Kennt sich jemand mit Kinderbetreuungskosten aus?

Begonnen von heidi12222, 17. Oktober 2012, 10:48:21

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heidi12222

Hallo,

jetzt muss ich hier auch mal schreiben. Bin zwar schon länger angemeldet hab aber nur immer mal wieder gelesen.

Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt.
Eine bekannte von mir macht seit ende September eine Weiterbildungsmaßnahme bzw. Schulung die von der ARGE veranlasst wurde.
Ich habe für dieses halbe Jahr die Betreuung ihrer beiden Kinder übernommen (zusätzlich zu meinen 3 eigenen Kinder). Das bedeutet ich bringe die Kinder morgens in Kindergarten und Schule und hole sie mittags wieder ab. Die Kinder sind dann meistens so bis um 14Uhr bei mir.

Jetzt geht es aber um die Bezahlung, mir wurde durch meine Bekannte vor Beginn dieser Maßnahme mit geteilt ich würde für die Betreuung der Kinder, pro Monat und Kind 130€ bekommen. Was ja soweit auch in Ordnung ist.
Aber hier fangen nun die Probleme an. Am Freitag teilte sie mir nun mit, dass sie falsch informiert wurde und es jetzt nur noch 130€ für beide Kinder im Monat sind.
Jetzt hab ich schon mit der entsprechenden Schule telefoniert, diese teilte mir mit ich müsse mich an die ARGE wenden, da sie mit der Bezahlung nichts zu tun haben (die Info hatte ich).
Also auf der ARGE angerufen, nachdem ich im Internet eben auch diese bis zu 130€ pro Kind und Monat recherchiert hatte.
Die konnten oder wollten (ich weiß es nicht) mir aber nicht weiterhelfen. Aus Datenschutzrechtlichengründen. Das sie mir keine Infos über meine Bekannte geben dürfen ist mir ja auch klar, mir hätte ja schon Info über die Bezahlung genügt. Nun haben sie mich darauf hingewiesen das ich mir das Schreiben zeigen lassen soll. Hab ich meiner Bekannten auch schon mit geteilt, mal sehen wann ich es zu Gesicht bekomme.
Ich betreue die beiden Kinder gerne, aber ich möchte mich auch nicht über den Tisch ziehen lassen.

Ich weiß es ist alles sehr kompliziert, aber ich habe die Hoffnung das ich hier vielleicht jemanden finde der mir ein paar Infos geben kann, oder sich ein bisschen damit auskennt. Achso das Bundesland ist Baden-Württemberg ist ja auch relevant bei der ARGE.

Viel Dank

Summse

WENN man das Kinderbetreuungsgeld bekommt sind es 130 Euro für das erste Kind und 90 Euro für jedes weitere. Allerdings nur bis zum 10. Geburtstag.
Aber ich verstehe jetzt nicht weswegen es dir vollständig zusteht. Am Besten ist es doch du legst einen Stundensatz fest oder eine Monatspauschale.

heidi12222

Ich verstehe mittnerweile leider auch einiges nicht mehr. (das finanzielle ist leider nicht das einzige Problem)

Wie ich schon schrieb, war meine Info das ich 130€ pro Kind und Monat bekomme.
Ich habe nie ein Schreiben oder ähnlich gesehen.

Deswegen bin ich halt jetzt ziemlich überrascht gewesen, als es hieß ich würde nur 130€ für beide Kinder bekommen. Und da meine eigenen Recherchen nichts gebracht haben, hatte ich halt gedacht ich schreib hier mal.

Ina+Finn

Das war ja vor einigen Wochen mein Thema :P

Hier mal ein Auszug aus dem SGB III

Die Gesetzliche Grundlage sagt :

Die Arbeit der anerkannten TM/TV ist im SGB VIII,dem sogenannten Kinder und Jugendhilfegesetz,dem KiTa-Gesetz des Landes S.-H. geregelt und wird Kindertagespflege genannt

Wer mehr als 15 Std./Woche und länger als 3 Monate Kinder betreut,benötigt hierfür eine Erlaubnis.


AUSSERDEM,Du machst keine Betreuung,sondern Begleitung ;)
Ich bekam einen Stundensatz von ca. 3€/Stunde gesagt

Vicky

Wie du weißt kenn ich mich damit nicht aus, aber ich wollt trotzdem mal ein Hallo dalassen, freut mich das du hier nun auch die Tasten schwingst...  s-party
Jette 14.04.2007
Emely 23.08.2009
Merle 06.09.2012

Ich liebe euch so sehr

some&leni&ben

#5


Zitat von: Ina+Finn am 17. Oktober 2012, 11:17:41
Das war ja vor einigen Wochen mein Thema :P

Hier mal ein Auszug aus dem SGB III

Die Gesetzliche Grundlage sagt :

Die Arbeit der anerkannten TM/TV ist im SGB VIII,dem sogenannten Kinder und Jugendhilfegesetz,dem KiTa-Gesetz des Landes S.-H. geregelt und wird Kindertagespflege genannt

Wer mehr als 15 Std./Woche und länger als 3 Monate Kinder betreut,benötigt hierfür eine Erlaubnis.


AUSSERDEM,Du machst keine Betreuung,sondern Begleitung ;)
Ich bekam einen Stundensatz von ca. 3€/Stunde gesagt

Das hat mit den Regelungen der ARGE nichts zu tun, es geht um die Tätigkeit einer Tagesmutter.

Hier könnte sogar die Oma die 130 Euro monatlich bekommen, ohne offiziell Tagesmutter zu sein. Es geht lediglich um die Betreuung während einer Maßnahme. Die ARGE prüft dabei nicht, ob die Betreuungsperson eine Tagesmutter ist. Einzig und allein die Teilnahme des Arbeitslosen an der Maßnahme steht im Vordergrund.

Hier greift der Paragraph 87 i. V. m. 83 SGB III:

§ 83 SGB III Weiterbildungskosten

(1) Weiterbildungskosten sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden
1. Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
2. Fahrkosten,
3. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
4. Kosten für die Betreuung von Kindern.

(2) Leistungen können unmittelbar an den Träger der Maßnahme ausgezahlt werden, soweit Kosten bei dem Träger unmittelbar entstehen. Soweit ein Bescheid über die Bewilligung von unmittelbar an den Träger erbrachten Leistungen aufgehoben worden ist, sind diese Leistungen ausschließlich von dem Träger zu erstatten.


§ 87 SGB III Kinderbetreuungskosten

Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden.


Somit müssten Dir 130 Euro pro Kind zustehen, sofern  die Mutter ihre Kinder tatsächlich nicht selbst betreuen konnte.

Wie alt sind denn die Kinder?

Edit: die Aufsichtsbedürtigkeit von Kindern wird bis zur Beendung des 15. Lebensjahres nicht angezweifelt.


heidi12222

Also die Mutter kann ihre Kinder nicht selbst betreuen. In der Regel sind die Kinder von ca. 7.30Uhr bis 8.20Uhr und dann wieder von 12.30Uhr bis ca. 14 Uhr (die große)
Und der kleine von 13.00Uhr bis 14Uhr in meiner Obhut.
Bis die Mutter von der Schule zurück ist.

Die Kinder sind übrigens 3 und 6 Jahre alt.

Ina+Finn


Kristin

man darf hier aber auch in dem § nicht das ganz wichtige Wort "kann bis zu je Kind übernommen werden
Ich habe ja schonmal beim Jobcenter gearbeitet und wenn irgendwas nicht bezahlt werden muss, dann machen die das auch nicht.

Da ist dann die Frage wie und wann deine Bekannte es beantragt hat. Wichtig ist, dass man es vorher beantragt. Im Nachhinein wird das nicht bewilligt.
Ausserdem kannst du darauf bestehen, das das Geld direkt auf dein Konto überwiesen wird. Normal musst du eigentlich auch da was unterschreiben und deine Daten angeben, sonst könnte ja jeder solche Leistungen beantragen und bewilligt bekommen, obwohl sie vielleicht nicht notwendig sind.

Da du ja nicht wirklich lange auf die Kinder aufpasst, kann ich mir schon vorstellen, dass du "nur" 130 Euro für beide Kinder bekommst. Aber da die Wahrheit rauszufinden, was genau deine Bekannte bekommt, wenn sie dir nicht freiwillig einen Bescheid zeigt (den bekommt man immer, wenn etwas bewilligt wurde), wird sehr schwierig, eben aus den Datenschutzgründen.

Aber wenn sie nicht zu verheimlichen hat, dann zeigt sie dir auch diesen Bescheid!!

heidi12222

Tja, ich sag ja die Sache ist scheinbar wirklich sehr kompliziert.

Die Antragstellung ist wohl erst mit Beginn der Maßnahme erfolgt.
Da sie anscheinend von irgendeiner Beraterin völlig falsch informiert wurde.

Im Endeffekt geht es mir ja auch eigentlich garnicht darum, dass ich jetzt nur 130€ bekommen soll, aber irgendwie ist mein Vertrauen schon zu sehr geschrumpft. Da ich von ihr nicht mal den Bescheid zu sehen bekomme, da dieser jetzt anscheinend seit gestern bei der Sozialarbeiter in der Schule liegt (was ich auch wiederrum nicht verstehen kann, die Schule hat doch mit den auszuzahlenden Geldern überhaupt nichts zu tun). Und es wäre ja wohl durchaus möglich gewesen, mir das einmal zu zeigen. Ich hab sie am Montag darum gebeten und es wäre auch scheinbar kein Problem darf ich mir gerne angucken. Tja sie hat wohl doch ein Problem damit, mir das Ding zu zeigen.

Unterschriften oder irgendwelche angaben zu meiner Person zu machen, wurden auch zu keiner Zeit von irgendeiner Stelle verlangt.

Ich will mich einfach nicht hintergehen oder ausnutzen lassen :-\


lotte81

Wenn es heisst bis zu 130Euro pro Kind, würde ich bei den kurzen Betreuungszeiten auch eher von einer Teilzahlung ausgehen. Ich vermute mal, die 130Euro gäbe es dann nur, wenn die Kinder wirklich vollzeit während der Maßnahme bei dir sind (also die ganze Zeit über vormittags...bei einem Kind ohne Kita-PLatz oder in den Ferien z.b.....
Die Kinder sind ja insgesamt keine 2,5 Stunden bei dir (also ca. 5 Stunden pro Tag bei 2 Kindern)....Wären sie die komplette Zeit bei dir wären es ja 6,5Stunden pro Kind - also 13 für 2 Kinder.....
Ich denke also, dass du bei 130 Euro für 2 Kinder noch Glück hättest, wenn man es mal runter rechnet  :-\ :-\ :-\ Die Kinder sind ja weniger als die Hälfte von Vollzeit bei dir
Hoffe man versteht, was ich meine  ;D ;D ;D in jedem Fall glaube ich nicht, dass es den Höchstsatz gibt und ich glaube auch, dass du selbst mit 130 euro insgesamt noch Glück hättest  :-\
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Blondie

Ich schließe mit da lotte an, ich finde für die kurze betreuungszeit wenn du denn für jedes kind 130 euro bekämst viel zu viel und überhaupt nicht angemessen. Wobei Man ja hier nicht wirklich Von richtiger betreuung sprechen kann meiner Meinung nach.

Wenn du das bekommen solltest, dann mache ich beruflich was falsch,  :P

Selbst mit 130 euro im Monat für Beide bist du noch gut dabei. Deshalb frage ich mich grad was du erwartest,  ???
Lebe das Leben, das du liebst.
Liebe das Leben, das du lebst.

heidi12222

Naja ich weiß ja nicht wie ihr rechnet, aber wenn ich jetzt wirklich von ca. 5 std pro tag für beide Kinder aus gehe und mir das auf den monat hoch rechne, kommen wir auf einen Stundensatz von 1,30€. Und das finde ich bei weitem nicht viel.
Und ich weiß nicht warum hier immer wieder gesagt wird ich würde die Kinder hier nicht betreuen.
Die Große macht einen großteil ihrer Hausaufgaben unter meiner Aufsicht
Und beide Kinder bekommen jeden Mittag ein warmes Mittagessen vorgesetzt.

lotte81

Weil du es offiziell nicht Betreuung nennen darfst  ;) ;) ;) ich meine man muss es Begleitung nennen, wegen Versicherung und Zahlungen etc. ...Betreuung macht nur die Tagesmutter offiziell....ist aber im Grunde ja nur Wortklauberei ....
Natürlich ist 1,30 die Stunde nicht viel. Ein Witz ist es..... Ich meinte das auch nicht abwertend für deine Arbeit,sondern eher, dass es mir unlogisch erscheint, wenn der Höchstsatz 130 Euro pro Kind (bzw jemand schrieb fürs zweite sogar nur 90Euro) ist, dass du den Höchstsatz bekommst...ich würde vermuten, dass es anteilmässig berechnet wird....und du dann eben nur die Zeit bezahlt bekommst, die das Kind auch bei dir ist und die Kita geschlossen.
Und da würde ich einfach vermuten, dass bei VOllzeit eben 220 Euro (also 130 Euro plus 90) gezahlt werden und dir dann eben der Anteil davon darauf gerechnet wie viel die Kinder bei dir sind
Ich kann mich natürlich auch täuschen und die 220 Euro kommen als Fixbetrag unabhängig von der Betreuungszeit....
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Meph

Habt ihr keinen Vertrag?

Ich hätte einen Beleg beim AA vorlegen müssen, dass meine Kinder MEHR als vorher bereits und daher immer bezahlt betreut werden. Dann wäre dieser Beitrag bis maximal 130 Euro gezahlt worden.
Private Betreuung durch Familie/Freunde wäre nicht bezahlt worden. Leistung eben nur gegen Beleg.

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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
1DfyhRV3c7nRGPQuF4PdMkhJYtqE3BmSzW

jewa

Ich hatte damals den Betrag X für die Betreuung/Begleitung (täglich knapp über eine Stunde) im Vorfeld ausgehandelt. Gut, es war bei mir reine Arbeitszeit und keine Job-Maßnahme jetzt, aber letztendlich hat das eine ja auch nur bedingt mit dem anderen zu tun. Also wenn man sich über einen Betrag X geeinigt hat, dann ja unabhängig davon, ob die Freundin wiederrum das Geld von der AA wiederkriegt.
Eine offizielle Tagesmutter wird mit ihrem Stundenlohn, gemessen an der Verantwortung auch nicht reich, nicht mal "gerecht entlohnt". 2-3 Euro sind es hier glaube ich; Meph weiß das ja besser.
Ich würde mit meiner Freundin reden, was dieser Freundschaftsdienst "wert" sein sollte. Alternativ könntest du ja übers Essengeld (was es ja auch wirklich teurer macht) gesondert noch was abrechnen.
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Blondie

Aber Heidi du Hast ja die beiden frühs nicht mal ne stunde bei dir und nachmittag auch nur ne 1 bis 1 1/2h. Das sind ja grad mal 2 1/2h  am tag und dann dafür 260 euro finde ich nicht gerechtfertigt.


Sollen denn die kinder länger tagsüber bei dir bleiben? Weil du hier eine rechnung Von 5h aufzählst.

Das Mittagessen ganz klar würde ich mir bezahlen lassen.


Lebe das Leben, das du liebst.
Liebe das Leben, das du lebst.