruppen sind und diese sonst mehr Stimmen hätten, als kleine Kindergärten  s-:)
Finde ich total irrsinnig...

Aber auch bei Liam im Kindergarten war es so,dass man keine 2 Stimmen haben durfte, sondern dann der zweite Beirat Stimmberechtigt wurde.
[Login or Register]g[/img][/url]

Fliegenpilz

Nur Kindergarten aber:
Man darf sich nur für eine Gruppe aufstellen lassen.

Habe ich Kinder in zwei verschiedenen Gruppen, dann muss ich mir Gedanken machen für welche Gruppe ich mich aufstellen lasse und darf auch nur in einer Gruppe eine Stimme abgeben bei der Wahl!

minett1

Klingt Alles logisch
Wir haben ja eine Lösung gefunden, was er jetzt noch besprechen will, keine Ahnung.

Mal sehen, was kommt... ;)

lg

Kathrin

Bei uns darf man auch nur in einer Klasse Vorsitzender oder Stellvertreter sein...
Jana - *03.03.08 - 48cm - 3810g            Joel - *23.02.04 - 53cm - 4580g

guest1707

Was ich mich nun gerade frage ist... was ist wenn z.B. mein Mann weiterhin in Emmys Klasse Klassenpflegschaftsvorsitzender bleibt und ich dann wenn Hannah in die Schule kommt das bei ihr mache... würde das denn gehen?  ???


scarlet_rose

Stefanie natürlich, das würde gehen!
Nur müssten dann bei der Sitzung beide anwesend sein, bzw der Eine müsste seine Stimme/sein Stimmrecht dem Anderen übergeben.
[Login or Register]g[/img][/url]

~ Oma Netti ~

Bei uns geht das. Bei uns ist aber auch jeder froh, wenn es überhaupt jemand macht. Da geht alles.  s-:) ;D

Susi+Vanessa

Zitat von: Kathrin am 12. September 2012, 12:15:35
Bei uns darf man auch nur in einer Klasse Vorsitzender oder Stellvertreter sein...

So ist es bei uns auch!

@Steffi
Das geht! Das war bei uns der Fall. Da wollte sich A. aufstellen lassen ,ging aber nicht, weil sie schon bei ihrer anderen Tochter Vertreter ist und dann wurde gefragt ob Mann von A. sich denn zur Wahl stellen kann, und das durfte er!

Fliegenpilz

Japs, geht bei uns auch - aber die meisten haben ihre Geschwisterkinder in einer Gruppe, damit erübrigt sich das ;D