Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre

Begonnen von Peppeline, 08. Januar 2013, 11:08:35

« vorheriges - nächstes »

Peppeline

Hallo,

mein Sohn hat im Dezember eine Autotür bei einem fremden Fahrzeug beschädigt. Er hat auf einem Parkplatz unsere Autotür aufgemacht und dabei das andere Auto beschädigt.
Eigentlich dachten wir, kein Problem, wir sind ja versichert. Wir haben auch in unserer Haftpflichtversicherung eine Klausel drin, dass die Versicherung für Schäden bezahlt, auch wenn wir unsere Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

So, nun rief gestern die Fahrzeughalterin des beschädigten Fahrzeuges an, dass es Probleme gäbe. Mein Mann hat bei unserer Versicherung angerufen und zu hören bekommen, dass sie nicht zahlen, weil Felix noch nicht 7 Jahre alt ist.  :( Ja und nun?
Ich weiß nicht, wie wir den Schaden bezahlen sollen, wir haben uns grade ein Haus gekauft und es kommen noch etliche Kosten auf uns zu.  :-\

Hat jemand mal vergleichbare Erfahrungen gemacht? Wozu ist man denn versichtert, wenn die dann doch nicht zahlen.  s-motz

LG Peppel
[Login or Register] [Login or Register] [Login or Register]




Es gibt Wunder, die geschehen. Und es gibt Wunder die entstehen...

Nicht sehen können trennt von den Dingen, nicht hören können trennt von den Menschen.

mausebause

Kinder unter 7 gelten als "deliktunfähig" (ich glaube so heißt es) und müssen daher in einer normalen Haftpflicht extra mit aufgenommen werden soweit ich informiert bin!

Meph

Wir haben extra die Haftpflicht erweitert für unter 7 Jahre und zusätztlich für unsere Tageskinder...

Fakt ist: wenn ihr nicht versichert seid hat der Halter des Autos Pech gehabt... ihr müsst theoretisch nicht zahlen. Ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Und in Zukunft wäre die Kindersicherung drin ;)
[Login or Register]

Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
1DfyhRV3c7nRGPQuF4PdMkhJYtqE3BmSzW

Mamba

aber hast du nicht streng genommen deine Aufsichtspflicht "verletzt", wenn du nicht neben der Tür gestanden hast? Dann müsste die Versicherung ja auch zahlen?

Aber was hilft euch denn die Klausel für Kinder unter 7, wenn sie sich jetzt darauf berufen dass das Kind unter 7 ist?  ???
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest




Dannichen

Ich wusste auch nix davon, mein Berater hat mich dann darauf hingewiesen und nun wir haben eine extra Haftpflicht für die Kids.
Die mussten wir sogar schon mal in Anspruch nehmen als mein Sohn mit dem Kopf durch die Haustür (Glas) meiner Eltern gedonnert ist. Wären sonst auch mal eben knapp 500€ gewesen. (Zum Glück hat mein Großer "nur" ein paar Kratzer und ne Beule davon getragen, hätte auch schlimmer kommen können und da bringt die beste Versicherung nix)
LG, Danni und Kids ♥

[Login or Register] [Login or Register]

Glück ist die Summe richtiger Entscheidungen

toki

#5
...
"Realität ist die abstrakte Illusion zerstörter Ideale"

[Login or Register]

myja78

Seid ihr euch ganz sicher, das die Klausel für deliktunfähige Kinder drin ist? Dann würde ich die Versicherung drauf hinweisen.

Euch persönlich kann die Geschädigte eigentlich nicht in die Pflicht nehmen (da das Kind deliktunfähig ist), außer sie kann nachweisen, dass ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Und dann wiederum müßte ja eure Versicherung normalerweise sowieso zahlen.

Ich persönlich würde dann aber die Versicherung wechseln (die Möglichkeit hat man nach jedem Schadensfall innerhalb einer gewissen Frist, unabhängig davon ob die Versicherung gezahlt hat oder nicht und drauf achten, dass die Klausel dann drin ist) und versuchen eine Einigung mit der Geschädigten zu finden - evtl. Ratenzahlung, Teilung der Kosten oder ähnlich, denn im Zweifel würde sie ja komplett auf den Kosten sitzen bleiben :-\

~ Oma Netti ~

seh ich das jetzt falsch? dein sohn saß doch im auto und hat mit eurer autotür die tür des anderen autos beschädigt. muss dann nicht die kfz-haft zahlen? natürlich würdest du dann mit den prozenten hochgehen, das ist klar.
aber der kollege meines mannes hat mal mit seiner autotür unser auto beschädigt (der wind hat ihm die tür aus der hand gerissen) und das hat er ganz normal der kfz haftpflicht als schaden/unfall gemeldet.

ansonsten hatte ich so einen fall auch schon. meine tochter war bei einer klassenkameradin spielen. diese lebte in einem kinderheim. meine tochter fuhr anscheinend mit dem rad etwas gegen das auto einer erzieherin und das auto hatte einen kratzer. ich hab das meiner haftpflicht gemeldet und die haben nicht gezahlt, da die erzieher die kinder dort nicht hätten spielen lassen dürfen. (gerade mit rad und go kart usw) wir haben alles probiert, aber es wurde abgelehnt und letztlich haben wir uns geeinigt. ich hab den schaden aber nicht voll bezahlt (es ging um über 1500 DM)

Mondlaus

Zitat von: Peppeline am 08. Januar 2013, 11:08:35

Eigentlich dachten wir, kein Problem, wir sind ja versichert. Wir haben auch in unserer Haftpflichtversicherung eine Klausel drin, dass die Versicherung für Schäden bezahlt, auch wenn wir unsere Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.



LG Peppel

Wenn so eine Klausel drin ist - dann habt ihr doch den Extra-Schutz für Kinder unter sieben? Oder wie ist das? Ist so eine Klausel immer drin? ??? Mache mir gerade ein bisschen Sorgen, ich habe die Zusatzversicherung auch, und es wäre schon blöd, wenn trotzdem nicht gezahlt wird.
Kind 2011
Kind 2014
...

SarkanaM

Peppeline, aber er ist doch deliktunfähig. Selbst WENN die Versicherung nicht zahlt, dann bleibt nicht ihr, sondern der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
[Login or Register]

[Login or Register]

"In the age of information, ignorance is a choice."

Januar2012

Doof gelaufen, ich würde da noch mal genau nachschauen was im Vertrag steht.

Dass es eine Regelung wg Aufsichtspflichtverletzung extra gibt, ist mir neu. Was man dazu versichern kann, ist eben die Versicherungserweiterung für Schäden, die Kinder unter 7 (also Delikunfähige) verursachen.


Rein rechtlich braucht ihr euch keine Gedanken machen. Kind unter 7 heißt eben auch, dass der Geschädigte im Ernstfall auf den Kosten sitzen bleibt. Wir hatten ein Haus in einer Spielstraße und dummerweise waren die Parkplätze nicht seperat, sondern mittendrin. Da gabs so Probleme öfter. Wir haben dann extra bei unserer Versicherung eine Schadenausfalldeckung abgeschlossen. Wenn also die Eltern des Kindes, welches unser Auto evtl. beschädigt hätte, dieses Risiko nicht versichert hätten, hätte unsere Haftpflicht den Schaden reguliert. Ist nicht teuer, je nach Wohnsituation aber total ratsam.

@mondlaus: Keine Sorge, wir haben Kinder U7 mit drin. Unser Zwerg hat letztens das I Phone meiner Mutter vom Tisch gefegt (sie mit den Hunden, ich kurz zur Tür, weil der Paketbote klingelte). Wurde anstandslos reguliert.

Conny

#11
.

Glucke1975

Die Begründung der Ablehnung der Schadensübernahme lautet ungefähr wie folgt:
Ein Kind bis zum Alter von 7 Jahren ist gem. § 828 Abs. 1 für den von ihm angerichteten Schaden nicht verantwortlich.
Eine Aufsichtspflichtverletzung ist hier ebenfalls nicht gegeben. Zumindest für die Versicherung nicht.
Die Eltern müssen hier ebenfalls nicht haften; der Geschädigte wird den Schaden auf eigene Kosten beheben müssen.
So ist die Rechtssprechung.

Evtl. kann man auf Kulanz plädieren. Manche Versicherer sind da je nach Schadenhöhe sehr großzügig. Bis 500,- Euro sind  selten ein echtes Problem für den VR.
Vielleicht kann man auch auf dem Wege etwas versuchen, wenn die Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht ( § 832 BGB ) nachweisen können. Dann haften sie für ihr Kind, auch wenn es noch keine 7 Jahre alt ist.

Natürlich kann man auch mit Kündigung drohen. Aber das nützt nur etwas, wenn man  zum Ablauf kündigt (mit Einhaltung von der 3-monatigen Kündigungsfrist).
Denn es ist ein Irrtum, wenn hier geschrieben wird, dass man aufgrund eines unbezahlten Schadens ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Nur nach einem bezahlten Schaden, kann man bis zu 1 Monat nach Erhalt der Zahlung den Vertrag fristlos kündigen.

Und ich denke, dem VR wird das auch ziemlich egal sein. Denn eine Haftpflichtversicherung ist eine der günstigeren. Da lohnt es sich höchstens, alle anderen Versicherungen gleich mit zu kündigen (zum Ablauf).
Aber lohnt der Aufwand wirklich? Andere Versicherer haben in dem Fall ja dieselbe Regelung, da sie auch gesetzlich so vorgegeben ist.
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


zuz

Zitat von: Mamba am 08. Januar 2013, 11:24:44
Aber was hilft euch denn die Klausel für Kinder unter 7, wenn sie sich jetzt darauf berufen dass das Kind unter 7 ist?  ???

Weil sie selbst nicht zahlen müssen. Nur das interessiert ja Versicherer - wer hat das Risiko. Dem Versicherungsnehmer kann man es nehmen, Dritte interessieren ja da nicht. Moral schon gar nicht.

Allerdings ist es mit unter 7 eh so ne Sache. Man kann das versichern, ist aber recht teuer. Dazu kommt eine recht hohe Eigenbeteiligung (ich meine, bei uns wären das so 200 Euro gewesen) UND eine Maximalsumme, die lächerlich war, ich glaub  nur 2000, bin nicht mehr ganz sicher. Daraufhin haben wir es gelassen, denn wirklich relevant sind ja eher die Beträge darüber. Sprich, hätte eines der Kinder z.B. ein teures Rad demoliert, von sagen wir 800 Euro, hätten wir immer noch 600 zahlen müssen, trotz teurer Beiträge, die vermutlich über die Jahre auch auf 600 gekommen wären. Und bei einem Auto ist der Schaden schnell über 2000, da hätte das schon nichts mehr genützt.

Wie hoch ist denn der tatsächliche Schaden? Oft zahlt ja die Versicherung, wenn sie zahlt, wesentlich mehr als nötig ist, sprich der ganze Kotflügel wird ausgetauscht, in der Vertragswerkstatt. Wenn man es selbst machen muss, kann man ja vielleicht mit nem Lackstift und ein wenig ausbeulen klarkommen, das wäre ja wesentlich günstiger. Vielleicht könnt Ihr Euch mit dem Halter auf sowas in der Art einigen?
Kennt irgendjemand im Bekanntenkreis einen Bastler, der das für nen Freundschaftspreis macht?
Ich würde wohl ganz offen mit den Betroffenen reden, vielleicht gibt's ja so ne Lösung.

Mondlaus

Ich habe nochmal meine Versicherung angerufen, zur Sicherheit.

Also ich habe die Extraversicherung für 15 Euro mehr im Jahr (sind aber noch ein paar andere Extra-Sachen dabei für diese 15 Euro). Ich habe ebenfalls die Klausel drin, dass sie auch zahlen, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Denn wenn ich sie nicht verletzt habe, greift ja die Zusatzversicherung für Kinder über 7.
Kind 2011
Kind 2014
...

zuz

Mondlaus: Das verstehe ich irgendwie nicht.
Also die Vers. zahlt für deliktunfähige Kinder unter 7, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast?
Aber das tut man ja normalerweise nicht? Also die Sache mit der Autotür ist ja nur fahrlässig, keine Aufsichtspflichtverletzung. Da würde sie doch dann nicht zahlen?

Januar2012

@zuz: Da kann was nicht stimmen. Oder die Versicherung ist super teuer. Ich war vorher als Einzelperson normal versichert und wir haben es jetzt in eine Familienpremiumhaftpflicht mit der Versicherung U7 geändert. Beitrag hat sich um 48 € im Jahr verändert. Da sind aber noch einige andere Sachen in den 48 € mit drin. Grenze für Schäden von Kindern: 60000 €, Selbstbeteiligung 0 €. Kostet im Monat inkl der Ausfalldeckung 10,40 €. Wir sind bei der D*E*V*K und ich kann nur Gutes berichten. Hatten da früher die Autos und fast alles Andere versichert und wirklich nie nie nie Probleme, wenn mal etwas passiert ist. Zu letzt das Handy meiner Mutter, was unsere Kleine runtergeschmissen hat. Kein Theater, nichts. Und wirklich immer erreichbar.

Januar2012

@zuz: Mondlaus hat sich da verschrieben. Da steht ein "über" statt eines "unter" 7.

Wobei ich mich frage, was das mit der Aufsichtspflicht zu tun hat? Bei uns ist jeder Schaden versichert, den das Kind anrichtet. Egal ob Aufsichtspflicht verletzt oder nicht.

Mondlaus

Also anscheinend zahlt MEINE Haftpflicht nur für Kinder unter sieben, wenn ich meine Aufsichtspflicht grob verletzt habe. Dann zahlen sie mehr oder weniger nicht, was das Kind angestellt hat, sondern mein Fehlverhalten. Das gilt dann auch für Kinder über 7 Jahren.

Sonst, wenn ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, zahlen sie für Kinder unter 7 nicht, da eben nicht deliktfähig. Und ich bin dann ja auch nicht Schuld, ich habe ja beaufsichtigt. Da muss man dann die Zusatzversicherung haben, sonst bleibt der Geschädigte darauf sitzen.

So hat mir das die Frau am Telefon erklärt.
Kind 2011
Kind 2014
...

Glucke1975

Zitat von: Mondlaus am 08. Januar 2013, 14:13:03
Ich habe nochmal meine Versicherung angerufen, zur Sicherheit.

Also ich habe die Extraversicherung für 15 Euro mehr im Jahr (sind aber noch ein paar andere Extra-Sachen dabei für diese 15 Euro). Ich habe ebenfalls die Klausel drin, dass sie auch zahlen, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Denn wenn ich sie nicht verletzt habe, greift ja die Zusatzversicherung für Kinder über 7.

Kinder über 7 sind automatisch (ganz ohne Klausel) über die Familienversicherung versichert. Kinder unter 7 sind deliktunfähig. Daher muss da weder die Versicherung noch die Eltern zahlen. Handeln sie als Eltern allerdings fahrlässig, tritt die Versicherung doch in Kraft, da Eltern für Ihre Kinder haften.
Etwas kompliziert.

Die Ausage, ob man nun selber etwas versichert hat oder nicht, nutzt ja aber derjenigen nicht, die hier das Ausgangspost erstellt hat. Denn sie hat ja offensichtlich Kinder unter 7 Jahren nicht extra mitversichert (was auch kein Muss ist).

Die Extraversicherung für Kinder unter 7 Jahren kommen auch immer nur den Geschädigten zugute. Man zahlt sozusagen extra, damit die Geschädigten nicht leer ausgehen, was im Normalfall eben leider der Fall ist.
Und so viel teurer ist das tatsächlich nicht, wie Januar bereits schrieb.
Ehem. brittchen :)
Wieder da, aber nur ein ganz kleines bißchen. ;)


Januar2012

Bzw: Ich verstehe es doch. Wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Versicherung immer für die Schäden, egal ob U7 mit abgesichert wurde oder nicht. Da liegt ja das Problem bei deiner Haftung als Aufsichtspflicht habende Person, also haftest du und demnach die Versicherung.

Wenn dein Kind U7 allerdings etwas kaputt macht und du hast die Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann wird es interessant, weil man dann den Passus mit U7 mit versichert haben muss, damit die Versicherung den Schaden übernimmt. Da die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird, haftest du nicht und dein Kind U7 ja eh nicht, weil deliktunfähig.

zuz

Mondlaus, ah, ok, jetzt verstehe sogar ich das.
Genau, das ist ja das Problem. Um aber unter 7 zu versichern, muss man recht tief in die Tasche greifen

Januar2012

aber @brittchen: Doch, man schließt sie auch für sich ab. Ich könnte nicht einfach jemandem sagen: "Sorry, mein Kind hat zwar den Lack ihres Autos (3000 €Schaden) demoliert, aber es ist deliktunfähig und deshalb haben wir nichts damit zu tun". Einfach für mein Gefühl ist es gut, dass wir das versichert haben. Ich sehe da nämlich schon eine moralische Verantwortung und wenn wirklich mein Kind etwas beschädigt, dann reguliere ich den Schaden auch.

Genau in dieser doofen Situation ist doch die TE, sie fühlt sich emotional verpflichtet (was sie gesetzlich zwar nicht ist) den Schaden zu regulieren und kann die Kosten aber nicht tragen.

Ich würde übrigens explodieren, wenn mir ein Kind mein Auto oder what ever demoliert und es interessiert dann niemanden und meine Kosten darf ich selber tragen. (aber dafür gibts dann ja diese Kostenausfalldeckung)

@mondlaus: Ja so ists richtig!

Januar2012

@zuz: Findest du 15 € pro Jahr bei Mondlaus viel? Oder unsere 48 € (die aber den Premiumschutz beinhalten)?

Fliegenpilz

Zitat von: zuz am 08. Januar 2013, 14:28:32Um aber unter 7 zu versichern, muss man recht tief in die Tasche greifen

Also das waren bei uns wirklich Cent-Beträge.
Wir zahlen monatlich keine 2,50€ mehr in die Haftpflichtversicherung ein als in der kinderlosen Zeit, haben dafür aber beide Kinder (U7) mit abgesichert für Schadensfälle.
Macht auf das Jahr gerechnet keine 25€ -  ohne Selbstbeteiligung und mit hoher Schadenssumme.