Kennt sich jemand gut mit Arbeitsrecht aus?

Begonnen von dina100, 03. Oktober 2011, 12:07:29

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dina100

Odre arbeitet vll. sogar in einer Kanzlei?

Mein Freund wurde gekündigt ohne angaben von Gründen. Er ist nicht in der Probezeit der Vertrag war jedoch bis zum Juli 2012 befristet.

Meines erachtens ist die Kündigung doch unwirksam. Er muss sie doch begründen  :-\.

Wäre es dann sinnvoll dem AG das mittzuteilen. Dieser wird dann mit sicherheit eine austellen, Diese ist dann aber erst zum 30.11 Gültig oder? Und nicht schon zum 31.10 Da es ja schon Oktober ist. Die andere Kündigung kam letzte Woche also da wäre die Frist richtig, sie ist aber eben ohne Grund.

Sein Chef musste schon mal vors Arbeitsgericht und hat Verloren deswegen bin ich da vorsichtig.

MFg Dina

♥LillysMami♥

Hallo,

Nur in der Probezeit, kann ohne Grund gekündigt werden. Und wegen Kündigungsfristen, das kommt immer drauf an, wie lange dein Mann dort beschäftigt war und wie alt er ist..
Wenn dein mann kündigt, gilt das mit der 4 Wochen kündigungsfrist, außer es steht was anderes im Arbeitsvertrag.

Grüße

Flower Eight Revival

#2
natürlich geht es. hier nochmal der Link: [Login or Register]

zitat: Die Kündigung muß im allgemeinen nicht begründet werden, um wirksam zu sein.

Es geht nur bei ordentlichen Kündigungen, bei außerordentlichen schaut es anders aus. Ich gehe aber davon aus, dass es sich heirbei um eine ordentliche Kündigungen handelt. Sofern die Kündigungsfristen eingehalten wurden, ist sie leider wirksam.

♥LillysMami♥

#3
hmm, aber steht ja dabei, dass wenn mans auch bei einer ordentlich Kündigung wissen möchte, einfach klagen muss.

Flower Eight Revival

Natürlich. Aber so viele Infos hat uns Dina nicht gegeben, deshalb weiß ich nicht, ob ihr Freund unter KSchG fällt. Ganz allgemein, geht es.

Am besten zum Anwalt gehen.

edit:

schau:

Erforderlich für den Schutz nach dem KSchG ist also

   1. eine mindestens sechs Monate dauernde Beschäftigung,
   2. mindestens elf im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer.

Wenn auch nur eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist, gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht.
[/b]

Flower Eight Revival

Allerdings war das ein Zeitvertrag...das ist komplizierter. Ich habs nicht mehr genau in Erinnerung, aber ich glaube, diese sind nicht einfach kündbar. irgendwas mit § 15 III TzBfG. Ich lege meine Hand nicht ins Feuer, es ist ewig her...sorry.


hier text :

§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(1)    

Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2)    Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3)    Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
(4)    Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(5)    Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

*nova*

ich habe keine ahunng, aber im zweifel würde ich mich einfach beraten lassen. falls es finaziell nicht geht gibt es auch stellen an denen man sich kostenlos rechtlich beraten lassen kann.
ich weiß ja nicht wie es bei euch weiter geht, aber normalerweise müsste er sich ja jetzt dann schnell arbeitssuchend melden, weil er sonst eine sperre bekommt. bei fällen bei denen die kündigung nicht ganz klar ist möchte das a-amt sogar dass man rechtlich dagegen vorgeht. war bei mir zumindest so. bei mir war es auch ein etwas fraglicher fall.

*Blümchen*

Wenn man dem Kündigungsschutz unterliegt, muss auch eine ordentliche Kündigung begründet sein. Allerdings ist die Kündigung an sich wirksam, auch wenn die Begründung nicht im Kündigungsschreiben zu finden ist.

Aber da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, ist eine ordentliche Kündigung meiner Meinung nach gar nicht möglich (es sei denn, es ist gesondert ausgemacht).

Würde mich auch unbedingt beraten lassen!

Erna


Glaube auch, dass es bei befristeten Verträgen schwerer ist, diese einfach so zu kündigen, es sei denn, er hat "goldene Löffel" geklaut?!?

Und denkt an die Fristen, nicht zu lange warten!!!

LG

Erna
Du kannst Dir nicht immer aussuchen, was im
Leben passiert,
aber du kannst Dir aussuchen, wie du damit umgehst.

Man kann lieben, ohne glücklich zu sein und man kann glücklich sein, ohne zu lieben. Aber lieben und dabei glücklich sein, das wäre ein Wunder.

fauchu

#9
Hallo!

Ich würde unabhängig von allen Eventualitäten auf jeden Fall erst mal eine Kündigungsschutzklage einreichen...Gerade wenn ein anderer AN schon mal erfolgreich war, weil der Chefs nicht so genau nimmt  s-:)

Näheres im folgenden Link! Wichtig sind wirklich die Fristen!

[Login or Register]

ein Anwalt ist übrigens nicht notwendig (aber teuer) - meines Wissens nach ermittelt das Arbeitsgericht, daher muß dein Freund als Arbeitnehmer nicht 100% rechtssicher sein! Die meisten Kündigungsschutzklagen laufen übrigens ohne Anwalt...

LG fauchu

Gibts bei ihm nen Betriebsrat? Ansprechpartner wäre bei nem Tarifvertrag auch die Gewerkschaft...

dina100

Danke für die Zahlreichen Antworten. Wir werden uns in jedem fall Beraten lassen. Eine erstberatung ist in diesem Falle bei unserer Rechtschutz danei und also Kostenlos.

Danke nochmal.

Arbeitssuchend konnt er sich nicht melden da er noch wegen angina krank geschrieben ist. Komisch aber ist so laut AA, weil ja dann die kk  zahlen muss