BaFöG-Rückzahlung in einer Summe

Begonnen von MangoSine, 31. Januar 2014, 20:16:13

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MangoSine

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SarkanaM

Hallo!

Ich hab das letztes Jahr gemacht. Ich bekam das Schreiben, dass ich nun bald mit der Rückzahlung anfangen müsste und auf dem Schreiben stand auch drauf, welche Summe ich zurückzahlen muss, wenn ich auf einen Schlag die Schulden tilge.

Habe diese Summe dann überwiesen und gut war's.

Wenn du das Schreiben nicht mehr hast, dann würde ich wohl nochmal telefonisch nachhaken.

Ich bin froh, dass ich das Zeug los bin und man hat ja schon eine große Ersparnis.
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"In the age of information, ignorance is a choice."

MangoSine

#2
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lotte81

Also bei mir stands auch im Schreiben...das kam irgendwann und darin stand, dass ich entweder Betrag x innerhalb einer gewissen Frist als Einmalzahlung leisten kann oder eben monatlich xy...wir haben dann auf einmal überwiesen und nie mehr was gehört
Kam der Brief denn nun schon bei dir an?Die melden sich doch eigentlich von selber....
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

SarkanaM

Ich würde auch mal nach dem ursprünglichen Schreiben gucken, was du mal bekommen haben musst, als die normale Rückzahlungszeit anfing.
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MangoSine

#5
*

SarkanaM

Würde ich auch machen. Ich hab seit Sommer nichts mehr von denen gehört - und möchte es auch nie wieder.  ;D
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lotte81

Denke ich auch....mit allen notwendigen DAten überweisen und dann nach einer angemessenen Zeit (wie ich das Befögamt kenne dürften das so 100 Jahre sein) dann mal nachfragen, ob alles angekommen und OK ist.....(Falls du keinen Brief bekommst...ich meine bei mir kam sogar noch was, dass nun alles beglichen ist...kann mich aber auch irren)..ich war froh als es weg war und werde mich nie mehr mit denen auseinandersetzen  :-X
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Honigbluete

Ich habe damals auch alles in einem Rutsch bezahlt und musste letztendlich auch weniger als die Hälfte zurückzahlen. Eingerechnet wurde auch die Dauer des Studiums und die Abschlussnote, was bei mir auch noch etwas gebracht hat. Es ist schon ewig her, aber ich meine, ich habe auch einfach überwiesen...

MangoSine

#9
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lotte81

Zitat von: MangoSine am 31. Januar 2014, 20:30:08
Honigblüte, das kommt bei mir leider nicht in Frage  S:D Weder bei Studiumslänge, noch bei Leistung...

Lotte, Daten? Die brauchen doch nur die Darlehensnummer, oder? Ich würde dann nur meinen Namen + Geburtsnamen noch dazu schreiben.
Ja, irgend so eine Nummer meinte ich ja  ;) ....Also einfach die Vorgangsnummer oder Darlehensnummer...mehr hab ich auch nicht angegeben...
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Haselmaus

Zitat von: SarkanaM am 31. Januar 2014, 20:18:40
Hallo!

Ich hab das letztes Jahr gemacht. Ich bekam das Schreiben, dass ich nun bald mit der Rückzahlung anfangen müsste und auf dem Schreiben stand auch drauf, welche Summe ich zurückzahlen muss, wenn ich auf einen Schlag die Schulden tilge.

Habe diese Summe dann überwiesen und gut war's.

Wenn du das Schreiben nicht mehr hast, dann würde ich wohl nochmal telefonisch nachhaken.

Ich bin froh, dass ich das Zeug los bin und man hat ja schon eine große Ersparnis.
So war es bei mir vor fünf Jahren auch. Da ich damals eine Mini-Summe von meiner Mama geerbet habe, konnte ich auf einmal zurückzahlen und habe deswegen auch einiges erlassen bekommen.

Abschlussnote hätte bei mir zusätzlich was gebracht, allerdings hab ich nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen, da nützte mir die gute Note leider nichts mehr.

lotte81

Ich hab das mit der Note und Regelstudienzeit leider zu spät erfahren  :P :-X ich habe 11 statt 9 Semester gebraucht, aber davon hätte ich ohne Probleme 2 als Elternzeit angeben können......Wobei bei 2,0 im Schnitt war ich sicher auch nicht bei den 10% Besten dabei  s-:)
03/2006 ♂️
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Tafi

Abschlussnote: man muss unter der besten 30% des jeweiligen Abschlussjahres kommen und das unterscheidet sich von Jahr zur Jahr. Und da sie erst nach einer schriftlichen Meldung das abziehen, lohnt sich eine schnelle Nachfrage (ich bekam dazu eine Frist von 2 Monaten) ;) Ansonsten habe ich jedenfalls nach dem Schreiben überwiesen-ohne einer Rückmeldung!

MangoSine

#14
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Anne

Welche Regelung wurde denn gestrichen? Dass man die Regelstudienzeit einhalten muss, um noch mehr erlassen zu bekommen?

Mich betrifft das ja noch so gar nicht, aber man kann ja mal einen Blick in die Zukunft wagen...  ;)

MangoSine

#16
*

Anne

Alles klar, danke für die Mühe MangoSine.
Aber da es doch mehr als unwahrscheinlich ist, dass ich mein Studium bis zum 31.12.2012 abgeschlossen haben werde, trifft das auf mich nicht zu.  S:D

Muse

Mango Sine - danke für dieMühe, beim ersten hab ich mich noch erschrocken  ;D
Mein Mann hat sein Studium 2011 unter Regelstudienzeit mit 1,2 abgeschlossen, nächstes Jahr müsste dann der Bafög Brief kommen. Wir sind gespannt was da fällig wird.  :)