Nachzahlung Elternbeitrag KiGa

Begonnen von Tinka+Kids, 20. September 2012, 12:19:39

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Tinka+Kids

Hallo

ich hatte vorhin den Schock am Morgen, nachdem ich die Post reingeholt habe.
Kam doch ein dicker Briefumschlag von der Stadt an.

Also 2008 kam Felix in den Kindergarten, Jana kam dann 2010 auch in die Gruppe.
Ab 2010 brauchten wir aber nur für 1 Kind zahlen da Jana Geschwisterkind war.
Damals waren wir in der Beitragsstufe X (Einkommen  bis auf 200 € unter X),
Letzes Jahr 2011 kam Felix zur Schule und nur noch Jana war im Kindergarten.
Wir reichten dann nachträglich den Steuerbescheid ein, sodass wir dann in die Beitragsstufe Y kamen (da wir da knapp über der Beitragsgrenze zu X waren).

Nun reichten wir den Steuerbescheid von 2011 ein (den wir Ende Aug bekamen), da Jana den Kiga wechselte und die ja die Abmeldung zum 31.7. vom alten Kiga bekamen. So wurde komischerweise nicht normal der bisherige Beitrag eingezogen, obwohl Lastschrifteinzug vorliegt.
Und nun der Schock: wir sollen für Felix von 1.1.11 bis 31.7.11 nachzahlen, dann für Jana vom 1.8.11. bis 31.12.11, vom 1.1.12 bis 31.7.12 und nun sind noch Rückstände für Aug und Sept 12 (Beitragsstufe Z) angefallen, die ja ok sind (gerade um 1.200 € drüber liegen  s-:) :-( )

Mal eben über 800 € Nachzahlung + für Aug und Sept.

Ist dass so ok, dass die fürs komplette jahr 2011 Nachzahlung einfordern können?? im jahr selbst wußten wir ja nicht, dass wir so viel höher eingestuft werden müssen aufgrund des Lohns?

Wir haben nun 2 Beitragsstufen höheren Beitrag. Also statt X, dann gleich die übernächste Stufe Z.

Ich dachte für das Kiga jahr 2011/12 wird der Steuerbescheid 2010 zugrundegelegt.
Woher soll man das Einkommen den ganzen jahres im August denn wissen?

Mein Mann hat Schichtdienst und daher oft unterschiedliches Einkommen.
Wir mussten jetzt bei der Stadt den Steuerbescheid 2011, die Dez 2011- und Juli 2012-Abrechnung vorlegen.


Flower Eight Revival

#1
Mit der Nachzahlung kenne ich mich nicht wirklich aus. Müsstest die Satzung der Stadt nachlesen. Aber was mich wundert -du wohnst doch auch in NRW, oder?- wieso reicht ihr den Steuerbescheid ein?  ??? Der verfälscht die Beitragsberechnung. Grundsätzlich muss man die monatl. Bruttoeinkünfte (Lohnabrechnung) einreichen. Manchmal wollen die Sachbearbeiter die letzten 6 MOnate sehen, manchmal nur 3 Monate.
Dann wundern mich die MOnate ein wneig.
Felix kam 2011 in die Schule. Kindergarten war also bis Juli 2011. Da Vorschulkind und NRW ist er kostenfrei. Punkt. Da dürfte keine Nachzahlung verlangt werden. Das wundert mich ein wenig, da er doch bereits in der Schule war. Hm, oder meinst du Zahlung für OGS? Aber dann zahlt man nur den höchsten Betrag, wenn mann 2 Kinder in der Betreuung hat. EIn Kind zahlungspflichtig, der andere kostenlos.
Geschwisterkinder sind je nach Satzung der Stadt ebenfalls kostenfrei (nicht überall in NRW, da müsstest du dich ebenfalls schlau machen).
Im Netz sind einige Infos dazu, vielleicht findest was hilfreiches.

edit: unseren Steuerbescheid wollten die nie sehen. Blöd für uns, weil wir so in der höheren Klasse gerutscht sind. Abzüge gibts nur in Höhe von 1000 € als Werbungskosten, ansonsten rechnen sie jeden Cent den man brutto bekommen hat: Zulagen, Fahrgeld, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld. Das steht alles nicht im Steuerbescheid, zumindest ist das nicht so ersichtlich.

Coney


@blume: Bei uns wollen die auch den Steuerbescheid sehen!

Flower Eight Revival

#3
Hm, ich will niemanden verunsichern. Aber es gibt ein Unetrschied zwischen
steuerpflichtiges Bruttoeinkommen (nach der Steuererklärung) und  Gesamtbrutto (vor der Steuererklärung)  Letzteres wird/sollte eigentlich als Berechnungsgrundlage genommen/werden.
Deshalb passieren solche Nachzahlungen (die sind auch rechtens, habe nachgeschaut) :-\ Wir haben von Anfang an die monatlichen Lohnnachweise eingereicht. Somit ersparen wir und eine Nachzahlung. Steuerbescheid kann ich zwar auch einreichen, kein Thema. Damit stünden wir besser da. Aber es kann eine solche Überprüfung stattfinden und dann hat man den Salat (weil nach der Steuererklärung Abzüge da sind, und der Sachbearbeiter nicht mehr nachvollziehen kann, was brutto eingegangen ist) . Viele Sachbearbeiter sind mit dem Thema total überfordert und berechnen leider oft falsch.  :-\

Flower Eight Revival

Hier Kopie unserer Satzung (das scheint eigentlich NRW-weit üblich zu sein; kann mich auch irren, deshalb besser kontrollieren ;))

Von den Einkünften abzuziehende Beträge
Es werden grundsätzlich die Bruttoeinkünfte zugrunde gelegt, nicht das zu versteuernde Einkommen.
Hiervon sind nur die dazugehörigen Werbungskosten abzuziehen. Ist die Höhe der Werbungskosten noch
nicht durch das Finanzamt festgestellt, so können nur die nach dem Einkommensteuerrecht geltenden
Pauschalen zugrunde gelegt werden (seit dem 01.01.2011 1.000,- Euro).
Sogenannte Negativeinkünfte, d.h. Verluste bzw. Werbungskostenüberschüsse, können nicht berücksichtigt
werden. Es ist grundsätzlich ausgeschlossen, finanzielle Verluste aus einer Einkommensart von
den übrigen Einkünften abzuziehen, auch wenn diese dem Ehegatten zugeordnet sind.


LILA

Bei uns hier herrscht blindes Vertrauen.
Hier beruht die Einstufung lediglich auf der Selbststauskunft der Eltern. Man kreuzt einfach an in welche Gruppe man fällt.
Die sind hier allerdings so doof gestaffelt, dass irgendwie jeder den ich kenne den Höchstsatz zahlt.  ???

Flower Eight Revival

@lila
joa, eine solche erfahrung mussten wir auch machen. selbstauskunft, bescheid. dann aber neue sachbearbeiterin und mein kind hatte plötzlich zwei sachbearbeiter und zwei bescheide...höhö. fand ich nciht so lustig. letztendlich hat sich alles aufgeklärt.

Fliegenpilz

Also bei uns - ebenfalls NRW - wollen sie keinen Steuerbescheid sondern nur Lohnabrechnungen.

Tinka+Kids

Schreib vom Handy
Also bei uns ist es so dass wir mehr als 900 € Werbungskosten abgesetzt haben.
Und das mit dem letzten Kiga-Jahr frei da haben wir ja eh nur Jana eh nur als Geschwisterkind bezahlt.
Ich glaube das ging nicht rückwirkend.  Wäre schön wenn wir das Jahr 2010/2011 gar nicht zahlen hätten müssen.

Flower Eight Revival

Äääähm...ich weiß es nicht 100% (zu faul zum nachschauen).
Meine aber, es gilt die 4 Jahresfrist für die Verjährung.  :-\

Susi+Vanessa

Ich find das echt merkwürdig, das manche in NRW zusätzlich den Steuerbescheid einsenden müssen und manche nicht.
Wir müssen das auch, die Dezemberabrechnung und dann auch noch den Steuerbescheid, wenn ich den einsende, bibber ich auch immer wochenlang.
Die ehem. Erzieherin der Mädchen aus der Ki-Stube erzählte ,das sie so einen Bescheid mit der Nachzahlung 5 Jahre nachdem L. aus dem Kiga weg war noch bekam.

Sanne73

Zitat von: blume8 am 20. September 2012, 13:33:25
Äääähm...ich weiß es nicht 100% (zu faul zum nachschauen).
Meine aber, es gilt die 4 Jahresfrist für die Verjährung.  :-\

Normalerweise 3 Jahre.
Sprich, in 2012 kann rückwirkend für 2011, 2010 und 2009 gefordert werden, jeweils das komplette Jahr.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Flower Eight Revival

#12
@sanne

hm, sicher?  :-\



§ 169
Festsetzungsfrist

(1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. Die Frist ist gewahrt, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist
   1.    der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat oder
   2.    bei öffentlicher Zustellung die Benachrichtigung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes bekannt gemacht oder veröffentlicht wird.

(2) Die Festsetzungsfrist beträgt:
   1.    ein Jahr
für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen,
   2.    vier Jahre
für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.

Ja, klar, es ist verwirrend weil eine Kitagebühr gemeint ist. Aber § 169 AO wird hier auch benutzt. Oder irre ich mich?


edit: jep, die abgabeordnung liegt zugrunde.




Sanne73

Ich ging nicht von Steuern aus, sondern normalen Gebühren (wie z.B. Schwimmbadnutzung durch eine Grundschule), da sind es definitiv 3 Jahre. Dachte, dass KiGa auch darunter fallen würde. Was ja scheinbar nicht der Fall ist ;) Ich bin ja selbst nicht vom Fach, hab nur ein bisschen juristisches Randwissen.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Flower Eight Revival

@sanne
überall im netz zumindest (egal welches bundesland) wird die abgabeordnung bei der fristberechnung der kitagebühren als grundlage genommen. ich habe keinerlei erfahrungen damit, von daher keine gewähr. :)

Flower Eight Revival

Hier, gerade gefunden:" Bei Elternbeiträgen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Gebühren. Damit sind die Vorschriften der Abgabenordnung einschlägig." Also 4 Jahre.

Tinka+Kids

Ich dachte aber dass jeweils das zuvor beendete Jahr für die Berechnung zählt sprich fürs Kigajahr 2011/12 das Einkommen aus 2010. Hoffe jetzt dass wir dieses Jahr vielleicht wieder unter die Beitragsgrenze Z kommen und wir für 2011 zurückgestuft werden.

Flower Eight Revival

#17
hm, nicht ganz. für 2012 zählt das einkommen des laufenden jahres. für 2011 eben das aus dem jahr 2011. deshalb werden eher lohnbescheinigungen und keine steuerbescheide eingefordert. schätze, die steuerbescheide werden nur als "hilfsweise" eingeholt, einfach um einen ungefähren überblick zu bekommen.

Coney



Also bei uns es so, dass die NUR den Steuerbescheid wollen. Ich hatte da Abrechnungen in Kopie geschickt, die hab ich zurück gekriegt mit dem Hinweis, man wolle den letzten Steuerbescheid (also für 2011). Den hab ich aber leider noch gar nicht - das Finanzamt lässt sich Zeit.

Flower Eight Revival

#19
Sonderbar...weil grundsätzlich das laufende Jahr als Beitragsgrundlage genommen wird.  ??? Wäre ja auch unsinnig das anders zu handhaben weil so Nachzahlungen entstehen: im Jahr 2012 geht mein Kind im Kindergarten also gilt das was ich laufend verdiene. So ist die eigentliche Regel. Offensichtlich wird es nicht einheitlich gehandhabt. Sehr sonderbar.

Coney



Jup, ich finde es auch total seltsam. Deshalb hab ich ja alle aktuellen Abrechnungen ab Januar bis dato geschickt. Letztes Jahr ist auch überhaupt nicht repräsentativ, da mein Mann eine Abfindung bekommen hat.

Flower Eight Revival

Deshalb schreibe ich erneut: schau dir die Satzung deines Wohnortes an. Dort steht immer welches Einkommen als Grundlage für die Beitragsberechnung dient. Ist vollkommen egal was der Sachbearbeiter sagt: wenn in der Satzung das laufende jahr steht (für die aktuelle Berechnung), dann bist du nicht verpflichtet dem Amt dein/euer Verdienst vom Jahr 2011 nachzureichen. Wozu auch? geht sie nichts an.  ;)

Coney



@blume: Wir haben einen guten Weg gefunden, denn natürlich bekommen die nicht unseren Steuerbescheid  ;)  Da sind so viele Infos drin, die die mal GAR nichts angehen.

Tinka+Kids

Wir haben auch nur die 1. Seite des Steuerbescheides eingereicht.

Hab nur eine Satzung vom 25.09.2009 gefunden

"§ 3 Beitragszeitraum
(1)     Beitragszeitraum ist das Kindergartenjahr; dieses entspricht dem Schuljahr ...
§ 5Einkommensermittlung
(3)     Maßgebend ist das tatsächliche Einkommen des Kalenderjahres, für das der Elternbeitrag festgesetzt wird. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip. Soweit das Jahreseinkommen im Sinne des Satz 1 nicht feststeht, erfolgt eine Beitragserhebung auf der Basis des voraussichtlichen Jahreseinkommens. Steht nach Ablauf des Kalenderjahres das tatsächliche Jahreseinkommen fest, erfolgt eine Überprüfung der Beitragsfestsetzung.
§ 7 Auskunfts- und Anzeigepflichten
(1) .... Zum Nachweis des maßgeblichen Einkommens müssen die Beitragspflichtigen der Behörde sämtliche für die Beitragsermittlung relevanten und angeforderten Belege einreichen. Weitere Einkommensüberprüfungen können in dem Zeitraum, in dem eine Kindertageseinrichtung besucht wird, vorgenommen werden.
§ 8 Beitragsfestsetzung
(2)     Wird bei einer Überprüfung festgestellt, dass sich Änderungen der Einkommensverhältnisse ergeben haben, die zur Zugrundelegung einer anderen Einkommensgruppe führen, kann der Beitrag rückwirkend neu festgesetzt werden.

@blume: aber man muss halt immer gucken ob man das gleiche Geld verdient und ggf ja unterlagen nachreichen. wenn die den durchschnitt von jedem monat nehmen und das hochrechnen auf das ganze jahr 2011 wäre es ja auch so gekommen.
wir hatten auch letztes jahr im sept. steuerbescheid von 2010 und dez 2011 nachgerecht, da ja da nur für jana bezahlt werden musste, weil felix zur schule kam im August.
bei uns ist es so, dass wir immer mehr alsdie 900 e werbungskosten absetzten könenn von daher wollen die immer den steuerbescheid haben. ich geb denen aber nur die 1. seite wo die werbungskosten drauf sind und die "summe der einkünfte"
würde man jetzt für dieses jahr 2012 die Juni-Abrechung nehmen und die jahressumme x 2 rechnen minus der werbungskosten wären wir wahrscheinlich auch immer noch in der jetzigen beitragsstufe. naja mal sehen. wir sind halt "nur" 1.290 € über der stufe davor.
2011 gab es sonderzahlungen, die dieses jahr nicht waren.

Flower Eight Revival

@tinka
ja, aber am ende des jahres bekommt man doch vom arbeitgeber eine endabrechnung in der klar die gesamte bruttoeinkunft eingetragen ist. oder bekommt ihr das nicht? das wollen die immer von uns sehen, wenn sie uns erneut überprüfen.

wie gesagt, der steuerbescheid verfälscht eigentlich die summe. soll ja nicht dein problem  sein, wenn die sachbearbeiter das so haben wollen, dann ist das so. eigentlich.
nur kann es eben auch "schief" gehen und dann wird man u.u. nachträglich hochgerechnet. ist nie lustig.  ;)
übrigens: 1000 € sind seit oktober (?) 2011 die vom jugendamt angesetzten werbungskosten. es wird nur dann mehr abgezogen, wenn im steuerbescheid tatsächlich mehr werbungskosten anerkannt werden.