Ebay-Frage/Problem

Begonnen von Elphaba, 06. Dezember 2013, 23:17:06

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Elphaba

Hallo!

Ich habe vor knapp 2 Wochen etwas verkauft (hat knapp 6 Euro gebracht) und auch brav und zeitnah zur Post gebracht und als Päckchen versendet. Nun bekam ich gerade eine Mail vom Käufer, der Artikel ist bis jetzt nicht bei ihm angekommen. _Auf dem Postbon steht natürlich nichts drauf was auf diese Sendung hinweisen könnte, und eine Rückverfolgung ist auch nicht möglich. Was mache ich jetzt? Habe erstmal eine nette Mail geschrieben, im Sinne von "Vielleicht ist das Päckchen ja im Vorweihnachtstau und kommt noch an, wenn nicht, finden wir eine Lösung" geschrieben. Aber was dann?`
Wer hat da Erfahrung /Rat?
Danke,
Elphaba
Großer Bruder *06
Kleine Motte    *08
Wirbelwind      *10

Bettina

Du kannst bei der Post auch nach verloren gegangenen Päckchen suchen lassen. Sogar nach Warensendungen. Da gibt es dann Formulare, da muss die Absender- und die Empfänger-Adresse drauf und all sowas.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Katja

#2
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Elphaba

Suchauftrag bei der Post? Klingt gut, werde ich am Montag gleich machen.
Wenn ich Ihr das Geld nicht zurückerstatte, bekomme ich doch garantiert eine schlechte Bewertung von ihr, oder?
Großer Bruder *06
Kleine Motte    *08
Wirbelwind      *10

pirANhJA

Das ist gut möglich, hatte eine Vorgängerin ja schon geschrieben:

Was hast du als Versandmöglichkeit angeboten?
Hatte der Käufer die Möglichkeit zu entscheiden?
Tja, dann halt Pech gehabt.
Und wenn ein Fall eröffnet wurde, kann man m. E. gar ned mehr bewerten.

(Ebay macht mir schon lange kein Spaß mehr)


LG Ani

(Die soll mal beim Nachbarn fragen - oder den Partner - eine meiner Käuferin fand es in der Garage, hatte der Mann angenommen und vergessen ... unser Postbote steckt es oft in den Grill oder in die blaue Tonne, allerdings immer mit Nachricht im Briefkasten ... im Dorf, geht z.B. am Fr. oder Sa. garkein Päckchen etc mehr raus, n bissi Geduld kann man da wohl erwarten - gerad zu dieser Zeit)
Das Andere anders sein lassen.

Mondlaus

Wenn bei nem Privatkauf das Päckchen verloren geht, oder generell die Post, dann ist der Versender nicht in der Pflicht, das zu ersetzen - d.h. also rechtlich kann er dir nichts. Das Versandrisiko liegt beim Käufer, der, wenn er das nicht möchte, vorher eine Zusatzleistung wie Versicherung dazubuchen muss.  Wenn du gewerblich verkauft hast, sähe es anders aus. Falls schlechte Bewertung, kommentiere diese Sachlich
Kind 2011
Kind 2014
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