PostmitarbeiterIn hier?

Begonnen von jewa, 11. Juli 2012, 11:50:27

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jewa

Weiß jemand, ob man bei einem Einwurf-Einschreiben trotzdem nachträglich in der Filiale die "Annahme verweigern" kann?
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

myja78

Warum willst du die Annahme verweigern? Als zugestellt gilt es dann soweit ich weiß trotzdem :-\

jewa

Ich will's halt.  ;)
Genau um die Frage geht es ja, bringt es was, also geht das rechtlich.
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Spatzlmama

Ich bin nicht bei der Post, aber ich meine man kann es zur Filiale bringen um praktisch die Annahme zu verweigern. Ich würde es einfach versuchen!
WENN AUS LIEBE LEBEN WIRD...

unser Turbospatz  30.09.2006
unser Kuschelbär  10.07.2009

regenbogen78

soweit ich weiss gilt einwurf in briefkasten ist angekommen und angenommen ;)

lg regenbogen78
"Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie die Unerreichbare, für die Furchtsamen ist sie die Unbekannte, für die Tapferen ist sie die Chance."

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Sönnchen

Einwurfeinschreiben sind mit dem Einwurf zugestellt. Das ist ja gerade der Vorteil dieser Versandtart.

Peperlchen

Zitat von: Sönnchen am 11. Juli 2012, 14:38:14
Einwurfeinschreiben sind mit dem Einwurf zugestellt. Das ist ja gerade der Vorteil dieser Versandtart.

:)

jewa

Ja, das befürchte ich auch.
Geht die Sache halt doch zum Anwalt...
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Adrasthea / Lea Sophy

#8
also meine ma arbeitet bei der post und ein einwurf einschreiben gilt rechtlich als zugestellt sofern es in deinen wirkungsbereich gelangt das tut es in dem es in dem briefkasten geworfen wird. also die annahme verweigern kann man bei einem einwurf einschreiben wohl nicht.
Lea Sophy 17.04.2009 


Sebastian 27.10.1998    

myja78

Rein rechtlich bringt dir aber die Ablehnung eines Einschreibens nichts, auch eines Einschreibens mit Rückschein, denn das du das Dokument nicht haben willst ist dein Problem - aber eine Kündigung z.B. ist ja erst wirksam, wenn sie dir in schriftlicher Form zugegangen ist, versucht der AG dir die per Einschreiben mit Rückschein zuzusenden und du persönlich verweigerst die Annahme, ist die Kündigung dennoch wirksam, da sie dich ja schon erreicht hatte, auch wenn du sie nicht lesen willst. (So nen ähnlichen Fall hatte meine Ma mal als AG, aber es hat dem AN nichts gebracht - persönliche Übergabe hat er erst auch nicht angenommen gehabt)

jewa

Zitat von: Peperlchen am 11. Juli 2012, 14:40:13
Zitat von: Sönnchen am 11. Juli 2012, 14:38:14
Einwurfeinschreiben sind mit dem Einwurf zugestellt. Das ist ja gerade der Vorteil dieser Versandtart.

:)

Genau das sagte die Rechtsanwältin mir heute auch.
Ist aber auch egal, sie setzt jetzt ein entsprechendes Schreiben an den Absender auf.
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