Rechtliche Frage: Fahrraddiebstahl

Begonnen von feuerwehrengel, 07. Dezember 2012, 09:13:04

« vorheriges - nächstes »

feuerwehrengel

Wir sind im September in ein 10 Parteien Haus eingezogen. Kurz vorher wurden die Wohnungen komplett saniert. Als wir einzogen war noch der Hausflur und die Keller zu machen. Zunächst hatten wir auch keine Kellertüren etc. Nach ein paar Wochen klingelte einer der Bauarbeiter und meinte sie wären jetzt mit den Fahrradkeller fertig, gab uns den neuen Schlüssel. Er sagte expliziet, dass dieser jetzt verschlossen wäre. Da die Bauarbeiter aber noch in den anderen Keller weiterarbeiteten fiel uns auf, dass die Hauseingangstür mit diversen Schutt offen gehalten wurde ( Steine , Bretter etc) und auch der Fahrradkeller...selbst wenn sie in der Pause waren...jeder kam einfach rein. Mein Mann nahm des öfteren die Sachen weg und bat auch darum nicht die Tür offen zu halten. Auch bei der Wohnungsgesellschaft beschwerten wir uns darrüber...was passierte also...das Fahrrad meines Mannes ist weg...900Euro weg :'( ( Sondergröße)

Unsere Versicherung zahlt nicht...da der Keller ja offen war, die Wohnungsgesellschaft sieht es nicht als ihr Problem und die Versicherung der Baufirma meinte, dass es unsere Versicherung übernehmen muss, aber wir eben nicht vollkommen versichert sind ( haben zwar ne Fahrradversicherung, aber die zählt nur wenn das Fahrrad im Keller ist und die Tür verschlossen)

Anzeige haben wir erstattet, aber die Polizei kann auch nichts machen, da die Tür sperrangelweit auf war und somit keine Einbruchsspuren vorhanden sind.

Ich ärger mich so darrüber...weiß jemand ob sich ein Gang zum Anwalt in diesem Fall lohnen wird? Wir haben nochmal einen Einspruch geschrieben und warten schon 2 Wochen auf eine Antwort....
[Login or Register]
[Login or Register]
[Login or Register]

und *** ganz tief in unserem Herzen

toki

#1
...
"Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale"

[Login or Register]

feuerwehrengel

@toki:

Ja das Fahrrad war extra angeschlossen, aber in dem Raum sind keine Befestigungen...also war nur das Fahrrad als solches angeschlossen. Unsere Versicherung würde nur einspringen wenn der Raum verschlossen ist, also wenn die Polizei auch Einbruchsspuren gesehen hätte. Hat sie aber nicht :-\

[Login or Register]
[Login or Register]
[Login or Register]

und *** ganz tief in unserem Herzen

myja78

#3
Hast du denn die Baufirma oder den Vermieter schriftlich über den unverschlossenen und unbeaufsichtigten Fahrradkeller informiert? Also kannst du es schwarz auf weiß beweisen? Dann müßte eigentlich einer von beiden (eher der Vermieter dir gegenüber) in der Haftung sein und ein Gang zum Rechtsanwalt ist dann auf jeden Fall lohnenswert!

Achso und ich denke toki meint, ob es festgeschlossen war an irgendwas, nicht ob es einfach nur abgeschlossen war, denn das reicht (meistens) für die Versicherung nicht.
Bei so einem teueren Rad würde ich mir dann in Zukunft auch überlegen eine andere Versicherung abzuschließen, die auch haftet, wenn das Rad irgendwo nur angeschlossen war - wobei ich nicht weiß wie man das beweisen soll, ob es wirklich angeschlossen war, oder ob sie dir beweisen müssen, dass es eben nicht angeschlossen war ??? (aber das bringt euch ja gerade akut leider auch nix :()

Hattet ihr denn Rahmennummer und alles? Beobachte auch mal diverse Internetverkaufsstellen, vielleicht taucht es ja irgendwo auf :-\ Und die Rahmennummer hilft ja auch der Polizei bei der Fahndung nach dem Rad.

toki

#4
...
"Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale"

[Login or Register]

myja78

toki - nicht jede Versicherung hat einen Fahrraddiebstahl außer in geschlossenen Räumen mitversichert - das ist meist ein kleiner aber feiner Zusatz, den viele Versicherung (oft gegen Mehrkosten) aber mitlerweile anbieten

toki

#6
...
"Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale"

[Login or Register]

Janet80

Richtig.
Die meisten Hausratversicherungen übernehmen grundsätzlich Risiken wie Leitungswasser, Feuer, Sturm und Einbruch/Diebstahl.
Wie es das Wort schon sagt, muss eingebrochen werden.
Das bedeutet, dass das Fahrrad sich in einem verschlossenen Raum befindet und es Einbruchspuren gibt.

Als Zusatzbaustein kann man die Fahrradklausel abschließen, die auch den einfachen Diebstahl von Fahrrädern abdeckt.
Und nur dann wäre das Fahrrad überall versichert, sofern es mit einem Schloss abgeschlossen wurde.

Ich denke mal diese Klausel fehlt.  :-\

Brombeere

ganz spontan? Eher schwierig.
Könnt ihr nachweisen, wer die Tür offengelassen hat?
Und bedenke - dein Mann hat gewusst, dass der Keller regelmäßig offen gelassen wird... man kann ihm also insofern eine gewisse Mitschuld unterstellen.

Versuchen kann man es natürlich und je nach Charakter auf Goodwill oder Drohkulisse setzen. Mit oder ohne Anwalt.
10/2010
07/2012

zuz

Du kannst bei der Versicherung sagen, dass er es an diesem Tag noch benutzen wollte. Dann muss es nämlich nicht eingeschlossen sein.

feuerwehrengel

@myja:

Im Vorfeld hatten wir uns nur persönlich und telefonisch über den offenen Keller beschwert.
Ja Rahmennummer etc hatten wir alles. Haben wir auch der Polizei gegeben.

@Versicherung:

Wir haben diese Zusatzklausel nicht. Männe fährt recht wenig Fahrrad und wenn dann nur zu seinem Proberaum wo er das Fahrrad mit rein nimmt. Also entweder ist es bei uns im geschlossenen Keller oder dort mit drin. Wir sind vor kurzem auch erst umgezogen und vorher stand es in der Wohnung Flur...deshalb sahen wir nie eine Notwendigkeit für die Zusatzversicherung :-\

@zuz:

Ja das könnten wir nochmal versuchen.

@Brombeere:

Beweisen können wir es nicht, aber es war definitiv die Baufirma. Da hier im Haus viele ältere Menschen wohnen können die das auch bezeugen...die beobachten wieviele Käste Bier man hochschleppt in der Woche , aber wenn jemand ein Fahrrad klaut, dann sieht es keiner S:D
[Login or Register]
[Login or Register]
[Login or Register]

und *** ganz tief in unserem Herzen