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Begonnen von Flower Eight Revival, 29. Mai 2012, 11:10:43

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Fliegenpilz

Unsere Heiratsurkunde hat das DIN A4-Format, ist aber mit System auf DIN A5 gefaltet.
Unsere Kinder stehen nicht drin (ok, die gab es da noch nicht), aber es ist festgehalten wie die Namensführung in der Ehe entschieden ist (Ehename) und das gilt auch für die gemeinsamen Kinder.

(Ich hatte z.B. lange meinen Namen noch behalten, die Kinder sind unter den in der Urkunde vermerkten Namen geboren. Ich habe den Namen erst nach den Kindern angenommen und meinen Mädchennamen abgelegt!)

Once

die gemeinsame elterliche Sorge kann auch schon vor Eheschließung beantragt werden sofern eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Was ja der Fall ist. Mit dem Namen hat das nichts zu tun.

Flower Eight Revival

#27
 :)

Mondlaus

Das geht garantiert automatisch mit dem Sorgerecht, sobald die beiden heiraten.
Kind 2011
Kind 2014
...

Bettina

Zitat von: A.n.j.a am 29. Mai 2012, 12:10:21
Bettina: Deine Namenssituation ist total unabhängig von der Deines Sohnes. Eventuelle Doppelnamen aus ggfs. nicht mehr bestehenden Ehen, mithin Abgabe/Wiederannahme des Mädchennamens etc.- all das basiert auf anderen rechtlichen Regelungen als der Kindesname.

Das weiß ich. Es ging und geht mir einzig drum, dass mir Fristen in Bezug auf Namensänderungs-Sachen nicht bekannt sind.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Cindy

also bei uns lief das damals 1999 (also mit meinem Ex) alles automatisch, der Große hatte meinen Nachnamen, es gab keine Vaterschaftsanerkennung, ich hatte das alleinige Sorgerecht, und der Zwerg war damals 2Jahre alt, nach der Hochzeit hatte er automatisch den Familiennamen und wir das gemeinsame Sorgerecht, wir mußten damals nichts extra beantragen, kann aber nicht mehr sagen ob wir das vorher übers Standesamt als wir die Hochzeit angemeldet haben irgendwie mit beantragt haben, aber soweit ich mich erinnere nicht, in unserem Familienstammbuch war zur Hochzeit dann eine neue Geburtsurkunde vom Großen mit dem neuen Namen, also das haben wir direkt am Tag der Eheschliessung alles bekommen
m 06/1997
m 12/2004
m 03/2007
w 10/2010

Löwenmama

Eigtl ist es genauso wie bettina schrieb! Bei uns war es jedenfalls so.. genau die gleiche Situation wie in "deinem" Fall hier beschrieben.
Nur noch sporadisch hier!

Martina

Aaalso, wir nehmen ja Nils seinen Nachnamen als Familiennamen. Bisher war es geplant, dass Zisi meinen Nachnamen behält, ich einen Doppelnamen nehme und Leni Nils seinen Nachnamen (hat sie eh schon). Das wäre aber auch so gekommen, weil es eben der Familienname sein soll.

Der Standesbeamte sagte, dass Zisi auch den Nachnamen von Nils annehmen kann. Solange sie noch 5 ist, wird sie dazu auch nicht befragt. Später dürfte sie das mitentscheiden.

Nach langem hin und her, viel Diskussionen und einigen schlaflosen Nächten, haben wir uns entschieden, dass wir alle W. mit Nachnamen heißen werden. Franziska ist zwar nur mäßig begeistert, aber ich vermute, dass sie sich dran gewöhnen wird.  S:D

Gemeinsames Sorgerecht hatten wir auch schon, wäre mit der Hochzeit aber automatisch so gekommen. Das sagte uns der Standesbeamte auch noch einmal.
Ohne

Janny

Wir waren ja auch grad erst beim Standesamt zu dem Vorgespräch ( Standesbeamter nannte es immer noch Aufgebot )

Marc heisst mit Nachnamen L.
Len heisst wie sein Papa L.
Len ist unehelich geboren
Wir hatten die Vaterschaftsanerkennung und ich alleiniges Sorgerecht

Nach der Hochzeit heisse ich dann auch L.
Len muss dafür unterschreiben das er dann nicht mehr den Namen des Vaters trägt sondern den Familiennamen , obwohl der ja gleich bleibt , muss Len dem zustimmen .
Und wir haben danach beide das Sorgerecht . Ganz automatisch . Wir mussten keinerlei Anträge stellen
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.