Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?

Begonnen von Honigbluete, 24. Oktober 2011, 13:55:53

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Findet ihr es gerecht? Warum ist es so geregelt?

Mir egal!
Ich finde es ungerecht!
Ich finde es ok!
Ist doch klar, warum es so geregelt wird!
Ich verstehe es nicht!

Solar. E

Zitat von: Elovan am 25. Oktober 2011, 12:40:55


Zitat von: Solar. E am 24. Oktober 2011, 16:24:45
Ich find es generell Mist, dass solche Sachen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind!  :P

Dito. Ich zieh in ein Bundesland, in dem das letzte Jahr frei ist  ;D

Komm nach RLP, wir haben wie gesagt die letzten drei Jahre frei  ;)

Eumel

Es ging ja hier nur darum, Meinungen zum Thema aufzuschreiben. Ich bin bei dem Thema irgendwie leidenschaftslos und sehe es, wie gesagt, sowohl von der einen als auch von der anderen Seite.

Ich kenne gar nicht den genauen Gesetzestext für vorzeitige Einschulungen und Beitragsfreiheit in NRW. Aber wenn es in NRW so geregelt ist, dass Kann-Kinder dann nur 8 Monate erstattet kriegen, dann ist das so.

Man muss ja auch bedenken, dass der Stadt dann von dem Kann-Kind ebenfalls ein Jahr  die Einnahmen wegbrechen. Nach dem Kiga kommt das Kind ja in die (kostenfreie) Schule und dieses eine Kindergartenjahr hätte das Kann-Kind bei regulärer Einschulung ja noch volle Beiträge an die Stadt entrichtet.

Ich kann dir nicht zu 100 % sagen, ob ich es unfair finde. Einerseits ja, andererseits nicht. Und vor allem: Man weiß es ja vorher, wie es geregelt ist.  Ich hätte gar nicht damit gerechnet, überhaupt zu Kiga-Zeiten meiner Kinder von einer Beitragsfreiheit zu profitieren.

Vielleicht hast du ja Glück mit deinem Schreiben ans Jugendamt. Ich drück dir die Daumen.  :)

~ Oma Netti ~

Zitat von: Meph am 25. Oktober 2011, 12:13:41
Netti, natürlich gibts bei Euch auch kannkinder- relativ ohne Probleme bis 31.12. und mit Zusatzuntersuchung und ggf. Gutachen wieder bis zum ca. 31.7.
Und selbst das ist theoretisch kein Stichtag für Kannkinder, da das deutsche Schulgesetz KEIN Mindestalter für Schule vorsieht.... praktisch ist das dann etwas komplizierter....

hä? ich dachte der einschulungstermin ist deshalb so weit nach hinten gesetzt worden, damit es eben die kann-regelung gar nicht mehr gibt?
jetzt gibt es kann-kinder bis zum 31.12.? also kann ein kind, welches im dezember 6 wird im august vorher schon eingeschult werden? es wird immer bekloppter muss ich sagen.... :P
ich bin für einen stichtag und zwar bundesweit. der 30.06. wie es früher war. und damit basta. ausnahmen nur bei ganz speziellen einzelfällen, die vorher dann beantragt und untersucht werden. so war es früher und so war es gut.

Eumel

@ Netti: Es gibt überhaupt keine Grenze nach unten. Wenn du willst, kannst du auch dein 3- oder 4-jähriges Kind an der Schule anmelden. Natürlich muss es dann auch die Untersuchungen "bestehen", aber wenn dem so ist, kann theoretisch auch ein 3-jähriges eingeschult werden.

Nur das Zurückstellen, das geht (zumindest in NRW) so gut wie überhaupt nicht mehr.

jewa

Zitat von: Honigbluete am 25. Oktober 2011, 12:04:33
@jewa es ist ein Zusatzsatz in dem § drin, dass Kann-Kinder maximal 12 Monate, frühestens ab Dezember (nach den offiziellen Anmeldungen) bis zur Einschulung von den Gebühren befreit sind. Geht das Kind in die Schule, Pech gehabt, bleibt es im KiGa, gibt es eine weitere Befreiung um 4 Monate, bis halt die 12 Monate voll sind. Danach muss, ähnlich wie in deinem Schreiben, wieder gezahlt werden...

Ok, wenn es in dem Paragraphen so geregelt ist, wirst du vermutlich nicht viel machen können.
Bei uns ist die Regelung ja definitiv auf 12 Monate festgesetzt im letzten Kindergartenjahr...  :-\


Also dass die Regelungen generell Ländersache sind und so unterschiedlich gehandhabt werden ist wirklich mehr als "doof". Man stelle sich mal vor ein hessisches Kind nach dem 30.06. geboren zieht "zum falschen Zeitpunkt" nach Bayern. In Hessen dann noch kein Vorschulkind und in Bayern dann gleich schulpflichtig wegen Verschiebung der Stichtagregelung nach hinten.
Wir hatten ja GsD den rumgedrehten Fall.  s-:)
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Bina

Ich finde auch das es einheitlich in DE geregelt sein sollte.

2 Orte weiter hier ist der Kindergarten KOSTENLOS  :P . Ich habe schon gesagt das ich die KiGa Zeit meiner Kinder dahin ziehe und danach wieder her  S:D .
*10/1998 ET+8
*09/2002 ET+9
*01/2008 ET+14
*03/2009 ET+5

Eumel

Stimmt, es sollte einheitlich geregelt sein... lasst uns ALLE zahlen (am besten Hamburger Gebühren)  S:D ;D

Nee, ohne Quatsch, ich fänd es auch besser, wenn Schulangelegenheiten auf Bundesebene entschieden würden. Die Stichtagsregelung ist da ja fast noch das kleinste Problem. Noch schlimmer finde ich es für Kinder, die im Laufe ihrer Schullaufbahn umziehen und das Bundesland wechseln. Ist meinem Mann mehrmals passiert. Der hat in der Grundschule einige Themen doppelt durchgekaut und andere überhaupt nicht, weil die Lehrpläne der einzelnen Bundesländer überhaupt nicht aufeinander abgestimmt waren.  s-:)

Hat sich das Amt denn schon bei dir gemeldet, Honigbluete?

Honigbluete

Nee, noch keine Antwort...

Das mit den Inhalten finde ich auch blöd, meine Familie ist kurz nach meiner Geburt von Bayern nach NRW gezogen, meine älteste Schwester war auf dem Gymnasium, ist hier in die 7. Klasse gekommen. In Bayern hatte sie bereits 2 Jahre Latein gelernt, aber kein Englisch, hier hatten die Mitschüler 2 Jahre Englisch und kein Latein...  :o Sie hat dann später das große Latinum mit 1 bestanden und hat mit sehr viel Arbeit die Inhalte von Englisch nachgearbeitet, so dass sie nach einem Jahr schon regulär benotet werden konnte...  8)


Honigbluete

Ich habe heute endlich eine Antwort bekommen:

"Tatsächlich ist es aber so, dass bei ,,Kannkindern" eine Schulpflicht erst entsteht, wenn Sie Ihr Kind verbindlich an der Ihnen gewählten Schule angemeldet haben ( der Stichtag ist der 15.11. ).  Somit kann laut Gesetz in Ihrem Fall eine Befreiung erst ab dem Folgemonat – Dezember 2011 – erfolgen.
Bei Kindern, die zwischen dem 02.10.2005 bis 30.09.2006 geboren sind, entsteht automatisch eine Schulpflicht zum 01.08.2012, somit sind diese auch ab dem 01.08.2011 von der Zahlung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindergarteneinrichtung zu befreien.
Zur Zeit kann ich Ihnen leider keine andere Auskunft geben."

Ist ja schonmal eine klarere Aussage!

Eumel

Hm, so ganz verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Es entsteht doch durch die Anmeldung bei der Schule keine Schulpflicht...  Es ist doch so, dass man seine Anmeldung bei der Schule sogar noch am letzten Tag vor der Einschulung noch zurückziehen kann, wenn man möchte. Oder nicht.  ???

Die Schulpflicht setzt doch für Kann-Kinder erst am ersten Schultag ein.  ???

Nee, also mit DIESER Erklärung kann ich jetzt irgendwie gar nichts anfangen...  :-\

Honigbluete

Oh, das stimmt natürlich... Also bleibt immer noch der Passus mit der Befreiung in den 12 Monaten vor einsetzen der Schulpflicht...

Ich bleibe dran!  ;)

Sanne73

Wird aber ein Kann-Kind rechtzeitig (bis zum 15.11.) angemeldet, dann wird es gleich behandelt wie regulär schulpflichtig werdende Kinder.
Das heißt z.B. dass ein Kann-Kind an der nächstgelegenen Grundschule bevorzugt behandelt wird im Vergleich zu regulär schulpflichtig werdenden Kindern, die nicht im Einzugsgebiet der Grundschule wohnen. Davon unberührt ist, dass man bei einem Kann-Kind quasi bis zum Morgen der Einschulung die Anmeldung zurückziehen kann. In dem Fall würde man ja dann noch weitere 4 Monate Beitragsfreiheit bekommen (also insgesamt die vollen 12 Monate), wenn ich es richtig verstanden habe.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Eumel

Ja, so wie Sanne es schreibt kann ich es dann auch nachvollziehen.

Das Kann-Kind steht ja zunächst mal gar nicht auf der Liste der Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden. Auf diese Liste rückt es erst dann, wenn die Anmeldung bei der Schule eingegangen ist. Und ab diesem Zeitpunkt ist es dann offiziell Vorschulkind und somit beitragsfrei. Insgesamt ist dieses Kind dann halt 4 Monate weniger ein Vorschulkind.

Nipa

Ärgerlich, aber ich würd mich auch über die 9 freien Monate freuen und mich nicht weiter drüber aufregen.

Mein Sohn ist Kann-Kind und wenns nach mir geht wird er da nicht eingeschult (so wie es jetzt aussieht), auch wenn ich dann ein Jahr mehr Kiga-Gebühren zahlen darf...
Hier gibt es nix umsonst. Und selbst die Geschwister-Ermässigung ist mit 1/3 eher gering.

Sandy+Victoria

Hallo,
meine Tochter ist auch ein Kann-Kind. Habe sie am 07.10. bereits in der Schule angemeldet. Davor habe ich mit dem Jugendamt telefoniert. Die haben mir gesagt, wenn ich die Bestätigung der Schule habe, brauche ich diese nur einreichen und ich bekomme den Kiga Beitrag bis August rückwirkend erstattet. Wir wohnen auch in NRW. Eine andere Mutter, die ihr Kind auch vorzeitig angemeldet hat, hat beim Jugendamt eine Bestätigung vom Kiga eingereicht, dass ihre Tochter das Vorschuljahr macht, daraufhin wurde sie sofort beitragsfrei gesetzt. Sie hat aber eine andere Sachbearbeiterin.
Sobald ich die Anmeldebestätigung habe, werde ich diese einreichen und dann bin ich gespannt, ob ich es tatsächlich von August an rückwirkend bekomme ...

LG

Honigbluete

@Sandy, das ist ja interessant! Kannst du mir nochmal Bescheid geben, wie das geklappt hat? Und aus welcher Stadt/Gemeinde kommst du? Gerne per PN  ;)