Schaden durch Katze - Haftpflichtversicherung?

Begonnen von Fairydust, 06. November 2011, 21:57:24

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Fairydust

Ich habe erst vor ein paar Tagen irgendwo gelesen, dass Katzen automatisch in der Haftpflichtversicherung sind. Gilt das auch für folgenden Fall:

Man bestellt Ware bei einem Versandhaus und möchte einen Teil wieder zurückschicken. Man stellt die Sachen im Karton zur Seite. Die Katze (eindeutig nachweisbar) beschädigt diese Sachen. Ist dafür die eigene Haftpflichtversicherung zuständig?

Nipa

Sehr interessante Frage... hab mal gegoogelt weil es mich auch interessiert...

Hab das hier gefunden:

ZitatDie private Haftpflicht zahlt nicht, wenn Schäden im eigenen Haushalt verursacht werden. Nur wenn Dritte betroffen sind, ist die Privathaftpflicht zur Zahlung bereit.

Das ist in meinen Sachen eine absolute Auslegungssache. Es war zwar im eigenen Haushalt, aber eine Sache dritter....

Hab mal unsere Police angeschaut, da stand auch was von gemieteten, geliehenen Sachen... Wenn ich mir jetzt z.B. das Kleid meiner Freundin ausleihe und die Katze ruiniert das, dann wäre das doch eigentlich versichert... Theoretisch sind die Versandhaussachen ja bis zum Bezahlen auch Eigentum Dritter....

Ich denke sie müsste zahlen...

scarlet_rose

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Versicherung das bezahlt...Die Ware gehört ja, solange ihr den Kaufvertrag nicht auflöst, durch zurückschicken des Pakets, euch.
Die Veraicherung wird das sicherlich so auslegen, dass ihr die Ware nicht wollt, weil sie jetzt beschädigt ist.

die Ware ist ja weder gemietet, noch geliehen, sondern ihr habt sie gekauft und dann kaputt gemacht.

ich bin mir relativ sicher, dass sie nicht zahlt, sonst könnte ja jeder, der eine gekaufte Ware innerhalb der ersten 2 Wochen beschädigt das Geld von der Versicherung holen....
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Fliegenpilz

Heißt es nicht immer, dass die Sachen Eigentum des Versandhandels sind, bis die Ware bezahlt ist? So kenne ich es zumindest.

scarlet_rose

Zitat von: Christiane am 07. November 2011, 06:42:48
Heißt es nicht immer, dass die Sachen Eigentum des Versandhandels sind, bis die Ware bezahlt ist? So kenne ich es zumindest.

Stimmt auch wieder...kommt alsonoch dieFrage hinzu ob die Ware bezahlt wurde oder nicht...
Interessanter Fall, ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass die Versicherung zahlt  :-\
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~ Oma Netti ~

ich habe keine ahnung, bin aber extrem gespannt.

rein vom gefühl her würde ich sagen die sachen sind bis zum bezahlen eigentum des versandhandels, also müsste die versicherung zahlen. aber ich glaubs nicht, dass sie zahlen, so ohne weiteres.

Fairydust

Ich kanns ja mal bißchen konkreter schreiben. Wir haben Kleidung zum Zurückschicken im Karton zur Seite gestellt und unsere Katze war der Meinung, dass ist ein super Katzenklo  :-( Uns ist es ein Rätsel wieso, das hat sie noch nie gemacht. Zum Glück war alles wieder in Tüten eingepackt und die Löcher in den Tüten waren so, dass da nichts reingelaufen ist. Wir haben jetzt alles umgepackt und es ist mit ganz viel Glück alles sauber geblieben. Aber die eine Tüte hätte nur etwas anders liegen müssen und da wäre halt was reingelaufen. wenn wir die Sachen behalten hätten, wäre alles einfach in der Waschmaschine gelandet. Es ist ja nicht wirklich kaputt, nur müßten die Sachen gewaschen werden. Jetzt wüßten wir halt gerne, was passiert wäre, wenn die Tüten nicht dicht gewesen wären.

myja78

Ruf doch deine Haftpflicht einfach mal an und frag nach, dann weißt du es sicher - es ist ja auch nicht Haftpflicht = Haftpflicht, die eine zahlt was, was eine andere nicht zahlt und umgekehrt - ich würd einfach mal im Service euerer Versicherung anrufen und nachfragen ;)

Hexenbaby

Einer Bekannten ist der Haustieger mit allem was er hat in den neuen (!!!)
Flachbild-TV gesprungen  :-X

Sie haben ihn ersetzt bekommen !!!

War das dann evtl. eine andere Zusatzversicherung ??  :-\
Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen

                                               Prinz und großer Bruder
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Es gibt Wunder im Leben, die auch in der Wiederholung nichts von ihrem Zauber verlieren.

myja78

Hexenbaby - kann unter Umständen auch die Hausrat oder auch eine Glasversicherung gewesen sein

Honey

Das ist wirklich mal ein interessantes Thema!
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~ Wir machen uns die Welt, widdewidde wie sie uns gefällt ~

Binus

Es ist, meine ich, aber wichtig, dass man der eigenen Haftpflichtversicherung das Vorhandensein einer Katze meldet!

Conny

#12
*

Janny

Das mit dem Fernseher kann aber auch ein Zusatzpaket sein .Wir haben unseren Fernseher auch gegen groben Unfug versichern lassen . Also selbst wenn man Wasser draf auskippt oder den einfach nur umschmeisst , sind wir dagegen versichert.....
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.

Fairydust

Ich habe mit unserem Makler gesprochen. Grundsätzlich ist eine Katze in der Haftpflichtversicherung mit drin, die muß auch nicht extra gemeldet werden, ist Bestandteil unserer Versicherung.
Das Problem ist, ob die Sachen in dem Moment des Schadens unsere sind oder nicht. Er war sich da auch nicht sicher. Erst meinte er, sie sind Eigentum des Versandhauses, aber dann rief er nochmal an, dass das Versandhaus noch einen Anspruch darauf hat, aber mit Paketannahme gehören sie erstmal uns. Aber 100% klang das auch nicht.
Als Beispiel: Unsere Katze macht einen geliehenen Laptop kaputt, das ist versichert. Unsere Haftpflicht beinhaltet, dass geliehene Sachen versichert sind.
Aber wem gehören denn nun die Sachen vom Versandhaus, die man wieder zurückschicken will?

Fliegenpilz

#15
Ich glaube, dass es dann auf die AGB ankommt des Versandhandels. Viele haben doch extra den Vermerk, dass die Ware erst durch Zahlung den Eigentümer wechselt. Mir fehlt gerade der genaue Wortlaut.


Gefunden
Zitat§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ***.

Italophilia

#16
Üblicherweise haben Versandhäuser in ihren Lieferbedingungen einen Eigentumsvorbehalt. D.h. Dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt.