Kartenzahlung - Mindesbetrag?

Begonnen von guest2751, 21. März 2012, 07:13:59

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Jofina

Bei unserem Edeka Wasgau ( s-:) ) ist/war es erst ab 10 € möglich. Aber das Schild hängt nicht mehr dort, keine Ahnung ob es noch so ist.

Bei unserer Autowerkstatt soll man erst ab 25 € mit Karte zahlen.

Die 10 €-Grenze habe ich schon öfters gelesen, weiß aber nicht mehr wo überall und ist auch schon länger her. Vielleicht haben die Geschäfte das mittlerweile geändert.

Da für jede Kartenzahlung die Geschäfte etwas berechnet bekommen finde ich es - grade bei kleinen Geschäften! - legitim das sie erst ab einem bestimmten Betrag Kartenzahlung zulassen. Einen Paragraphen habe ich aber nicht dazu, keine Ahnung wie es rechtlich aussieht, ist nur meine persönliche Meinung :)

Bettina

Was habt ihr nur immer mit euren Paragraphen?

Mal ganz ehrlich. Die Geschäfte zahlen ziemlich hohe Gebühren für die Miete dieser Geräte und nochmal für jeden Vorgang. Ich kann es absolut nachvollziehen, wenn sie da einen Mindestbetrag vorgeben. Kenne ich auch so von den meisten Geschäften hier. Gerade von den kleineren.

Es ist eine Serviceleistung des Geschäftes und demnach, denke ich, kann ich aber nicht belegen, dass es absolut in Ordnung ist, wenn sie da Bedingungen dran knüpfen.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Martina

Ich hasse es, wenn vor mir jemand seine Karte rausholt, für 2,50 €.  :P Ich selber zahle ja oft und gerne auf Karte, aber Beträge unter 10,- € immer in bar. Das muss schon ganz ganz blöd laufen, dass ich nicht genügend Geld dabei habe und dann entschuldige ich mich vorher schon. Bisher durfte ich dann auch den kleinen Betrag (kam einmal vor) mit Karte bezahlen.
Ohne

Meph

Wie bettina schon schrieb- es ist eine serviceleistung und rein theoretisch braucht ein Geschäft nichtmal ne registrierkasse, nur einen Kugelschreiber und ein Blatt papier
Hier gibt es auch Läden, die unter Betrag x (in der Regel 15 EUro) eine Servicegebühr von 50 cent aufschlagen, eben die Gebühr, die sie für den Vorgang als Grundsumme zahlen müssen.
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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
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Fliegenpilz

Mein Mann arbeitet im Einzelhandel, kein kleiner Tante Emma Laden, aber Kartenzahlung wird erst ab einem Einkaufswert von 10€ akzeptiert.

Bettina hat es ganz gut geschrieben, die Kosten werden (auf Dauer) bei Kleinbeträgen von 1,77€ oder einer Schachtel Zigaretten von 5,00€ einfach nicht gedeckt.


Bettina

Gibt es denn bei euch ein Hinweisschild? Wenn es ein Schild für EC-Zahlung gibt, also dass es möglich ist, dann muss es, auch meine persönliche Meinung, ein Schild geben, wo drauf steht, dass man die erst ab Betrag X annimmt.
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Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Meph

Hat er evtl. damit rumgeworfen, dass jedes offizielles Zahlungsmittel angenommen werden muss?
Rein theoretisch kann man in Deutschland auch alles mit Briefmarken bezahlen.
Praktisch würde Dír jeder nen Vogel zeigen.

Für solche Kunden würd ich dann i  Zukunft eben freundlich lächeln und sagen: klar können SIe mit Karte zahlen, das macht dann 1 Euro zusätzlich, denn die uns entstehenden Kosten müssen wir in dem Bereich auf sie umlegen.
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~ Oma Netti ~

also wer im recht ist weiß ich leider auch nicht. ich bin absoluter kartenzahler und habe tatsächlich auch oft nicht mal nen euro im geldbeutel, so dass ich zu den kunden gehöre, die martina nerven  :P s-:) ;D ich zahle auch 3,50€ mit karte. bei allen größeren supermärkten geht das ja auch ohne probleme. und die kleineren läden, in denen es erst ab 10€ geht haben ein schild, auf dem das ersichtlich ist.

Fliegenpilz

Hilft dir das Milli?
ZitatDer Händler hat natürlich die freie Wahl, ob er überhaupt Karten akzeptieren möchte oder aber nur Bargeld als Zahlungsmittel zulässt. Hat er sich aber für die Bargeldakzeptanz entscheiden, ist er durch Regelungen in seinem Akzeptanzvertrag gebunden. Diese können je nach Kartenzahlungssystem unterschiedlich ausfallen.

Akzeptiert er z.B. eine ec-Karte (oder neuerding: girocard-Karte) mit PIN, dann nimmt er am electronic cash/girocard-Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft teil. In den Händlerbedingungen zu diesem Verfahren ist geregelt, dass der Händler die Kartenakzeptanz nicht schlechter stellen darf als die Bargeldakzeptanz. Eine Schlechterstellung ist auch dann gegeben, wenn er Karten erst ab bestimmten Umsatzbeträgen akzeptiert, Bargeld aber für niedrige Beträge akzeptiert.

Die Händlerbedingungen können auch im Internet eingesehen werden (www.girocard.de).

Im Übrigen sind die Kosten für die Kartenakzeptanz deutlich niedriger als hier von einigen vermutet wird. Bei electronic cash muss der Händler 0,3 % des Umsatzes mindestens aber 0,08 € zahlen. Dafür bekommt er aber auch eine umfassende Zahlungsgarantie des kartenausgebenden Instituts. Selbst wenn man noch Kosten für das Terminal etc. hinzurechnet, ist die Kartenakzeptanz günstiger als Bargeld (Risiko von Falschgeld, Kassenunstimmigkeiten, Zählen, Sicherheitsvorkehrungen, etc.)
Quelle: [Login or Register]

Mondlaus

Hmmm, das sind die Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft, wie bindend sind die denn? Könnte es vielleicht auch etwas mit Hausrecht zu tun haben, dass der Händler akezptieren darf, was er möchte und wie?

Muss ja selbst zugeben, ich hab nie Bargeld dabei, obwohl mich jede Transaktion ebenfalls 8ct kostet :-X
Kind 2011
Kind 2014
...

guest2751

Zitat von: Bettina am 21. März 2012, 07:33:51
Gibt es denn bei euch ein Hinweisschild? Wenn es ein Schild für EC-Zahlung gibt, also dass es möglich ist, dann muss es, auch meine persönliche Meinung, ein Schild geben, wo drauf steht, dass man die erst ab Betrag X annimmt.
Ja, an den Säulen und im Kassenbereich ist ein entsprechendes Schild :)

Flower Eight Revival

#13
Hm, das ist bei mir eeewig her (Studium), deshalb keine Gewährleistung.
Also (klugscheißmodus an): Kunde und Verkäufer haben einen Kaufvertrag abgeschlossen. Das ist normalerweise mittels Geldleistung erfüllt/beendet. Kartenzahlungen ist rechtlich gesehen an sich keine Geldzahlung, dem Verkäufer wird lediglich ein Anspruch gegen den Kreditkartenunternehmen ermöglicht, und zwar auf Abbuchung einer bestimmten Summe. Ich könnte jetzt noch etwas zu Erfüllung und Leistung zur Erfüllung schreiben, aber das sprengt das Ganze ;D jedenfalls ist man nicht verpflichtet, Kartenzahlungen anzunehmen. Folglich ist es dem verkäufer frei gestellt, ob er erst ab einer bestimmten Summe Kartenzahlungen akzeptiert.
Wie gesagt, das ist ewig lang bei mir und ich hab kein Schimmer, ob das noch aktuell ist. Müsste es, ich habe nichts bisher gehört/gelesen.

AAAAber, jetzt kommt ein aber: der Händler hat Verträge mit Kartenunternehmen abgeschlossen. Daran können bestimmte Bedingungen angeknüpft worden sein. Zum Beispiel hier (habs grad im Netz gefunden)
An den elec­tro­nic-cash-Ter­mi­nals des Un­ter­neh­mens sind die von Kre­dit­in­sti­tu­ten (kar­ten­aus­ge­ben­de In­sti­tu­te) emit­tier­ten De­bit­kar­ten, die mit ei­nem elec­tro­nic cash-Zei­chen ge­mäß Kap. 2.5 des Tech­ni­schen An­hangs ver­se­hen sind, zu Bar­zah­lungsprei­sen und –be­din­gun­gen zu ak­zep­tie­ren. Den Un­ter­neh­men bleibt es un­be­nom­men, Ra­bat­te zu ge­wäh­ren.

bedeutet, dass inzwischen Kartenzahlungen wie bargeldzahlunge ohne mindestbetrag akzeptiert werden müssen, wenn solche vorgaben von vertragspartner akzeptiert wurden.

schaut, also, was euer vertrag aussagt. daran seid ihr nämlich gebunden. wenn dort steht, dass kartenzahlung der barzahlung gleichgestellt ist, verletzt ihr mit dem mindestbetrag geltendes vertrag.  :)

Törtchen

Ich muss zugeben, ich bin einer dieser ( nervigen 8)) Menschen die alles mit Karte zahlt! Ich habe fast nie Bargeld einstecken! Natuerlich blöd wenn man zum baecker muss, oder nen doener holen will ;) aber da muss mein Freund dran Glauben.

Gestern habe ich sogar 60 Cent mit Karte gezählt, war aber ausersehen und habe mich noch dafür entschuldigt ;) hatte noch nen Gutschein ( Karte) und dachte da sei viel weniger Guthaben drauf, habe dann also den Gutschein und meine ec- Karte hingelegt und garnixht gehört das die Kassiererin sagte- das macht dann noch 60 ct. Schnappt sich die Karte und ich hab's erst beim unterschreiben gemerkt ;)

guest2751

@ Christiane Ja, das hilft mir, Danke :)


Flower Eight Revival

oh, hab christianes post nicht gesehen. ja, genau das meinte ich. nur etwas vereinfacht geschrieben.

also:§§ dafür gibts nicht. nur vertragsbedingungen, an die ihr euch halten müsst. wenn edeka beispielsweise im vertrag mindestbeträge bei kartenzahlungen vereinbart hat, dann hat das gültigkeit. das gleiche gilt auch für euch.

guest2751

@ Blume also dann verstossen wir "nur" gegen die Vertragsbedingungen mit den Kartenunternehmen, aber nicht gegen ein Gesetz?

Flower Eight Revival

Ganz genau. :) Der Kunde kann natürlich euch beim Kartenunternehmen verpfeiffen. Was der dann macht, tja...Vertragsstrafe, Vertrag neu setzen etc. pp. das muss alles im Vertrag stehen. Einfahc mal ein Blick rein werfen. Kann aber auch teuer werden. Wie gesagt, keine Gewährleistung.

guest2751


Flower Eight Revival

Noch besser: [Login or Register]

Also nicht mal wirklich eine Strafe.  ;)

Mondlaus

ISt es denn so, dass es die Verkäufer (also nicht Ladenbesitzer) "ärgert", wenn man kleine Beträge mit Karte zahlt? Ich dachte eigentlich, das macht für die keinen Unterschied :-\
Kind 2011
Kind 2014
...


Flower Eight Revival

Für Verkäufer ist es schnuppe. Aber der Inhaber des ladens bestimmt eben, wie und wann Kartenzahlung möglich ist. Ich habe als Studentin in einem Uhren und sonst. Schnick-Schnack Laden gearbeitet. Ich durfte bei bestimmte Kunden (Stammkunden) jede Summe mit Karte akzeptieren, bei andere (Touristen) erst ab 10 Euro. Sonst gab es "Ärger" ;) Unfair, aber "erlaubt".

schwarzesgiftal

Ich arbeite auch im Einzelhandel und bei uns ist es egal wie hoch der Betrag ist und wenn jemand 1,50 mit der karte zahlt is es auch egal...
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."