Haftpflichtfrage

Begonnen von Juli+Felix, 14. Juni 2015, 12:56:39

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Juli+Felix

Unser Sohn (10 Jahre alt) hat gestern bei seinem Freund übernachtet, geplant war, dass der Papa seines Freundes ihn heute Nachmittag zurück bringt. Tja, gerade kam ein Anruf: Unser Sohn ist mit dem Fahrrad gegen ein neues(!) Auto gefallen als er mit dem Freund auf dem Innenhof gespielt hat. Es war nicht sein eigenes Rad, aber egal. Die Eltern sind wohl mit den anderen Kindern zum Gottesdienst gefahren und die beiden Großen wollten nicht mit und durften auf dem Innenhof spielen, Rad fahren. Da ist es dann passiert.

Mein Mann prüft jetzt, ob unsere Haftpflicht einspringen kann. Ich bin mir ganz sicher, dass mein Sohn das nicht mit Absicht gemacht hat. Und die genaueren Umstände erfahre ich dann auch erst heute Nachmittag. Trotzdem bin ich sauer, denn ich hätte die beiden niemals unbeaufsichtigt in dem relativ kleinen Innenhof Radfahren lassen, zumal das eben auch ein Parkplatz ist. Wir wurden auch nicht informiert, dass Felix nicht mit zum Gottesdienst geht, denn so war es eigentlich abgesprochen.

Kann mir jemand die rechtliche Lage beschreiben und ob gegebenenfalls sogar die Haftpflicht der Gasteltern greift?

Wenn ich Besuchskinder habe, würde ich mich auch verantwortlich fühlen und habe schließlich die Aufsichtspflicht übernommen.

:-[ LG Juls

Mondlaus

Eure Haftpflicht zahlt nicht, denn die Eltern des anderen Kindes hatten die Aufsicht. Ihr seid nicht haftbar für das, was das Kind gemacht hat, während es unter deren Aufsicht war. Das hat nicht mal etwas mit "sich verantworlich fühlen" zu tun. Sie haben die Aufsicht rechtlich in diesem Moment einfach.

Nun muss man überlegen, ob sie die Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Das ist bei 10-Jährigen schwierig zu beurteilen, wie lange man die alleine lassen kann. Das würde ggf. die Versicherung beurteilen.

Wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann springt die Versicherung der Eltern tatsächlich ein, denn sie sind Haftbar. Wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann zahlt niemand.

Oder war das Auto ihr eigenes? Wenn ja, dann wird ihre Haftpflicht so oder so nicht zahlen.
Kind 2011
Kind 2014
...

Luna

Ich  würde den Schaden erst mal einer der beiden Haftpflichtversicherungen melden. Die prüft, ob sie zahlen muss, denn die Haftpflichtversicherung steht zwischen Euch (bzw. der anderen Familie) und dem Geschädigten. Das heißt, die Haftpflichtversicherung steht vorrangig in der Pflicht.
Wenn keine der beiden Versicherungen zahlen muss, seid Ihr bzw. die anderen Eltern an der Reihe.
Soweit ich weiß, sind Kinder ab 10 Jahren deliktfähig. Somit gehe ich davon aus, dass Eure Versicherung greift. Man geht eben davon aus, dass Kinder mit 10 Jahren die Möglichkeit eines Schadenseintrittes absehen können. Das heißt, wenn Euer Sohn fahrlässig gehandelt hat (z. B. er hätte erkennen können, dass der Innenhof mit den geparkten Autos zu eng zum Radfahren ist), dürfte Eure Versicherung zahlen.
Am besten atmet Ihr erstmal tief  durch, schließlich ist nicht wirklich was schlimmes passiert. Der Schreck sitzt allen in den Knochen, da helfen Schuldzuweisungen auch nicht weiter.

Sonina

Ohje...
Das mit der Haftpflicht ost so eine Sache... in der Regel muss man der Versicherung nachweisen, dass man die Aufsichtspflicht verletzt hast, dann springt sie ein und bezahlt den Schaden.
Sagst du, du hast aufgepasst und die Aufsichtspflicht nicht verletzt, haftest du privat dafür.

In deinem Fall wäre es dann wohl so, dass nicht eure Haftpflicht den Schaden übernehmen müsste, sondern die des zu der Zeit Beaufsichtigenden...  den der hat ja die Aufsichtspflicht verletzt...   

Schwammig wird es dann wieder beim Begriff Aussichtspflicht...   ab wann verletzt man die Aufsichtspflicht eines 10jährigen? Bei einem 4-5 jährigen verletzte ich zB. die AUfsichtpflich wenn das Kind alleine am SPielplatz spielt und ich nicht alle 30-45 Minuten  gucken gehe.
Aber 10 Jahre ist so eine magische Grenze bei vielen Versicherungen.. 

Habt ihr denn keinen Versicherungsmakler, der sich da für euch so richtig schlau machen kann? Ich fürchte eine Anfrage bei der Versicherung direkt wird wenns blöd kommt keine objektive Aussage zur Folge haben, weil die natürlich im Falle des Falles den Schaden bezahlen müssen...  :-\


/edit: Mondlaus war schneller  ;D
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Man muss sich schon wundern, warum wir an unseren Erwartungen festhalten.
Das Erwartete ist das, was uns in der Balance hält... aufrecht... ruhig.
Was wir erwarten, ist nur der Anfang.
Das, was wir nicht erwarten ist das, was unser Leben verändert.

Nipa

Eine Privathaftpflicht ist doch genau dafür da. Deshalb denke ich, dass Eure Haftpflichtversicherung das bezahlen wird und das ist auch der Grund, warum ich eine abgeschlossen habe.

Den persönlichen Groll auf die anderen Eltern würde ich da aussen vorlassen.
Dein Sohn hat etwas beschädigt und ihr müsst dafür aufkommen.

Solar. E

Ich denke auch, dass eure Haftpflichtversicherung da einspringt. Wir hatten demletzt einen ähnlichen Fall. Kinderhorde auf der Straße, die spielen mit Stöcken und ein Zehnjähriger macht einen Kratzer ins Auto. Bei wem sie zu Besuch waren, ar nicht wirklich klar, denn die sind quasi ständig von einem zum anderen gewechselt   s-:) Sprich, wer da aufsichtspflichtig im Sinne des Gesetzes war, war eh nicht nachvollziehbar.

Die Haftpflicht der Eltern des Zehnjährigen hat den Schaden beglichen.

Ich würde den Vorgang der Versicherung melden und gucken, was die sagen.

~ Oma Netti ~

Zitat von: Nipa am 14. Juni 2015, 14:09:51
Eine Privathaftpflicht ist doch genau dafür da. Deshalb denke ich, dass Eure Haftpflichtversicherung das bezahlen wird und das ist auch der Grund, warum ich eine abgeschlossen habe.



Das habe ich auch immer so gesehen und gedacht, aber leider ist das nicht so. Es ist ganz genau so wie Mondlaus schreibt, ich hatte den Fall nämlich schon haargenau so. Große Tochter war nachmittags bei einer Freundin zum Spielen. Freundin lebte in einer Wohngruppe. Die Kinder waren damals auch so 9 oder 10. Tochter fuhr mit dem Fuhrpark des Kinderheims (Fahrräder, Roller, Go Carts) und schrappte versehentlich ein Auto einer Erzieherin an.
Versicherung von uns zahlte keinen Pfennig. Denn ich hatte die Aufsicht an die Erzieher übergeben. Fand ich furchtbar, denn genau für sowas hab ich schließlich eine Versicherung abgeschlossen. Aber es lief letztlich sogar über Anwalt usw und es kam keine Versicherung auf.

Mondlaus

Versuchen würde ich es trotzdem. Meine hat mal in einem ähnlichen Fall aus Kulanz gezahlt. Kind war unter Aufsicht meiner Mutter, ich war gar nicht da. Ich habe es auch genau so beschrieben. Es ging aber auch nur um 40 Euro.

Allerdings war E da noch nicht hafttbar (unter 7), ich hatte aber eine Zusatzversicherung für solche Fälle.

Kind 2011
Kind 2014
...

Juli+Felix

Zitat von: ~Netti~ am 14. Juni 2015, 16:30:55
Zitat von: Nipa am 14. Juni 2015, 14:09:51
Eine Privathaftpflicht ist doch genau dafür da. Deshalb denke ich, dass Eure Haftpflichtversicherung das bezahlen wird und das ist auch der Grund, warum ich eine abgeschlossen habe.



Das habe ich auch immer so gesehen und gedacht, aber leider ist das nicht so. Es ist ganz genau so wie Mondlaus schreibt, ich hatte den Fall nämlich schon haargenau so. Große Tochter war nachmittags bei einer Freundin zum Spielen. Freundin lebte in einer Wohngruppe. Die Kinder waren damals auch so 9 oder 10. Tochter fuhr mit dem Fuhrpark des Kinderheims (Fahrräder, Roller, Go Carts) und schrappte versehentlich ein Auto einer Erzieherin an.
Versicherung von uns zahlte keinen Pfennig. Denn ich hatte die Aufsicht an die Erzieher übergeben. Fand ich furchtbar, denn genau für sowas hab ich schließlich eine Versicherung abgeschlossen. Aber es lief letztlich sogar über Anwalt usw und es kam keine Versicherung auf.

Vielen Dank erst einmal für eure Antworten. Es ist "nur" eine kleine Delle im Auto, also schon mal weniger als es zunächst am Telefon klang. Nicht mal ein Lackkratzer, nun gut. Passiert, dem Kind geht´s gut. Wir haben mit dem Papa gesprochen und jeder hat´s seiner Versicherung gemeldet. Mal sehen, was passiert.
Ich hätte den Jungs nicht erlaubt, dort Fahrrad zu fahren, aber passieren kann so etwas ähnliches immer. In dem Sinne hege ich keinen Groll auf die Eltern; ich habe aber noch ein Wörtchen mit Sohnemann zu reden. Er weiß eigentlich ganz genau, dass er sich mit dem Rad weit weg von parkenden Autos halten soll.



~ Oma Netti ~

Natürlich, versuchen kann man das immer!
Hätte es ganz genau so gemacht, jeder meldet es und dann weitersehen.
Bei uns war es auch nur ein kleiner Kratzer, aber Lackschaden und damit ging es um knapp 1000 DM.

peter

darf man eine fall aber 2 versicherungen melden? da muss man sagen das es noch wo anderst gemeldet wird oder?

Juli+Felix

Satti, ich schätze, dass die Versicherungen diese Informationen einfordern werden.

Sweetkofski


Eine der Versicherungen zahlt in dem Fall hoffentlich. Welche prüfen die selbst in der Regel.
Einfach an eine Versicherung melden mit den Infodaten  der anderen....

Deliktunfähigkeit endet manchmal schon ab sieben.
im Straßenverkehr ab 10 Jahren.

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Juli+Felix


hallihallo

Zitat von: Sonina am 14. Juni 2015, 13:26:35
Ohje...
Das mit der Haftpflicht ost so eine Sache... in der Regel muss man der Versicherung nachweisen, dass man die Aufsichtspflicht verletzt hast, dann springt sie ein und bezahlt den Schaden.
Sagst du, du hast aufgepasst und die Aufsichtspflicht nicht verletzt, haftest du privat dafür.




Genau andersrum. Du darfst die Aufsichtspflicht nicht verletzen, damit die Haftpflicht zahlt.


Ich würde gar nicht soviel Aufsehen drum [Login or Register] melden und gut is. Dafür hat man sowas doch.
Wir haben noch einen Extraschutz drin für die Fälle wo die Haftpflicht normal nicht zahlt.
Ich würde mich in den Boden schämen, wenn mein Kind etwas beschädigt und ich kann es nicht ersetzen bzw. die Versicherung in die Pflicht nehmen.

Sweetkofski

Zitat von: hallihallo am 18. Juni 2015, 14:07:30
Zitat von: Sonina am 14. Juni 2015, 13:26:35
Ohje...
Das mit der Haftpflicht ost so eine Sache... in der Regel muss man der Versicherung nachweisen, dass man die Aufsichtspflicht verletzt hast, dann springt sie ein und bezahlt den Schaden.
Sagst du, du hast aufgepasst und die Aufsichtspflicht nicht verletzt, haftest du privat dafür.




Genau andersrum. Du darfst die Aufsichtspflicht nicht verletzen, damit die Haftpflicht zahlt.


Ich würde gar nicht soviel Aufsehen drum [Login or Register] melden und gut is. Dafür hat man sowas doch.
Wir haben noch einen Extraschutz drin für die Fälle wo die Haftpflicht normal nicht zahlt.
Ich würde mich in den Boden schämen, wenn mein Kind etwas beschädigt und ich kann es nicht ersetzen bzw. die Versicherung in die Pflicht nehmen.

Nein, Sonina hat Recht.... Damit die Haftpflicht ganz sicher zahlt musst du deine Aufsichtspflicht verletzt haben!

Weil dann der Erwachsene den Fehler gemacht hat - die versicherung zahlt den Fehler des Erwachsenen.

Ist das Kind deliktunfähig und man hat seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann kann die Versicherung - es sei denn, man hat die Klausel, von der du sprachst, die Zahlung verweigern.
Denn dann war es der Fehler des Kindes, welches aber nicht 'Schuld' ist, weil deliktunfähig = Pech für den geschädigten.

Ist das Kind bereits deliktfähig, d.h. über 7 bzw. 10 im Straßenverkehr, dann zahlt die versicherung des Erwachsenen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde bzw. die des Kindes, wenn das nicht der Fall war.