Hypothetische Frage zu abgestelltem Airbag

Begonnen von Scheckpony, 06. Juni 2013, 22:44:02

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Scheckpony

Ich hab mal ne ganz hypothetische Frage:

Was passiert, wenn man als Fahrer mit abgestelltem Beifahrerairbag einen Unfall baut / in einen Unfall verwickelt wird, bei dem der Beifahrer verletzt wird? Wird man dann belangt, weil man den Airbag deaktiviert hatte und somit fahrlässig gehandelt hat?

Hintergrund der Frage ist folgender: Wenn ich mit unserem Zwerg allein längere Strecken fahre, transportiere ich ihn auf dem Beifahrersitz und stelle dazu logischerweise den Airbag ab. Mein Mann denkt aber leider nicht daran, zu gucken, ob der Airbag deaktiviert ist, wenn er das Auto nutzt und so kam es schon öfter vor, dass er mit Beifahrer und deaktiviertem Airbag unterwegs war.
Ich mache mir Gedanken, ob man ihm da im Falle eines (Un)Falles einen Strick draus drehen kann.

Ich meine nämlich, als Fahrer ist man dafür verantwortlich, dass das Auto und sämtliche Sicherheitsrelevanten Einbauten (egal ob Bremse, Lichter, Gurte oder eben auch Airbag) funktionstüchtig sind. Und wenn man das nicht kontrolliert, handelt man fahrlässig.

Kann mir jemand sagen, ob ich mit meiner Vermutung recht habe?

guest4811

Also wir fahren auch ab und an mit deaktiviertem Airbag und ich fühl mich schlecht dabei. Unser Auto erinnert uns allerdings daran, dass der Airbag ausgeschaltet ist.

Wie wärs, wenn du einfach einen Zettel ins Auto legst mit der Notiz den Airbag eben wieder einzuschalten?

Unabhängig davon, ob man da jetzt fahrlässig handelt oder nicht, ich würde mich schuldig fühlen, wenn mein Beifahrer verletzt wird, weil ich den Airbag nicht eingeschaltet habe. Also solltet ihr eher daran denken, den einzuschalten als zu überlegen, ob ihr dan Schuld hättet.

Sisam

Ich glaube, mein Mann hätte da auch Schwierigkeiten, dran zu denken, deswegen würde ich die Verantwortung übernehmen, d.h. ich stelle den Airbag aus, wenn ich den Kindersitz da hinmontiere und ich aktiviere ihn wieder, wenn ich den Kindersitz wegnehme. Auf mich kann ich mich nämlich verlassen. ;)

Zitat von: MammaMuh am 06. Juni 2013, 23:10:11
Unser Auto erinnert uns allerdings daran, dass der Airbag ausgeschaltet ist.
Das ist klasse, vielleicht kann man sowas auch nachrüsten?
früher: Sisamlimamzuri, die Unaussprechliche ;D
Wer den Kopf in den Sand steckt, hat schlechte Aussichten ;)

hugomaus

ich weiss das Rechtliche nicht, aber ich hatte den Airbag auch immer aus, und wenn er eben aus war, dann gabs ein Symbol dafür wenn man die Zündung angemacht hat. wenn er angeschaltet war, gabs ein Symbol dass man keine Babyschale vorne hinstellen darf
Simon 26.4.2007 / Isabelle 09.01.2009

schwalbe

Hi
bei uns gab´s da eine ganz einfache Lösung.  :) Direkt vor dem Beifahrersitz habe ich einen Klettpunkt geklebt. Wenn jemand der Airbag ausschaltet wird da ein Zettel dran geklettet "Airbag einschalten" (ich habe mir da ein Kärtchen eingeschweißt und hinten einen Klettpunkt drauf). Wenn jemand auf den Beifahrersitz sitzt, sieht er das Kärtchen und erinnert den Fahrer daran den Airbag einzuschalten  8) .

Mal ganz abgesehen davon ist es aber für Kinder egal in welchem Kindersitz und egal wie lang die Fahrt ist auf der Rückbank am sichersten...
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

Solar. E

Zitat von: Sisam am 06. Juni 2013, 23:39:51
Ich glaube, mein Mann hätte da auch Schwierigkeiten, dran zu denken, deswegen würde ich die Verantwortung übernehmen, d.h. ich stelle den Airbag aus, wenn ich den Kindersitz da hinmontiere und ich aktiviere ihn wieder, wenn ich den Kindersitz wegnehme. Auf mich kann ich mich nämlich verlassen. ;)

Zitat von: MammaMuh am 06. Juni 2013, 23:10:11
Unser Auto erinnert uns allerdings daran, dass der Airbag ausgeschaltet ist.
Das ist klasse, vielleicht kann man sowas auch nachrüsten?

Das mag ich mal so unterschreiben!

Wobei ich damals wenn möglich kein Baby auf den Beifahrersitz gepackt habe. Bei meinem damaligen Auto konnte auch nicht der Fahrer den Airbag abschalten, sondern das musste die Werkstatt machen  ??? --> ich kann ja nicht jedes Mal extra in die Werkstatt fahren um mir das ein-/ausschalten zu lassen  s-:) (Mir persönlich wär das aber eh zu heiß - woher soll ich wissen, ob im Fall der Fälle beim Unfall nicht irgendwas so kaputtgeht, dass der Airbag trotz Abschaltung ausgelöst wird?)

Rein rechtlich wäre mMn dann einfach die Frage zu klären, ob ein Auto von Gesetzes wegen überhaupt mit Airbag ausgestattet sein muss. Oder ob z.B. Oldtimer mit Sondergenehmigung fahren. Ich könnt mir auch vorstellen, dass immer noch Autos ohne Oldtimerstatus rumfahren, die gar keinen Beifahrer-Airbag haben. Wenn sowas rechtlich zulässig ist, sollte einem keiner was können, wenn der Airbag deaktiviert ist.

SarkanaM

Ich weiß es nicht sicher.

Aber Airbags sind im Gegensatz zum Gurt NICHT gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann man dann auch nicht belangt werden.

Wie das im Einzelfall aussieht ist vielleicht nochmal was anderes. Aber ohne Airbagpflicht sehe ich da wenig Potential.
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"In the age of information, ignorance is a choice."

Mondlaus

Sehe es wie Sarkana. Man kann im Falle eines Unfalls nicht schlechter gestellt werden, als jemand, der - völlig lega - ein Auto ohne Airbag fährt. Wobei ich glaube, es gab noch keinen Präzedenzfall. Das wäre aber mal interessant.

Allerdings hätte ich ein riesiges Problem damit, wenn mein Beifahrer wegen meiner Nachlässigkeit verletzt würde oder schlimmeres, unabhängig davon, ob ich im Recht bin  :-\ Pack ihn doch einfach auf den Rücksitz?

Einen ähnlichen Fall (frag nicht nach genauen Details, ist schon etwas her), gab es mal, als in einem Hotel oder Hostel oder ähnlichem ein Feuer ausgebrochen war. Es gab dort Rauchmelder, die waren aber nicht richtig gewartet worden und hatten nicht funktioniert. Das Feuer war nachts, und es ist dabei jemand umbekommen. Es kam zur Sprache, ob das wegen den Rauchmeldern nun fahrlässige Tötung ist, da der Besitzer des Hotels die Rauchmelder nicht gewartet hat. Aber es gab keine Vorschrift, dass man überhaupt Rauchmelder haben musste. Man durfte ihn also nicht schlechter stellen, als wenn er gar keine Rauchmelder eingebaut hätte, er wurde nicht schuldig gesprochen.
Kind 2011
Kind 2014
...

Lalelu

#8
*

Scheckpony

Danke für eure Antworten!

Ja, auch unser Auto warnt eigentlich. Allerdings nur über eine optische Anzeige oben über dem Rückspiegel. Das nimmt mein Mann nicht wahr.

Aber ihr habt recht, eigentlich könnte ich auch selbst dran denken. Meistens nimmt mein Mann das Auto aber eher spontan, so dass ich nicht dran denke, dass er nachher/morgen ja eventuell das Auto nimmt. Sondern ich gehe eher davon aus, dass ich (samt Kind) das Auto das nächste Mal wieder nehme.

Ich werd mal versuchen dran zu denken.

Ging jetzt eher drum, dass ich meinem Mann mal klarmachen kann, WIE unvorsichtig das ist. Und was bei ihm immer ganz gut zieht, ist ihm klar zu machen, dass er da unter Umständen auch belangt werden kann. Von der persönlichen Schuld mal ganz abgesehen.

Der Vorschlag mit dem Aufkleber ist auch gut. Mal schauen, ob ich das demnächst mal realisiert bekomme!

Luna

Mindestens genauso wichtig wie die gesetzliche Lage finde ich die moralische Seite. Selbst wenn ihr gesetzlich  nicht belangt werden könntet, würdet ihr es Euch sicher nie verzeihen, wenn da mal was schlimmes passieren würde.

Eileen

Ich sehe das eher so, dass DU daran denken müsstest ihn wieder einzuschalten, du hast ihn ja auch abgeschalten. Unser Auto erinnert uns an den Airbag, Lennox sitzt allerdings erst jetzt ab und an vorn (Weg zur Kita), als Baby immer hinten...auch bei längeren Strecken, da sitzt er auch heute immer hinten.

Das mit dem Klettpunkt und dem Kärtchen finde ich ne gute Idee, allerdings wenn man den Zettel ranklebt, kann man in der Zeit auch den Airbag wieder anschalten.

Rein rechtlich glaube ich auch, dass man nicht belangt werden kann, da es keine Pflicht ist mit dem Airbag, allerdings würde man sich wahrscheinlich ein Leben lang Vorwürfe machen.

schwalbe

Zitat von: Eileen am 09. Juni 2013, 12:37:10


Das mit dem Klettpunkt und dem Kärtchen finde ich ne gute Idee, allerdings wenn man den Zettel ranklebt, kann man in der Zeit auch den Airbag wieder anschalten.



Nee, das habe ich anders gemeint. Wahrscheinlich habe ich´s falsch ausgedrückt.
Ich habe den Zettel dran gehängt, wenn ich den Sitz auf dem Vordersitz eingebaut habe (kam bei uns nur im 2-Sitzer meiner Mutter vor). Da unsere Sohn nicht lesen kann und rückwärts gefahren ist, hat er sich nicht daran gestört.
Wenn nun jemand den Sitz ausgebaut hat um jemanden in dem Auto mitzunehmen, hing der Zettel noch da und hat den Beifahrer daran erinnert den Fahrer daran zu erinnern den Airbag einzuschalten.

Wenn man den Zettel beim Ausbauen vom Sitz dran hängen würde, könnte man natürlich auch gleich selbst den Airbag ausschalten  :P
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

Sweety

Ich bin da unsicher - womöglich ist das so eine Sache, bei der es heißt, ein Airbag muss nicht da sein, aber wenn er da ist, muss er an sein.
Keine Ahnung.

Die einfachste aller Lösungen wäre allerdings, das Kind nach hinten zu stellen. Wenn es sich verschluckt etc., muss man so oder so anhalten und wenn es heult, kann man auch nicht viel machen außer reden. Man kann das Kind halt nicht bespaßen in dem Moment und eigentlich ist das auch gut!

Cindy

uns hatte man damals gesagt, das es leider keine Garantie gibt das der ausgestellte Airbag sich nicht trotzdem bei einen Unfall öffnet und das war für uns eher der Grund, garnicht erst auszustellen und doch lieber die Babyschale hinten zu installieren  :-\
m 06/1997
m 12/2004
m 03/2007
w 10/2010

schwalbe

ZitatIch bin da unsicher - womöglich ist das so eine Sache, bei der es heißt, ein Airbag muss nicht da sein, aber wenn er da ist, muss er an sein.
Keine Ahnung.
es gibt ja auch noch diese ganz alten Oldtimer die hinten (und teilweise auch vorne) keine Gurte haben. In denen muss man sich auch nicht anschnallen  :-X
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)