kinderbetreuungskosten absetzen

Begonnen von starlet, 03. November 2011, 20:52:35

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starlet

hallo

mein freund hatte beim finanzamt das beantragt.
nun kam der bescheid, das dies für 2011 nicht berücksichtigt wird, da die kosten niedriger sind als 600 euro.  :-\

ich hatte vorher mit dem finanzamt telefoniert, die dame meinte, man kann das monatlich absetzen, indem man pro lohn weniger lohnsteuer zahlt.

nur wundert mich jetzt das "für das kalenderjahr 2011" in der antwort, haben die das falsch verstanden oder muss man was anderes ausfüllen oder was weiss ich..?!

wie macht man das denn?  :-[


Coney

Huhu,

ich meine mich erinner zu können, dass mein Steuerprogramm mir das auch so angezeigt hat mit den 600,00 EUR...

starlet

600euro monatlich..???

ca 400 euro zahlt das JA bei mir direkt an die tamu

ca 200 euro zahlen wir "privat".


BiDi

Für 2011 sind die Kosten ja auch geringer. Sind nur noch zwei Monate. Und da nicht berücksichtigt wird, was das JA zahlt, sind es für 2011 nur 400€, die berücksichtigt werden.

Ist doch nicht schlimm, so kriegt Ihr halt per Einkommenssteuererklärungen 2012 alles auf ein Mal.

Grüsse
BiDi


Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005

starlet

naja ich arbeite seit august und seit august zahlen wir 200 euro monatlich. bis dezember sind es dann sogar 1000 euro.

so ne einkommenssteuererklärung haben wir noch nie gemacht, ich wollte das eigentlich auch nie, weil ich schiss hab, das wir irgendwann wenn man ein zweites kind kommt oder so, halt was zurückzahlen müssen. zurückzahlen ist immer schlecht  8)

naja jedenfalls ist das jährliche etwas doof, weil wir halt monatlich so viel zahlen müssen und immer mehr ins minus rutschen  :-[

mein freund ist voll sauer, weil wir uns nun darauf verlassen hatten, monatlich etwas mehr in der tasche zu haben  :-\

komischerweise find eich nirgendwo im netz etwas über den betrag 600euro.

Dea

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Schau mal da, euch gehts ja um die eintragung eines Freibetrags auf die lohnsteuerkarte, oder?
Dann solltet ihn den Antrag noch mal für nächstes Jahr stellen, für dieses bringt es euch eh nicht mehr viel.
Allerdings müßt ihr eine Steuererklärung abgeben wenn ihr den freibetrag eingetragen habt.

BiDi

Wenn Du für zukünftiges Kind Nummer 2 Elterngeld beziehst, MÜSST Ihr auch eine EStk abgeben.

Ausserdem bekommen die meisten Arbeitnehmer was wieder.

Und das mit dem Freinetrag auf der Karte gilt erst ab Antragsstellung. Sonst, wie geschrieben, Einkommenssteuererklärung machen.

Grüsse
BiDi
Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005