Elternzeit - Teilzeit nach ELternzeit

Begonnen von lotte81, 16. Dezember 2012, 19:45:44

« vorheriges - nächstes »

lotte81

Hi, mir kam heute mit einer Freundin zusammen eine Frage in den Sinn ...nicht dass es auch nur ansatzweise akut ist, aber ich bin einfach mal neugierig: SAgen wir mal , ich könnte nun eine  Vollzeitarbeit annehmen oder zumindest weit mehr als 30 stunden - Kinder gross, Betreuungszeiten/Betreuung passt evtl....
Nun nehmen wir weiter an, ich werde irgendwann in 2,3 oder 4 Jahren wieder schwanger..... wie sehen meine Ansprüche aus? Hätte ich (wenn der Betrieb entsprechend gross ist) nach der ELternzeit Anspruch auf Teilzeit? Oder nicht,da ich ja vorher schon Kinder hatte? Gilt so was nur fürs erste Kind? Mit Baby /Kleinkind würde ich dann ja entsprechend weniger arbeiten können/wollen als evtl. mit 2 grösseren Kindern.
Und weiter: Was heisst eigentlich das runterstufen auf Teilzeit? wenn ich vorher voll arbeite, sind dann 35 Stunden acuh schon Teilzeit? Reicht das als Angebot vom Arbeitgeber? und so gesehen sind ja auch 20 Stunden, aber mit Arbeitszeiten von 13-17 Uhr Teilzeit - nur natürlich absolut Elternunfreundliche Teilzeit, da die Kinder ja morgens eh in Betreuung sind, aber um 17Uhr nicht mehr.....Könnte ein Teilzeitangebot also auch heissen , dass man aber absolut bescheuerte Arbeitszeiten bekommt?
Wenn ich nun irgendwo auf 35 Stunden anfangen würde wäre das ja kein Vollzeit, dementsprechend würde einem vermutlich nach einer Elternzeit keine weitere Verkürzung auf 20 Stunden oder so zustehen, oder?
Danke
LG

03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Pedi

Hi!

Natürlich hast Du auch bei einem weiteren Kind den Anspruch auf die Abstufung deiner Stunden.  :)
Wie Du schon erwähnt hast muss der Betrieb nur die entsprechende Größe haben. Auch muss es organisatorisch für ihn möglich sein, sonst darf es verwehrt werden.

Teilzeit wären auch 35 Stunden. Wobei dieser Stundensatz von Müttern eher selten gewählt wird, weil es mit den Betreuungszeiten oft nicht passt (es gibt ja immer noch genügend Städte wo das Betreuungsangebot nicht den Nachmittag abdeckt) . Vor allem wenn schon größere Kinder dabei sind.

Die meisten Teilzeitarbeitenden haben ca. 20-30 Stunden.

Du müsstest die Stundenreduzierung 3 Monate vorher ankündigen. Eine Stundenvorgabe gibt es vom Gesetz her nicht. Dort heißt es, dass man einvernehmlich eine Lösung finden soll.  :)
04/2008
02/2012
01/2015



*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

lotte81

OK, also ANspruch hätte ich - wieder dieser Aussieht, ist dann auszuhandeln ..... interessant.... Ganz abwegig für die zukunft sind diese Gedankengänge natürlich nicht für mich....nächstes Jahr muss ich mich bewerben und plane dann natürlich auch ein paar JAhre weiter (und hab grad ein sehr interessantes Stellenangebot gelesen)....Wenn ich nun aber irgendwo mit 30 Stunden beginne, hätte ich keinen Anspruch auf eine weitere abstufung auf z.b. 20 Stunden nach einer Elternzeit? Das war natürlich so das, was mir im Kopf schwirrte als Idee ..... Jetzt ein paar Jahre um die 30=35 Stunden arbeiten und dann ggf. nach einem dritten Kind erst mal auf 20 Stunden runter....1. weil ich das mit Kleinkind sinniger finde für mich und 2. weil ich es mit 3 Kindern glaub ich sonst heftig fände....
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

kruemel35

Ich bin auf Teilzeit und das zu einer sehr familienunfreundlichen Zeit. Ich arbeite nachmitags, da es nicht anders machbar ist, laut Vorgesetzter.

lotte81

Das ist ja echt doof. Kruemel  :-\ ich hatte auch so einen Job als meine Kleine 1 Jahr war für 1 Jahr lang....aber gut, freiwillig und mit Kind angetreten und zum Glück nicht immer und viele Stunden...aber einfach nur doof...da kann man im Grunde wirklich fast vollzeit arbeiten, da man vom Vormittag -zumindest für die Kinder ja nix hat (Haushalt kann man machen, OK....)
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Pedi

Doch nach zwei Jahren könntest Du noch einmal die Stunden reduzieren  :)
04/2008
02/2012
01/2015



*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Eumel

#6
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer  einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern er mehr als 6 Monate im Betrieb arbeitet und das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat.
Wenn du einmal reduziert hast, musst du 2 Jahre in dieser Arbeitszeit weiterarbeiten, bis du wieder reduzieren kannst.

Der Arbeitgeber kann aber ablehnen, wenn er aus betrieblichen Gründen keine Teilzeitarbeit gewähren kann. Und der Arbeitgeber kann auch bestimmen, welche Teilzeitlösungen er dir anbietet. Ein Anrecht auf Arbeitszeiten von z. B. 8-12 Uhr hast du nicht.

Alles sehr schwammig. Im Grunde ist es Verhandlungssache zwischen AG und AN.  Und auch wenn du auf bestimmte Gegebenheiten kein Anrecht hast, kannst du es ja trotzdem im gegenseitigen Einvernehmen mit dem AG aushandeln.

Vielleicht auch wichtig: Wenn du einmal die Arbeitszeit reduziert hast, hast du kein Anrecht mehr darauf, deine Stunden wieder aufzustocken. In der Elternzeit gelten andere Regeln; du kannst ja auch Teilzeit in Elternzeit arbeiten und hast dann wieder einen Anspruch auf die Stundenzahl, die du vor der Elternzeit hattest.