Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen

Begonnen von Emelie, 27. Juni 2016, 11:52:27

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lisa81

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#25
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Fliegenpilz

Und wenn der Arzt keine Bescheinigung ausstellt, dann ist das Kind in seinen Augen gesund und dementsprechend hätte der Kindergarten bzw. die Schule keine Grundlage die Betreuung zu verwehren ...

~ Oma Netti ~

Das kenne ich so zB gar nicht. Hier entscheiden die Eltern, wann das Kind wieder geht, da gibt es keine Vorgaben vom Kiga oder der Schule. Nur bei bestimmten Erkrankungen muss man eine Bescheinigung bringen, dass das Kind gesund ist. Bei Läusen zB
Aber wenn mein Kind gespuckt hat und ist am nächsten Tag fit, dann kann ich es in den Kiga bringen. (Ich hab das nie getan, lieber noch einen Tag daheim lassen. Aber möglich wäre es)

@Hrefna
Hier kennt man sich einfach. Meine Frauenärztin seh ich auf jeder Schulveranstaltung. Ihr Kind geht mit meinem in die Klasse. Den Hausarzt trifft man beim Einkaufen, bei irgendwelchen Dorffesten etc. Ich denke daher sehen die das etwas lockerer. 

Nipa

Naja, die sehen Dich ja dann auch mit dem kranken Kind am Badesee... Also schließt es ja Missbrauch doch auch eher aus...

Solar. E

#29
Zitat von: Nipa am 29. Juni 2016, 18:36:25
Naja, die sehen Dich ja dann auch mit dem kranken Kind am Badesee... Also schließt es ja Missbrauch doch auch eher aus...

Sorry, die Frage ist vielleicht doof, aber ich kapier das mit dem Missbrauch gerade nicht. Welche Vorteile hätte ein AN denn, sich fälschlicherweise aufs Kind krank schreiben zu lassen? Ich sehe da nur Nachteile seitens Verdiensteinbußen und dazu jeder Menge Papierkram. und Kindkranktage sind doch eh so begrenzt, dass die sicher keiner freiwillig verschwendet?
Ich denke, dass wenn jemand auf die Art und Weise Schindluder treiben will, der sich doch eher beim AG selbst krank meldet? Zumal man da ja meist erst am 3. Tag den gelben Zettel beim Arzt holen muss.

lisa81

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#30
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Fliegenpilz

Ich versuche es an Hand eines Beispiels, scheinbar reden wir einander vorbei.

Situation:

Kind hat einmalig sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es gut, es hat seitdem nicht mehr abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war eine einmalige Geschichte, da kommt nichts mehr nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist nicht von Nöten.Diskussionen im Kindergarten? Die ersticke ich im Keim. Das Kind hat E-I-N-M-A-L-I-G so wie o.g. abgeführt, einmalig. Das ist kein Durchfall, mein Kind nicht infektiös - die Ursache werden wir jetzt nicht mehr eruieren können, wir können jedoch Würfeln: Stress? Aufregung? Zu viel Fruchtzucker? Ggf. ein Zusatzstoff welcher nicht vertragen wurde? ... mir fehlen noch zwei Würfelseiten, aber die Erzieherinnen können ja auch noch was beifügen.

Nächste Situation:
Kind hat sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es scheinbar nicht so gut, hat seitdem vielleicht sogar nochmal abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war keine einmalige Geschichte, da kommt noch was nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag nicht wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist von Nöten weil mein Arbeitgeber mir ja keine Kind-Krank-Tage bezahlt sondern das Geld dann von der Krankenkasse kommt. Also melde ich mich, so fern es von der Uhrzeit her noch möglich ist, beim Kinderarzt, schildere die Situation wie o.g. und bitte für den morgigen Tag um einen kurzen Termin in der Sprechstunde, da ich ja für meinen Arbeitgeber den o.g. Wisch benötige und zudem meinem Kind auch nicht zu viel Zeit im Wartezimmer zumuten möchte - und natürlich auch anderen Kindern.

Mühselig? Möglich.
Andererseits bekommen wir von der Krankenkasse einen Ausgleich zum Verdienst gezahlt, damit wir unser krankes Kind betreuen können ... und es nicht ggf. zu Angehörigen müsste oder ich sogar mit Verdienstausfall Zuhause bleibe.

bine mit josy

Huhu, auch wenn hier wirklich schon das meiste gesagt ist/wurde.

Also rein rechtlich darf ein Arzt wirklich, rein garnichts ausstellen, ohne eine Untersuchung durchgeführt zu haben.

Denn ER füllt es aus, und ER muss dahinter stehen, da ist es egal ob ein andere Arzt gesagt hat , das es Scharlach, Windpocken oder sonst was ist.  ER hat die Verantwortung letzendlich und muss dafür gerade stehen.

Ein Kh KANN 1-2 Tage eine Krankmeldung ausstellen, danach muss der HA/Kia das machen.

Blöd ist es absolut, wenn da soooo eine lange Wartezeit herscht, da ist leider das System völlig daneben, da kann ich natürlich verstehen weshalb man dann zum HA geht.

lg Bine

~ Oma Netti ~

Aber welchem Arzt ich das Kind nun vorstelle und welcher Arzt den Wisch ausstellt, ist doch egal.  ??? Ob HA oder Kinderarzt.  ???

Übrigens bin ich bei deinen beiden Ausführungen komplett bei dir, Christiane. Hier gäbe es diesbezüglich auch gar keine Diskussion mit Erziehern. Wenn ich das Kind für gesund erachte, weil es nur einmalig Durchfall hatte, dann bringe ich es zum Kiga und gut ist. Wir brauchen hier sowas nicht wie eine Gesundschreibung bzw. ein Attest, dass das Kind wieder gesund ist. Außer es sind meldepflichtige Erkrankungen. Läuse, Krätze, Masern oder sowas.

Und OT bin ich sehr froh, dass ich noch niemals kindkrank nutzen musste.  :)

@Nipa
So ist es. Man wird eh ständig gesehen und jeder andere Dorfbewohner weiß besser wann du das letzte mal schei*en warst als du selber.  :P

bine mit josy

Huhu
ja es ist egal welcher Arzt, gerade im im ländlichen Regionen ist es oftmals der Hausarzt, oft auch ist auch dieser dann der "Kia",.

Klar am besten wäre natürlich, HA Erwachsene, Kia Kinder, etc ... aber nicht immer umsetzbar

lg Bine

Nipa

Der Missbrauch bezog sich generell auf dieses sachen attestieren und dinge verschreiben ohne wen gesehen zu haben.

Solar. E


lisa81

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#37
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Emelie

Zitat von: bine mit josy am 29. Juni 2016, 19:58:56

Also rein rechtlich darf ein Arzt wirklich, rein garnichts ausstellen, ohne eine Untersuchung durchgeführt zu haben.

Denn ER füllt es aus, und ER muss dahinter stehen, da ist es egal ob ein andere Arzt gesagt hat , das es Scharlach, Windpocken oder sonst was ist.  ER hat die Verantwortung letzendlich und muss dafür gerade stehen.


Also der Hausarzt hat jetzt keine Untersuchung durchgeführt. Er meinte es besteht eine gesicherte Diagnose eines Kollegen. Ein Medikament oder eine medizinische Auskunft hätte er nicht ohne Untersuchung machen können - aber eine Krankmeldung ausstellen ist keine für die Gesundheit relevante Tätigkeit! - Deshalb bin ich auch so dreist und stelle, diese für mich absolut überflüssige Procedere in Frage und werde jetzt auch eher zum Hausarzt gehen, als zum Kinderarzt. Es dient nicht dem Kindeswohl, ein hochfieberndes Kind 3 Stunden in der Gegend rum zutreiben...Und dieses Satz "ist halt so" gibt es bei mir nicht.

Emelie

Zitat von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 19:38:35

Situation:

Kind hat einmalig sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es gut, es hat seitdem nicht mehr abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war eine einmalige Geschichte, da kommt nichts mehr nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist nicht von Nöten.Diskussionen im Kindergarten? Die ersticke ich im Keim. Das Kind hat E-I-N-M-A-L-I-G so wie o.g. abgeführt, einmalig. Das ist kein Durchfall, mein Kind nicht infektiös - die Ursache werden wir jetzt nicht mehr eruieren können, wir können jedoch Würfeln: Stress? Aufregung? Zu viel Fruchtzucker? Ggf. ein Zusatzstoff welcher nicht vertragen wurde? ... mir fehlen noch zwei Würfelseiten, aber die Erzieherinnen können ja auch noch was beifügen.


In dieser Situation können sich bei uns im Kindergarten die Eltern auf den Kopf stellen und mit den Füßen zappeln! Die Kinder würden nicht aufgenommen werden!! Was ich eher negativ finde. Denn es bedeutet für die Eltern mit einem fitten Kind zum Arzt zu müssen und es 2 Tage krank schreiben zu lassen. Die Kinder werden vor Ablauf der 48 Stunden nicht betreut! Hab schon einige Wutanfälle seitens der Eltern mitbekommen.

~ Oma Netti ~

Zitat von: Emelie am 30. Juni 2016, 20:21:12
Zitat von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 19:38:35

Situation:

Kind hat einmalig sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es gut, es hat seitdem nicht mehr abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war eine einmalige Geschichte, da kommt nichts mehr nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist nicht von Nöten.Diskussionen im Kindergarten? Die ersticke ich im Keim. Das Kind hat E-I-N-M-A-L-I-G so wie o.g. abgeführt, einmalig. Das ist kein Durchfall, mein Kind nicht infektiös - die Ursache werden wir jetzt nicht mehr eruieren können, wir können jedoch Würfeln: Stress? Aufregung? Zu viel Fruchtzucker? Ggf. ein Zusatzstoff welcher nicht vertragen wurde? ... mir fehlen noch zwei Würfelseiten, aber die Erzieherinnen können ja auch noch was beifügen.


In dieser Situation können sich bei uns im Kindergarten die Eltern auf den Kopf stellen und mit den Füßen zappeln! Die Kinder würden nicht aufgenommen werden!! Was ich eher negativ finde. Denn es bedeutet für die Eltern mit einem fitten Kind zum Arzt zu müssen und es 2 Tage krank schreiben zu lassen. Die Kinder werden vor Ablauf der 48 Stunden nicht betreut! Hab schon einige Wutanfälle seitens der Eltern mitbekommen.

Mit welcher Berechtigung kann der Kindergarten das so machen?  ???
Ist die Erzieherin Ärztin? Mit welchem Recht kann sie entscheiden ein gesundes Kind krank schreiben lassen zu müssen?

Emelie

Zitat von: ~Netti~ am 30. Juni 2016, 20:32:46
Zitat von: Emelie am 30. Juni 2016, 20:21:12
Zitat von: Fliegenpilz am 29. Juni 2016, 19:38:35

Situation:

Kind hat einmalig sehr dünnflüssigen Stuhlgang im Kindergarten, welcher dann auch noch - oh Schreck! - in der Hose landet, Erzieherin ruft mich an und bittet darum, dass das Kind sofort abgeholt wird auf Grund von Durchfall.
Ich eile also zum Kindergarten, habe bis dahin ca eine Wegstrecke von 30 Minuten inkl. Zeit in der Mitarbeiterumkleide. Ich komme im Kindergarten an, meinem Kind geht es gut, es hat seitdem nicht mehr abgeführt. Natürlich nehme ich das Kind mit nach Hause, beobachte es und stelle nach drei Stunden fest: Das war eine einmalige Geschichte, da kommt nichts mehr nach ... also kann mein Kind am morgigen Tag wieder zum Kindergarten gehen, ein Arztbesuch ist nicht von Nöten.Diskussionen im Kindergarten? Die ersticke ich im Keim. Das Kind hat E-I-N-M-A-L-I-G so wie o.g. abgeführt, einmalig. Das ist kein Durchfall, mein Kind nicht infektiös - die Ursache werden wir jetzt nicht mehr eruieren können, wir können jedoch Würfeln: Stress? Aufregung? Zu viel Fruchtzucker? Ggf. ein Zusatzstoff welcher nicht vertragen wurde? ... mir fehlen noch zwei Würfelseiten, aber die Erzieherinnen können ja auch noch was beifügen.


In dieser Situation können sich bei uns im Kindergarten die Eltern auf den Kopf stellen und mit den Füßen zappeln! Die Kinder würden nicht aufgenommen werden!! Was ich eher negativ finde. Denn es bedeutet für die Eltern mit einem fitten Kind zum Arzt zu müssen und es 2 Tage krank schreiben zu lassen. Die Kinder werden vor Ablauf der 48 Stunden nicht betreut! Hab schon einige Wutanfälle seitens der Eltern mitbekommen.

Mit welcher Berechtigung kann der Kindergarten das so machen?  ???
Ist die Erzieherin Ärztin? Mit welchem Recht kann sie entscheiden ein gesundes Kind krank schreiben lassen zu müssen?


Ja der Kindergarten möchte sich damit selbst vor ansteckenden Erkrankungen schützen und deshalb bekommen alle Eltern vor Beginn des Kindergartenjahres einen Zettel mit Regelungen im Krankheitsfall. Jede Träger kann das, so lange es in einem angemessenen Rahmen ist, selbst entscheiden. Sie beziehen sich hierbei auch aufs Infektionsschutzgesetz - und selbst wenn das Kind nur einmaligen Durchfall hatte kann auch ein Kinderarzt nicht ausschließen, dass das Kind eine Infektion in sich trägt und somit haben sie das Recht, Kinder nach vorheriger Aufklärung der Eltern, 48 Stunden aus der Einrichtung auszuschließen. Ist hier so die Regel  was meiner Meinung nach die Sache aber eher oft verschlimmert. Auch bei Fieber gilt diese Regelung und wir wissen alle wie schnell Fieber kommen und verschwinden kann....

Fliegenpilz

Doch, kann der Kinderarzt - denn ein einmaliges Abführen von dünnflüssigem Stuhlgang ist nach medizinischer Definition kein Durchfall ... und da greift auch kein Infektionsschutzgesetz. Was für ein Wischiwaschi!

Emelie

Ein Infekt kann eindeutig nur über eine Stuhlprobe ausgeschlossen werden  ;) Und das dauert länger als einen Tag. Und der Kindergarten hat das Recht, darauf zu bestehen.
Ein Magen-Darm-Infekt kann sich auch durch nur einmaligen flüssigen Stuhl äußern.

Fliegenpilz

Hat der Kindergarten solange der Kindergarten das Recht von den Eltern dazu zugesprochen bekommt - es gibt keine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen. Und kein Kinderarzt wird wegen einmalig dünnflüssigen Stuhlgang (aber die Eltern sagen ja direkt "Mein Kind hat Durchfall!") das Kind und demnach auch die Eltern aus dem Verkehr ziehen.

Aber nach dem hier mehrfach beschriebenem Vorgehen verwundert mich nun nicht mehr, dass so viele mit ihren Kinderkranktagen nicht hinkommen und ggf. sogar Arbeitgeber ablehnend ggü arbeitenden Müttern reagieren!

Emelie

Bevor ein Kind in den Kindergarten kommt unterschreiben Eltern einen Betreuungsvertrag, und wenn dieser eine Klausel zum Thema Krankheiten enthält und die Eltern diesen unterschreiben, sind sie daran gebunden - da kann auch ein Arzt daher kommen - einmal Erbrechen oder Durchfall und das Kind wird als krank eingestuft und wird zumindest in dieser Kita nicht betreut - egal was der Arzt sagt!

Fliegenpilz

Siehst du - ich sag ja: Die Eltern geben der Einrichtung das Recht. Nicht das Gesetz, kein Infektionsschutz, kein Kinderarzt.
Und so läuft es immer und immer wieder, niemand traut sich dagegen aufzulehnen.

Im Übrigen geht es auch ohne Verträge: Wir haben keinen!

Fliegenpilz

Satteln wir das Pferd mal anders auf:
Kind hat dünnflüssigen Stuhlgang, ich gehe mit meinem Kind zum Kinderarzt und der Kinderarzt sagt, dass mein Kind morgen wieder zum Kindergarten gehen kann - was macht der Kindergarten dann? Verweigert der Kindergarten die Betreuung meines Kindes, weil im Vertrag steht das kranke Kinder nicht betreut werden, während zeitgleich der Kinderarzt die Aussage traf, das mein Kind die Betreuung besuchen darf?

Emelie

Zitat von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:21:14

Im Übrigen geht es auch ohne Verträge: Wir haben keinen!

Wie es in anderen Ländern und sogar Bundesländern ist, kann ich nicht sagen, hier schließen die Eltern mit Aufnahme des Kindes in eine Einrichtung einen Betreuungsvertrag, den jeder Träger, zumindest unter Einhaltung der Gesetze z.B. hier KitaG selbst gestalten kann.

Zitat von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:23:58
Satteln wir das Pferd mal anders auf:
Kind hat dünnflüssigen Stuhlgang, ich gehe mit meinem Kind zum Kinderarzt und der Kinderarzt sagt, dass mein Kind morgen wieder zum Kindergarten gehen kann - was macht der Kindergarten dann? Verweigert der Kindergarten die Betreuung meines Kindes, weil im Vertrag steht das kranke Kinder nicht betreut werden, während zeitgleich der Kinderarzt die Aussage traf, das mein Kind die Betreuung besuchen darf?
Ja genau so ist es!

Fliegenpilz

Dann befindet sich der Kindergarten gewiss nicht mehr auf einem rechtlich sicheren Boden...