Frage zu Hartz4

Begonnen von knenchen, 22. Januar 2013, 11:13:19

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knenchen

Hallo,

Wer kennt sich mit Hartz 4 aus?

Ich bekomme Unterhalt von meinem Mann und einen Teilbetrag Hartz 4.

Jetzt hätte ich die Möglichkeit eine 400€ stelle zu bekommen und würde die gerne auch annehmen. Wird mir dann das Hartz4 ganz gestrichen oder ist es wie sonst auch so das ich einen Teil dazu verdienen kann und das angerechnet wird?

LG

~ Oma Netti ~

100€ sind generell frei. Und dann *Grübel wie war das noch* - ich glaube von 200-400€ sind nochmal 20% frei, wären dann 60€, so dass du insgesamt 160€ mehr hast.
Fahrkosten kann man glaub auch angeben, aber das weiß ich nicht genau.

knenchen

Danke

Wird für die kinder nicht auch noch ein Teilbetrag angerechnet?

~ Oma Netti ~

wie meinst'n das, die gehen doch nicht arbeiten?!  ???

Bettina

#4
Nein, für die Kinder wird nix mehr angerechnet.

Wie Netti geschrieben hat sind die ersten 100€ frei (egal ob 400€-Job oder mehr). Alles, was drüber ist wird 80€ angerechnet, also 20% sind frei.

Bei Vermögen werden die Kinder mit berücksichtigt.  Das ist aber Einkommen.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Luna

Ich habe früher mal auf dem Sozialamt gearbeitet. Mir kam jetzt die Frage auf, ob Du mehr verdienen wirst, als Du jetzt Anspruch auf Hartz 4 hast. Dann könnte die Sache nämlich anders aussehen.  :-\
Am besten fragst Du bei dem zuständigen Sachbearbeiter ganz konkret nach.

Bettina

Das kann natürlich sein, dass sie dadurch aus dem Bezug raus fällt.
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knenchen

Ich bekomme ca. 300€ Hartz4 dazu den Unterhalt.

Meph

Und die Miete übernommen, gelle?

Dann kannst du das große glueck haben und aus dem bezug raus sein. Wahrscheinlich steht dir dann Wohngeld und kinderzuschuss offen.
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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
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Fairydust

Aus dem Bezug bist du dann noch nicht raus. Erstmal heißt ja 400€-Stelle nicht gleich, auch 400€ bekommen. Aber selbst bei 400€ werden nur 240€ angerechnet und somit besteht immer noch ein Anspruch auf 60€

schwarzesgiftal

normalerweise sind es 100Euro plus 20% vom rest die frei sind... wenn du aber zuviel verdienst also über den betrag kommst den ihr bedarf habt dann kanns sein dass alg2 wegfällt..
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

knenchen

Danke für eure Antwoten.

Am besten frage ich wirklich mal beim Jobcenter nach. Wobei ich manchmal das Gefühl habe das die das selbst nicht so genau wissen ;-)

LG

~ Oma Netti ~

mach dich mal genau schlau, evtl. würdest du mit dem job mit kinderzsclag und wohngeld besser stehen. also genau erkundigen.  :) und man darf ja jetzt 450€ im minijob haben.