Brauche Entscheidungshilfe -Verkehrsunfall

Begonnen von Chaosqueen, 30. April 2014, 13:17:20

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Chaosqueen

Wir wissen nicht welchen Weg wir gehen sollen... Folgendes ist passiert:

Mein Mann stand an einer Kreuzung (die Kreuzung ist etwas versetzt) und wollte rechts abbiegen.  Er vergewissert sich, dass links frei ist, fuhr an und in dem fuhr ihm eine Radfahrerin vors Auto, die er natürlich umkegelte.

Die Radfahrerin kam Gott weiß wo her, nur nicht da her wo sie a) angab und b) hätte fahren müssen. ..

Mein Mann wurde angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung. nun kam das Angebo, das Verfahren ggegen 400€ einzustellen...

Was sagt ihr?  Annehmen oder es zur Verhandlung kommen lassen ?
Die Entscheidung Kinder zu haben ist von sehr großer Tragweite - beschließt man doch, dass sein Herz für alle Zeit außerhalb des Körpers umherläuft





Schnukki

Habt ihr eine Rechtschutz?
Gab es Zeugen?

Ich würde - wenn ich mir 100% sicher bin, dass ich unschuldig bin - die Klage wählen.

Fliegenpilz

Ist er nicht so oder so schuldig, egal von woher sie kam? ???

Flower Eight Revival

#3
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dragoness

Wenn es keine Zeugen gibt, würde ich das Verfahren wohl eher einstellen lassen. Als Autofahrer hat man gegenüber einem Radfahrer sowieso immer schlechtere Karten, leider.

Ist blöd, aber so ein Prozess dauert u. U. ewig und belastet einen mehr als jetzt einmalig 400 EUR zu zahlen. Mit einem Anwalt würde ich das aber vorher noch kurz abklären, nicht dass das als Schuldeingeständnis angesehen wird. An wen sollen die 400 EUR gehen? An eine gemeinnützige Einrichtung? Oder war das der Vergleich von der Gegenseite?

scarlet_rose

Dein Mann hat sie übersehen. Punkt....da ist er schuld und kann froh sein, wenn die Unfallgegner nur 400€ wollen  :-\

Gerade mit der Aussage "kam Gott weiß woher" bestätigt er SEINE Schuld, denn sie muss ja irgendwo her gekommen sein, was heißt, dass er sie übersehen hat  :-\

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Mondlaus

Hier stimmt doch irgendwas nicht ??? Fahrlässige Körperverletzung ist ein Straftatsbestand nach StGB. Wenn es bereits von der Polizei aufgenommen, oder von der Radfahrerin angezeigt worden ist , dann kann sie den Antrag nicht mehr zurückziehen, denn das liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft. Oder hat sie noch gar keinen Strafantrag gestellt und versucht nun, das Geld damit zu erpressen? Also wer hat das Angebot unterbreitet? Wenn es sich um eine Art Bußgeld handelt, würde ich es annehmen. Wenn das Angebot von der Geschädigten kommt, dann nicht.

Wenn dien Mann "Ersttäter" ist und auch sonst noch nciht straffällig, wird das nicht im Führungszeugnis landen und er würde - sollte es dnen nachgewiesen werden - mit einem Bußgeld davon kommen, wenn überhaupt. Schmerzensgeld würde die Haftpflicht zahlen.
Kind 2011
Kind 2014
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Flower Eight Revival

#7
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scarlet_rose

Klar Schmerzensgeld würde die Haftpflicht zahlen, die würde damit aber auch viel teurer werden....
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Flower Eight Revival

#9
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Mondlaus

Ja, das könnte die Einstellung gegen Auflage sein. Könnte aber auch ein Strafbefehl sein.  Bei letzterem hättet ihr aber keine andere Option als zu zahlen. Beides würde ich annehmen.
Kind 2011
Kind 2014
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Chaosqueen

Sorry, bin auf der Arbeit... Kurz mehr Infos:

Verkehrsrechtschutz haben wir, sind auch beim Anwalt. Der weiß selbst nicht was er raten soll, da die Sache so verzwickt ist und es eine 50:50 - Chance ist, das Ding zu gewinnen. Käme wohl drauf an wie der Richter das sieht.

Zeugen gibt es leider leider nicht

Das Angebot kam von der Staatsanwaltschaft.  Die Polizei hat das Verfahren eingeleitet.

Vorbestraft ist mein Mann nicht

Nachher gibt's auch ein Bild von der Stelle :)
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Flower Eight Revival

#12
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KoenigRaffzahn

Zitat von: Chaosqueen am 30. April 2014, 13:17:20
...wollte rechts abbiegen.  Er vergewissert sich, dass links frei ist, fuhr an und in dem fuhr ihm eine Radfahrerin vors Auto, die er natürlich umkegelte.


er ist also losgefahren ohne sich davon zu überzeugen das von rechts nichts kommt?!
hört sich an als ob ihr das angebot annehmen solltet. oder ihr verlaßt euch auf eine 50% chance auf ein "besseres" urteil...
mfg die welt liegt uns zu füßen denn wir stehen drauf wir gehen drauf für ein leben voller schall und rauch bevor wir falln falln wir lieber auf

~ Oma Netti ~

Zitat von: Christiane am 30. April 2014, 13:20:36
Ist er nicht so oder so schuldig, egal von woher sie kam? ???

Würde ich auch so sehen, wenn ein Autofahrer eine Radfahrerin angefahren hat. Daher würde ich es annehmen. Ich schätze ihr verliert sonst.

Chaosqueen

#15
so, hier mal ein Bild von der Stelle.

leider konnte ich die Striche  nicht farbig machen... Mein Mann kam von der Ruprechtstr... Die 3 Parkplätzewaren belegt, es war dunkel, sie ohne Licht und schwarz gekleidet. das Kreuz markiert  die Unfallstelle.

Sie sagte, er hätte sie erfasst als sie bereits über den Mittelstrecke hinaus war... Geht garnicht, denn dann hätte er rechts abbiegen müssen. ..


Und ja, ich rege mich schrecklich darüber auf denn das wäre dann das Aus für unseren geplanten Urlaub nächstes Jahr... Er ist faktisch gesehen unschuldig denn sie ist falsch gefahren... Wäre sie gefahren wie sie hätte fahren müssen so wäre es nicht dazu gekommen. .. Aber Recht haben und Recht kriegen sind immer 2 Sachen. ..
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Flower Eight Revival

#16
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~ Oma Netti ~

Aber er hat sie doch nun mal umgefahren ....  :-\ Und sie war mit dem Rad unterwegs  :-\

Flower Eight Revival

#18
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Chaosqueen

Blume, daran haben wir auch schon gedacht. Aber hätte dieses Gutachten dann vor Gericht Bestand ? Kann man sowas über unsere Versicherung laufen lassen?

Netti, ich bin der Meinung, dass auch Radfahrer sich an die STVO halten müssen. Klar ist der Autofahrer der Dumme. Und das ärgert mich. ..
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Sanne73

Aber sie ist im Dunklen ohne Licht gefahren, was an sich schon strafbar ist, würde ich meinen. Wer einmal im Dunklen mit dem Auto unterwegs war und ein Fahrrad ohne Licht erst im letzten Moment gesehen hat, weiß, wie sehr der Fahrradfahrer sich damit in Gefahr begibt.

Mir wären 50% allerdings ein zu hohes Risiko, v.a. wenn es mit einer Vorbestrafung ausgehen kann.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Flower Eight Revival

#21
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Hubs

Meine Laienmeinung: Wenn ein Autofahrer einen schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer/Fußgänger) zusammenfährt, bekommt er zumindest Teilschuld.
Die 50:50 Chance find ich nicht sonderlich hoffnungsvoll, auch weil Dein Mann ja nicht mal weiß woher die Radfahrerin kam, da würde ich die 400€ zahlen.
Hubs mit den beiden Buben *04/2009 *01/2012



How could anyone ever tell you, you were something less than beautiful?
How could anyone ever tell you, you were less than whole?
How could anyone fail to notice, that your loving is a miracle?

Mondlaus

Der Anwalt kann es wohl besser beurteilen.

Andere Möglichkeit wäre, ihr stellt ebenfalls Strafanzeige. Ist etwas am Auto kaputt, also Kratzer? Dann würde das gehen, und ihr gebt eben an, sie ist ohne Licht gefahren.
Kind 2011
Kind 2014
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Chaosqueen

Mondlaus, ja unser Auto ist beschädigt. Das Gute ist, sagt mein  Anwalt, dass das offiziell MEIN Auto ist.  Würde ich also Schadensersatzansprüche geltend machen, so wäre mein Mann Zeuge.

Das sie ohne Licht ggefahren ist, lässt sich im Nachhinein nur leider nicht mehr beweisen.
Ich frage Montag mal, was wir von unserer Seite aus machen können.
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