Ende Elternzeit, Job etc

Begonnen von Fussel13, 07. März 2015, 22:22:54

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Fussel13

Ganz kurz meine situation (ist noch nicht aktuell, interessiert mich aber trotzdem schonmal)

- bin mit unserer Jüngsten noch bis 1.9.2016 in Elternzeit
- habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- kann nach ende der elternzeit noch nicht wieder ins arbeitsleben zurück da die Kleine erst mit 2  3/4 in den kiga kann

Wie sieht es dann aus mit dem 3/4 jahr? Arbeitslos?

sollte ich dann lieber das dritte jahr noch einreichen damit mein Arbeitgeber nicht sagen kann "hey frau xy, sie haben 2 jahre beantragt also kommen sie bitte dann auch wieder"
Wenn ich das dritte jahr nicht einreiche, aber auch nicht arbeiten kann können die mich ja kündigen. Seh ich richtig oder?

lg

            
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Netti

Hallo Fussel  s-winken,

darf ich fragen, was genau Dich daran hindert, das 3. Jahr Erziehungszeit zu beantragen??

Grundsätzlich wäre das natürlich die "eleganteste" Lösung...

Rein Arbeitsrechtlich weiß ich leider nichts beizusteuern.

LG

Netti

Honigbluete

Ich würde auch das dritte Jahr Erziehungszeit beantragen, zumindest bis 1 Monat nach Kindergartenstart. Eine unbefristete Stelle zu verschenken, ist heutzutage eher blöd. Ich weiss nur nicht, welche Fristen du einhalten musst. Aber wenn es eh schon klar ist, dass du länger zuhause bleiben musst, würde ich das jetzt schon klären, damit der AG besser planen kann.
Alternativ wäre eine Betreuung durch eine Tagesmutter, bevor er in den Kindergarten geht...

Fussel13

Netti, hindern tut mich daran nichts, wusste halt nicht ob das geschickt wäre.

Honigbluete, frist ist meines wissens 7 wochen vor ende der bisherigen elternzeit.
tagesmutter mag ich nich, is nich so meins.

werde mich mal in nem jahr genauer schlau machen, auch beim amt wies so aussieht.
im Moment denke ich aber auch dass ich das dritte jahr nehme, ist das dann zuende is die Kleine im kiga eingewöhnt u ich kann wieder ran.

            
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Muse

Ich bin rechtlich auch nicht bewandert - aber von der Logik her müsstest doch du kündigen oder um Aufhebung bitten wenn du die Elternzeit nicht verlängerst weil du dann mangels Betreuung deinen Vertrag nicht einhalten könntest.

Willst du danach dort wieder arbeiten? Ich würde dann jetzt schon das 3. Jahr Elternzeit beantragen. Dein AG muss doch auch planen.  :-\ Ja klar MUSST du das erst 8 Wochen vorher aber wenn man eh weiß was Sache ist kann man das doch sofort regeln.

tweety241

Ich würde das auch eher jetzt schon machen. Mach doch einen Termin mit dem Chef aus und sprich mit ihm über deine Möglichkeiten. Ich hatte damals 3 Jahre beantragt, wollte aber schon nach 2 Jahren wieder arbeiten. Ich habe rechtzeitig mit meinem Chef gesprochen und es war kein Thema. Dein Arbeitgeber muß planen können, was mit deiner Stelle weiter passiert.
Wenn du dich in der Firma wohl fühlst, würde ich auf jeden Fall dieses unbefristete Arbeitsverhältnis behalten.

Fussel13

Klar muss der ag planen.
ich muss noch überlegen ob ich dort bleiben möchte,  steht noch nicht zu 100% fest.
Aber theoretisch muss der ag dem dritten jahr zustimmen oder?

Danke für eure antworten

            
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Strandflieder

Hi Fussel

Unabhängig davon, wie du dich entscheidest, würde ich auch das 3. Jahr beantragen. Und mit den 7 Wochen hast du recht.

Rechtlich gesehen ist es so, dass dir dein AG (wenn >15 MA beschäftigt sind) ganz regulär kündigen kann, wenn du nach deiner Elternzeit nicht mehr arbeiten gehen kannst/willst. Du könntest einen aufhebungsvertrag machen, selber kündigen etc. Ich würde das allerdings auch nicht aufgeben.
Bei mir ist es so, dass ich direkt 3 Jahre eingereicht habe, weil ich weiß, dass ich mit Ende der EZ meine Kündigung auf dem Tisch haben werde. Mütter sind bei uns nicht "praktikabel" in der Firma.

Ich würde auch mit dem Chef sprechen. Ob evtl eine TZ stelle möglich wäre oder so.
Liebe Grüße, Strandflieder

Fussel13

Danke Strandflieder für die Info


also ich denke ich werde das dritte Jahr nun recht zeitnah beantragen, einfach damit ich erstmal "auf der sicheren seite" bin und der ag Bescheid weiß,  dass ich doch nicht nach 2 jahren komme.
Werde dann so ein halbes jahr bevor die kleinste in kiga kommt anfragen wie es aussieht mit dort weiterarbeiten, kann nicht mehr im tagdienst dann aebeiten und würde gerne auf nachtschicht wechseln. Wenn das okay ist vom ag aus, supi, wenn nicht hätte ich ja noch bisschen Spielraum mich anderweitig umzusehen.
ist so machbar oder?

            
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pirANhJA

Hi Fusselchen  ;) :-*

Hatte den Fall just mit einer Kollegin, die Elternzeit verlängert sich nach dem jüngstem Kind, um die Zeit, die dem vorherigen Kind bis zum 3. Jahr gefehlt haben.
Schwierig zu erklären.
Hmmm ...

Da ja zwischen L und M nicht mal zwei Jahre liegen und zwischen M und L auch nur 16 Monate, schließt sich m. E. die Elternzeit danach an - also für L 3 Jahre für M 3 Jahre und für Krümel L erneut 3 Jahre.

Meine Kollegin bekam im März 00 ihr 1. Kind und im Juni 02 ihr 2. Kind - offiziel wäre die Elternzeit erst im Juni 16 beendet (sie ist da immer sehr genau in Sachen "Gesetze" etc. - wenn es zu ihrem Vorteil ist, gerad wie ´s passt, gg)

Hast du nicht die Möglichkeit dich da genau zu erkundigen, Personalbüro o.ä.?

LG Ani  :-*
Das Andere anders sein lassen.

ju.ra.

Ich denke das es leichter ist nach 2 Jahren wieder arbeiten zu gehen obwohl man vorher 3 Jahre beantragt hat.
Hat man nur 2 Jahre beantragt und möchte das 3 Jahr noch dazu haben ist der AG nicht verpflichtet dem zu zustimmen.

Ich würde deshalb auch einen Termin beim Chef machen, ihm die Situation erklären und um das 3. Jahr bitten. Kündigen kannst du dann ja trotzdem jederzeit.

Sweetkofski

Zitat von: ju.ra. am 10. März 2015, 10:14:26
Ich denke das es leichter ist nach 2 Jahren wieder arbeiten zu gehen obwohl man vorher 3 Jahre beantragt hat.
Hat man nur 2 Jahre beantragt und möchte das 3 Jahr noch dazu haben ist der AG nicht verpflichtet dem zu zustimmen.

Ich würde deshalb auch einen Termin beim Chef machen, ihm die Situation erklären und um das 3. Jahr bitten. Kündigen kannst du dann ja trotzdem jederzeit.

Das ist nicht korrekt.
Man muss sich bei geburt des Kindes nur für die erste ZWEI Jahre festlegen, das dritte Jahr kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers 7 Wochen vor Beginn beantragt werden.

Es ist also genau umgekehrt, schlechter bereits zu Beginn 3 Jahre zu beantragen, weil man dann nach 2 Jahren auf den goodwill des Arbeitgebers angewiesen ist.

Genauso verhält es sich, wenn man 2 Jahre Elternzeit beantragt hat, aber dann nach einen Jahr wiederkommen möchte. = goodwill des Arbeitgebers
oder umgekehrt, man hat nur ein Jahr beantragt, möchte aber noch ein zweites dazu = goodwill des Arbeitgebers.

Das Gesetz sieht halt vor, dass man sich für die ersten zwei Jahre festlegt und dann hat man noch das Recht auf das dritte Jahr.

Dies kann man sich alternativ auch übertragen lassen.



Einen allgemeinen Hinweis, ob es einfacher ist, Elternzeit, bei der man auf den goodwill des Arbeitsgebers angewiesen ist, zu verlängern oder zu verkürzen kann man nicht abgeben:
wurde eine Vertretung für die beantragte Elternzeit eingestellt, dann ist es gerade schwieriger, die Elternzeit zu verkürzen als zu verlängern.


Kleiner Tipp am Rande daher: möchte man in der Elternzeit Teilzeit arbeiten und kann sich vorstellen, dies bereits nach einem Jahr wieder zu tun, ist sich aber noch nicht sicher, dann am besten:

Elternzeit für 2 Jahre beantragen (weil für den Zeitraum muss man sich festlegen, ohne auf Zustimmung angewiesen zu sein) - und gleichzeitig ein Begehren auf Teilzeit ab dem 1 LJ des Kindes aussprechen.
Durch dieses Begehren ist der Arbeitgeber informiert und kann diese Teilzeitarbeit nicht verwehren, weil er schon jemanden zur vertretung eingestellt hat (wäre er dann selber Schuld, weil er ja informiert wurde) - und gleichzeitig ist das Begehren noch nicht rechtsverbindlich für einen selbst, sondern muss 8/6 Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit noch einmal beantragt werden, damit der Wunsch verbindich wird.


Strandflieder

Sweetkofski
Ab einer bestimmten Betriebsgröße kann der AG eine TZ Stelle aber nicht ablehnen. Oder wenn er sie aus betrieblichen Gründen nicht anbieten kann, darf man sich eine andere Möglichkeit außerhalb der Firma suchen.
Liebe Grüße, Strandflieder

Pedi

Zitat von: ju.ra. am 10. März 2015, 10:14:26
Ich denke das es leichter ist nach 2 Jahren wieder arbeiten zu gehen obwohl man vorher 3 Jahre beantragt hat.
Hat man nur 2 Jahre beantragt und möchte das 3 Jahr noch dazu haben ist der AG nicht verpflichtet dem zu zustimmen.

Ich würde deshalb auch einen Termin beim Chef machen, ihm die Situation erklären und um das 3. Jahr bitten. Kündigen kannst du dann ja trotzdem jederzeit.

Sweetkofski hat es schon gut erklärt. Es verhält sich genau anders  :)
04/2008
02/2012
01/2015



*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Sweetkofski

Zitat von: Strandflieder am 10. März 2015, 11:11:53
Sweetkofski
Ab einer bestimmten Betriebsgröße kann der AG eine TZ Stelle aber nicht ablehnen. Oder wenn er sie aus betrieblichen Gründen nicht anbieten kann, darf man sich eine andere Möglichkeit außerhalb der Firma suchen.

Ab einer bestimmten Betriebsgröße kann der Ag TZ nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen und das kann nach aktueller Rechtssprechung der Fall sein, wenn Elternzeit beantragt wurde und bereits eine Vertretung eingestellt wurde (siehe Broschüre zur Elternzeit - Bundesministerium) - daher ist man mit einem unverbindlichen Teilzeitbegehren rechtlich einfach auf der wasserdichten Seite.

... insbesondere, wenn man die Ausweichoption - in einer andere Firma zu arbeiten - eher nicht bevorzugt.

Mondlaus

Hallo, kann ich mal kurz hier diesen Thread nutzen, wenn sich so viele auskenne, ist nur ne kurze Frage zu Elternzeit/Elterngeld:

Wenn man den Bezugszeitraum vom Elterngeld nachträglich ändern will (also anders aufteilen zwischen Mutter und Vater) - nutzt man da das normale Antragsformular oder gibt es da ein spezielles?
Kind 2011
Kind 2014
...

Sweetkofski

Du kannst den Bezugszeitraum einmal ändern...:
[Login or Register]

wir haben es damals einfach mit Anschreiben, dass wir es ändern wollen und dem normalen Formular gemacht. Denke nicht, dass es da ein Extra-Formular gibt.

Fussel13

Also nochmal kurz,

wenn ich die Elternzeit demnächst (lieber früher als später) von zwei auf drei jahre verlängern möchte,  kann der ag das nicht ablehnen?

            
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Nipa

Als erstes: ich würde mit meinem AG im Kontakt bleiben. Nicht unter Einhaltung irgendeiner Frist eine Rückmeldung geben. Nein! Aktiv drauf zugehen. Möglichkeiten für einen Wiedereinstieg und auch den Zeitpunkt besprechen.

Fussel13

Nipa,im Idealfall würde ich das auch sehr gerne aber ich bin ganz ehrlich,mein chef,bzw unsere personalleitung ist ein vollar...... ich hab ihn glaub zweimal nur gesehn,wer ich bin weiß er garantiert nicht. Es gibt einige dinge die da meiner Meinung nach anders laufen sollten.
Wir sind ein Heim mit drei Stationen,unsere Heimleitung kümmert sich null um uns,lässt sich nicht blicken etc etc....

ich warte heut noch auf ein kleines "herzlichen Glückwunsch" zur Geburt unseres zweiten kindes.
naja egal,das is nich das Thema.

Wollte nur sagen dass es im Moment für mich eher unwahrscheinlich erscheint dort weiter zu arbeiten. Wegen vielen Dingen.
Zudem denke ich dass er meinem Anliegen zwecks wechsel von Tag auf Nachtdienst nicht zustimmen wird. Naja und tagdienst ist in den nächsten Jahren einfach nicht möglich für mich.

Daher überlege ich einfach schonmal wie ich das alles am besten handhabe,mit dem AKTUELLEN Gedanken woanders zu arbeiten.

            
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Nipa

2 Jahre sind eine lange Zeit. Wer weiss was sich im Heim personell als auch strategisch ändert. Ich weiss nicht wie lange Du dort warst, aber das würde ICH nicht einfach wegwerfen. Zudem solltest Du drüber stehen, was war/nicht war und wer sich wie verhalten hat. DU solltest Dich einfach gut verhalten. Und ich denke frühzeitig drauf zu gehen, den Kontakt halten - das sind die Dinge, die einem dann eben helfen wenn man zurück will.

Ich habe SEHR für meine Rückkehr in Teilzeit kämpfen müssen.
Das gab es so bisher noch nicht in unserer Firma und jetzt gibt es das.
Weil ich auf die Firma zu bin, ihnen entgegen kam. Heute kommt man mir entgegen...

Fussel13

Ich finde aber auch dass es auch mitunter aufgabe der chefseite ist sich um Mitarbeiter zu kümmern,  desweiteren bin ich der meinung dass das verhalten unserer Personalabteilung schlichtweg nicht schön ist, wir sind so ein kleiner Betrieb,  eigentlich müsste jeder jeden kennen.

ich habe mit 2/3 meiner kollegen noch regelmäßig kontakt, bin nun seit 2012 draussen, bisher ändert sich da nichts.

klar will ich eigentlich nix wegschmeissen, hab ja auch noch lange zeit um nachzudenken aber auf der anderen Seite glaube ich auch dass ich woanders unterkommen würde.


Also für den moment ist mir nur wichtig zu wissen dasss mir das dritte jahr zusteht.
gäbe es hier ne kita für Kleinere,  müsste ich es nicht nehmen aber so bin ich noch drauf angewiesen

            
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Strandflieder

Zitat von: Sweetkofski am 10. März 2015, 12:14:39
Zitat von: Strandflieder am 10. März 2015, 11:11:53
Sweetkofski
Ab einer bestimmten Betriebsgröße kann der AG eine TZ Stelle aber nicht ablehnen. Oder wenn er sie aus betrieblichen Gründen nicht anbieten kann, darf man sich eine andere Möglichkeit außerhalb der Firma suchen.

Ab einer bestimmten Betriebsgröße kann der Ag TZ nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen und das kann nach aktueller Rechtssprechung der Fall sein, wenn Elternzeit beantragt wurde und bereits eine Vertretung eingestellt wurde (siehe Broschüre zur Elternzeit - Bundesministerium) - daher ist man mit einem unverbindlichen Teilzeitbegehren rechtlich einfach auf der wasserdichten Seite.

... insbesondere, wenn man die Ausweichoption - in einer andere Firma zu arbeiten - eher nicht bevorzugt.

Ich wollte ja auch nur grundsätzlich sagen, dass man einen Anspruch auf TZ hat. Wenn ich zB von mir aus gehe: mein Chef hat mich eine Woche, nachdem er mir ein BV ausgesprochen hat, ersetzt. Von daher ist da nichtmal die Möglichkeit gewesen, ein TZ-Begehren anzusprechen. Außerdem habe ich weder ein Glückwunsch zur Schwangerschaft, noch einen Glückwunsch zur Geburt bekommen. Ich hänge also nicht besonders an der Firma bzw sehe es nicht ein, meinem Chef da auch noch "freundlicherweise" entgegen zu kommen, damit er besser planen kann ;) geplant wird bei uns eh ohne Mütter  :P
Liebe Grüße, Strandflieder

Fussel13

So ist es hier leider auch strandflieder

            
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