schikane?nachbarstreit

Begonnen von schnie, 02. März 2013, 10:28:59

« vorheriges - nächstes »

schnie

Hallo

Ich wohne nun seid ein paar jahre hier und habe mich imme rmit allen supe rgut verstanden.
Nun sind neue Nachbarn eingezogen die eigendlich sehr nett waren und schon größere kinder haben und enkelkinder..
Wie auch immer habe ich von anfang an mein Buggy unten im Flur stehen,der flur ist groß und stört so keinen.
Ich bin darauf angewiesen habe kein auto udn muss ich 4 mal Täglich nutzen.
Es ist serh schwiereig wenn ich ihn mit kleinkind aus dem keller tragen muss,Dean bleibt leider noch nicht oben stehen wenn ich das sage.


Nun ja jetzt packen meine Nachbar seid 3 tagen ständig mein Buggy im Keller,bis zu 7 mal am Tag!!!
Egal wie oft wir ihn wieder hoch stellen ist er nach 5 minuten wieder unten!!
Habe schon ein zettel dran gemacht"BUGGY BITTE STEHEN LASSEN;DANKE" der zettel liegt im Müll und buggy wieder im keller.


Was soll ich nur machen?

Janny

Mit nem Fahrradschloss anschliessen
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.

schwarzesgiftal

ich würd mir n fahrradschloss besorgen und ihn irgendwo festmachen:D
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

schnie

Das geht leider nicht da ist nix zum festmachen.
Die Nachbarn haben nun sogar erst ein und seit heute zwei briefe hingehängt.
Buggy im flur ab sofort verboten die ausverwaltschaft

mareka

Ich würde freundlich mit ihnen sprechen und ihnen die Situation genau so erklären wie Du sie hier geschildert hast. Ich würde sie fragen, warum der Buggy so stört. Vielleicht kannst Du ja anbieten, ihn zusammengeklappt im Flur stehen zu lassen, dann nimmt er weniger Platz weg. Ich denke, offen und freundlich miteinander zu sprechen hilft am besten, auch für das Klima im Haus.
Sohn 06/2005
Tochter 08/2008

Janny

Wenns son kleiner Buggy ist - zusammenklappen und mit in die Wohnung nehmen

Oder mal bei der Hausverwaltung anrufen
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.

mareka

Oh, das mit dem Schild hatte ich vorher nicht gelesen. Das ist doof, aber vielleicht hilft ja doch noch ein Gespräch zw. Hausverwaltung, den anderen Mietern und Euch.
Sohn 06/2005
Tochter 08/2008

schwarzesgiftal

mmh weiss nicht wie das is.. zum teil ist das ja weil die fluchtwege frei sein müssen.. bei uns darf man eigentlich auch weder fahrräder noch irgendwas anderes abstellen im hausflur..
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

schnie

Den kann ich nicht mit ihn die Wohung nehmen,wohne 2.etage und muss schon mein Sohn tragen.
Der Brief wurde von den Nachbarn aufgehängt,ob im auftrag?
Ich weis es nicht.
Das ist so lächerlich der Flur ist groß da könnten sogar zwei stehen:
Wie kann man so ein spaß daran haben 7 mal am Tag ein fremden Buggy im Keller zu packen,anstatt mich mal anzusprechen das dieser stört???

Ich habe der Vermieterin gerade eine email geschrieben,und wenn von ihr das nicht kommt klingel ich heute noch da unten an.

schnie

Zitat von: schwarzesgiftal am 02. März 2013, 10:42:37
mmh weiss nicht wie das is.. zum teil ist das ja weil die fluchtwege frei sein müssen.. bei uns darf man eigentlich auch weder fahrräder noch irgendwas anderes abstellen im hausflur..

Fluchtweg ist frei

Fliegenpilz

Es geht nicht nur um Fluchtwege, sondern generell sind eigentlich alle Gegenstände im Treppenhaus verboten - sprich: Schuhschränke, Kinderwägen, große Blumentöpfe, Schuhständer, ...

Wenn es bisher geduldet worden ist: Schön!
Wenn es nun nicht mehr geduldet wird: Pech!

Und ja, ich weiß wie nervig es ist den Kinderwagen immer aus dem Keller zu holen mehrfach am Tag, da man immer fußläufig unterwegs ist. Dennoch muss ich sagen, dass ich es auch nervig fände, wenn meine Nachbarn nun ihren Kinderwagen im Hausflur unten stehen lassen. Für kurze Momente (sprich: Einkäufe hochbringen, ggf. umziehen, Kind füttern, wieder los ...) ok, aber dauerhaft? Nö!

schnie

Ok darf ich fargen WAS dich daran stört??

~ Oma Netti ~

Das ist glaub nicht richtig so, Christiane.  :-\ Ich meine Kinderwagen im Hausflur ist erlaubt, sofern der Weg nicht komplett versperrt ist und somit der Fluchtweg nicht gewährleistet wäre.

Ich seh es auch anders, ich hatte meinen Kinderwagen immer unten im Hausflur stehen in einem 6 Familien-Haus und ich wäre ausgeflippt, wenn man den einfach in den Keller gestellt hätte.  :-\ Kann ich nicht nachvollziehen, wen das stören soll, wenn genug Platz ist.
es ist so dermaßen umständlich mit kleinem Kind den Wagen jedes Mal runter und hoch zu hieven. Ich würde die ansprechen. Sonst klingel doch jedes Mal und frag ob sie kurz auf dein kind aufpassen können, damit du schnell den Wagen aus dem Keller holen kannst.  S:D

Fliegenpilz

Tipp:
Schau nach was in eurem Mietvertrag steht bzgl. Treppenhaus.

Wenn mein Wissenstand aktuell ist, dann sind Kinderwägen im Treppenhaus nur geduldet, solange sie a) keinen Fluchtweg versperren und b) kein anderer leicht zugänglicher Raum zur Verfügung gestellt wird - dazu zählt ein Kellerraum allerdings, ist zwar nicht barrierefrei aber doch leicht zugänglich. Das dein Sohn nicht oben wartet ist ja nicht das Problem der Gemeinschaft ;)

Was mich persönlich in unserem Haus daran stören würde?
Die Briefkästen sind zugestellt, mein Nachbar im Souterrain wäre glaube ich sogar behindert bzgl. Fluchtweg.

schnie

Hab was gefunden


Abstellen eines Kinderwagens "sozialüblich und selbstverständlich"

In Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungsanlagen stehen oft Kinderwagen im Hausflur herum, wenn eine Familie im Haus Zuwachs bekommen hat. Für Mitbewohner ist es dann eine Selbstverständlichkeit, das Hindernis im Flur zu dulden und zu umgehen, freut man sich doch mit den neuen Eltern über den Nachwuchs. Tatsächlich? Anscheinend sind nicht alle kinderlieb, denn das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte jüngst über die Klage von Wohnungseigentümern zu entscheiden, die gegen das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur vorgehen wollten. Im Gegensatz zu den klagenden Mitbewohnern des Hauses erwiesen sich die Richter allerdings als kinderlieb und erklärten das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur für rechtmäßig. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az 15 W 444/00)

In der Hausordnung der Eigentumswohnungsanlage gab es die Regelung, dass Kinderwagen ,,vorübergehend im Hausflur abgestellt werden dürfen". Dadurch sahen sich einige Eigentümer der Anlage allerdings in ihren Rechten verletzt: Sie fühlten sich durch das vorübergehende Abstellen von Kinderwagen im Flur behindert, weil ihr Wohnungszugang dadurch auf eine Laufbreite von 45 cm eingeengt würde.

Der Rechtsstreit ging durch sämtliche Instanzen. Das OLG entschied kinder- und elternfreundlich: Die Hausordnung, die Kinderwagen im Hausflur gestattet, ist rechtmäßig und nicht zu beanstanden. Wenn keine andere und zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist, dürfen Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden.

Ein vorübergehendes Abstellen eines Kinderwagens im Erdgeschoss sei selbstverständlich, sozialüblich und Element der Zweckbestimmung der Wohnanlage, argumentierten die Richter. Für Eltern von Kleinkindern sei es unzumutbar, wenn nicht gar unmöglich, den Kinderwagen nach jedem Ausgang in die Wohnung zu nehmen oder zunächst in den nur über eine Treppe zu erreichenden Keller zu transportieren und erst dann mit dem Kind die Wohnung aufzusuchen.

Der Einschränkung der Bewegungsfreiheit der übrigen Wohnungseigentümer werde ausreichend Rechnung getragen, da die Kinderwagen nicht dauernd im Flur abgestellt werden dürften, stellte das OLG klar. Denn in den Abendstunden und nachts gehöre der Kinderwagen in den dafür vorgesehenen Abstellraum.

Auch ohne entsprechende Regelungen in der Hausordnung gilt also: Gibt es keine andere Möglichkeit, einen Kinderwagen unkompliziert aus dem Weg zu schaffen, müssen andere Mitbewohner das Abstellen im Hausflur dulden. Denn dies, so stellten die Richter des OLG klar, ist tatsächlich eine Selbstverständlichkeit.

~ Oma Netti ~

Mein ich doch, das hatte ich nämlich auch schon mal so gelesen.  :)

schnie

Ok Christiane wenn was zugestellt ist verstehe ich das vollkommen.
Das ist hier aber ja nicht der fall  :-\

Ich bin schwanger bald noch ein baby auf dem Arm und ein kleinkind dann den wagen aus dem Keller schaffen  :-X
Mein Hartan hat 19kilo gewogen :-X

Jetzt habe ich ein ganz kleinen klapprigen buggy da stehen s-:)

Fliegenpilz

#17
ZitatMieter sind berechtigt, ihren Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellen. Dem Mieter ist der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar, entschied das Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 487/08).

Aber ihr habt doch eine andere Abstellmöglichkeit - den Keller!


Man findet noch einige Quellen im Internet.
z.B. das die Laufbreite bei 1m bleiben muss trotz Kinderwagen im Treppenhaus.

Bei dem was du hier eingestellt hast, sorry - aber wenn ich mich durch 45cm täglich durchquetschen müsste wäre ich auch mäßig begeistert und da hört bei mir "kinderlieb", wie es in dem Artikel genannt wird, auf :P
Das würde ICH anderen nicht zumuten und erwarte es von meinen Nachbarn auch umgekehrt ;D

bella1979

Zitat von: Christiane am 02. März 2013, 10:57:10
ZitatMieter sind berechtigt, ihren Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellen. Dem Mieter ist der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar, entschied das Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 487/08).

Aber ihr habt doch eine andere Abstellmöglichkeit - den Keller!


Wenn da aber mal was passiert, Wasserschaden oder ähnliches, bekommt man aber nix dafür!

schnie

Warum kann man nicht in Frieden leben wenn es dem Nachbarn nicht gefällt?


s-:)

schnie

Zitat von: bella1979 am 02. März 2013, 11:00:25
Zitat von: Christiane am 02. März 2013, 10:57:10
ZitatMieter sind berechtigt, ihren Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellen. Dem Mieter ist der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar, entschied das Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 487/08).

Aber ihr habt doch eine andere Abstellmöglichkeit - den Keller!


Wenn da aber mal was passiert, Wasserschaden oder ähnliches, bekommt man aber nix dafür!


wasserschaden hatten wir vor kurzen erst,der ganze keller 10cm unter wasser
Mäuse haben wir auch

Once

Wenn schon kein Gespräch möglich ist - wie es scheint -: Ausdrucken und an die Tür heften. Kopie an die Hausverwaltung! Buggy stehen lassen!

bella1979

Zitat von: schnie am 02. März 2013, 11:02:23
Zitat von: bella1979 am 02. März 2013, 11:00:25
Zitat von: Christiane am 02. März 2013, 10:57:10
ZitatMieter sind berechtigt, ihren Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellen. Dem Mieter ist der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar, entschied das Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 487/08).

Aber ihr habt doch eine andere Abstellmöglichkeit - den Keller!


Wenn da aber mal was passiert, Wasserschaden oder ähnliches, bekommt man aber nix dafür!


wasserschaden hatten wir vor kurzen erst,der ganze keller 10cm unter wasser
Mäuse haben wir auch

Schon mal schlechte Voraussetzungen für den Keller....

schnie

Once  ;D  Ja mein Zettel ist im Müll gelandet und mein Buggy im Keller.
Das wird knallhart abgerissen.

Versteh nicht wie man so sein kann,ich würde niemals ein fremden buggy oder kinderwagen im Keller packen.

Ach ich darf mich nicht mehr aufregen  s-:)

Mein Mann wolte schon 40kg hantelscheiben unten reinlegan,damit das runter tragen sich auch lohnt

Mamba

vielleicht hab ich es ja übersehen, aber hattest du die Hausverwaltung mal gefragt bzgl. erlaubt oder nicht erlaubt?


btw stellt unsere nachbarin auch ständig ihren KiWa im Hausflur ab und es neeervt. Ich schaffe es nicht mit einer Tüte in der Hand dran vorbei zu laufen ohne dran hängen zu bleiben
. Oder wenn ich meinen Sohn hochtrage stößt er eigentlich immer mit den Füßen da dran.
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest