minijob/450 euro job

Begonnen von Fussel13, 27. Mai 2015, 22:54:06

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Fussel13

Hallo ihr Lieben,

momentan befinde ich mich noch in elternzeit und beziehe elterngeld für die Jüngste (gesplittet auf 2 jahre).
nun ergäbe sich EVTL für mich die Möglichkeit ein bisschen nebenbei zu arbeiten.  Es wären 2-3samstage im monat (nicht in meinem noch angestellten Betrieb).

es wäre auf 450 euro basis, darf ich das? Wird da alles abgezogen vom elterngeld?

Ich blick das ganze zeugs nich aussem netz.

vlg

            
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Nipa

Wenn das Elterngeld in einem Jahr gezahlt wird, dann wird der 450 Euro Job komplett abgezogen, das hab ich nämlich damals so gehabt  :P
Wie es bei einer Auszahlung auf 2 Jahre ist weiss ich nicht genau, ich glaube aber mal gehört zu haben, dass man dann nur das erste Jahr nicht arbeiten darf. Würde da aber einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen, die können da gut weiterhelfen.

In der Regel braucht man die Erlaubnis seines AGs wenn man noch wo in Elternzeit ist.
Bei mir war das kein Problem, da komplett branchenfremd und mein AG konnte mir zu dem Zeitpunkt keine TZ-Stelle oder Minijob anbieten.

Fussel13

Also eine komplett andere branche wäre es hier auch.

werde mich mal durchtelefonieren, aber ich denke fast dass es nichts wird, bzw alles wieder abgezogen wird  :-\

            
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peter

meine sis lies es sich vor knapp 5 jahren auf 12 monate auszahlen und arbeitet bei ihrem arbeitgeber dann im 2ten jahr auf 450€und hatte keien abzüge und musste somit ja auch nicht fragen

Strandflieder

Splitten auf zwei Jahre hat keine Auswirkung.

Nach einem Jahr darfst du bis 30 Stunden arbeiten gehen. Ohne Abzüge.
Liebe Grüße, Strandflieder

Fussel13

Okay danke für eure antworten.

Dann spielt es also keine rolle dass ich die gesplittete zweite Hälfte trotzdem weiter beziehe und kann quasi ab 2.9. Was dazuverdienen?

Geplant war es so zwar nicht aber paar samstage im monat mal raus wäre auch wiederum schön. Werde dann mal ganz entspannt aufen u ohren offen halten.
Leider


            
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Strandflieder

Nein, spielt keine Rolle.
Für das Amt ist das nur ein verlängerter Auszahlungszeitraum. Für das dazu verdienen zählt aber nur der Bezugszeitraum und der ist eben das erste Jahr nach der Geburt.

Ich wusste das auch nicht und hab da bei der Antragstellung mit dickem Bauch nachgefragt ;) also steht dir nix im Wege, ein paar Samstage zu "fliehen" ;)
Liebe Grüße, Strandflieder