wasser im keller-sachschaden-vermietersache?

Begonnen von peter, 16. Februar 2014, 18:47:46

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peter

bei meiner mama gehört zur wohnung ein kellerabteil dazu.
dort ist nun zum wiederholtenmal durch starken regen wasser eingedrungen
und zwar grundwasser-also von unten....

wer haftet nun wenn die sachen nun kaputt sind?
SIE kann ja nun nur das wasser der hausverwaltung melden und nichts dagegen tun das bei starkem regen das wasser hochdrückt...

gibt es wohl dinge die NICHT im keller gelagert werden dürften? also meint ihr der vermieter käme damit durch wenn er der meinung ist das z.b tv geräte,diaprojektor oder sessel nichst dort verloren hätten?

dragoness

Grundsätzlich denke ich, dass Deine Mama Anspruch auf Ersatz bzw. auf Erstattung der Kosten hat, egal was dort gelagert ist. Wie das aber rechtlich genau aussieht, weiß ich leider nicht. Vielleicht weiß ja ein Versicherungsmensch hier bescheid.

Ich drücke Deiner Mama auf jeden Fall die Daumen, das alles ersetzt wird.

Annakin

Unser Kiwa ist im dafür vorgesehen (Fahrzeug)Keller abgesoffen, weil der Abfluss vor der Türe verstopft war und es Starkregen gab. Die Versicherung der Hausverwaltung (und somit die HV auch) haben abgelehnt zu zahlen. Trotz Hinweis darauf, dass sie verpflichtet sind den Abfluss zuwarten. Unsere Haftpflicht zahlt nicht, da es ein Elementarschaden ist. 2 Jahre alter Naturkind Kiwa im Ar***
Wenn sich jetzt jemand mit viel Ahnung meldet und sagt, dass Vermieter doch haften wäre ich sehr glücklich!

schwalbe

ich denke, für solche Schäden ist die Hausratversicherung zuständig. Eigentlich bin ich mir da sogar ziemlich sicher.
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

Fairydust

Zitat von: schwalbe am 17. Februar 2014, 08:50:07
ich denke, für solche Schäden ist die Hausratversicherung zuständig. Eigentlich bin ich mir da sogar ziemlich sicher.

Wir haben hier auch ziemlich hohes Grundwasser und unser Keller ist immer mal wieder naß. Als wir unsere Versicherungen abgeschlossen haben, wurde uns ausdrücklich gesagt, dass das nicht versichert werden kann.

Was anderes ist es, wenn das Wasser durch einen Leitungsschaden kommt.

Juli+Felix

Ich kenne es auch so, dass sog. Drängwasser-Schäden von Versicherungen oft im Voraus ausgeschlossen werden. Es lohnt also der Blick in die Versicherungsunterlagen. In unserem Ort haben leider viele Nachbarn das Problem.

Tja, und wozu ist ein Keller da, wenn man nix drin lagern darf? Unrat/Sperrmüll, klar, ist nicht erlaubt, aber darum handelt es sich ja wohl nicht, oder?


myja78

Also bei uns (allerdings Eigenheim) hat die Hausratversicherung den Wasserschaden (vermutlich durch Rückstau/Hochdrücken) gezahlt. Generell dürft ihr aber für im Keller abgestellte Dinge wie Fernseher oder nicht genutztes Mobiliar nicht die Welt erwarten - denn die Versicherung geht davon aus, dass man im Keller selten Dinge lagert, die voll funktionsfähig sind (vorallem dann nicht gleich mehrer Fernseher, Sterioanlagen usw.) bzw. es muss plausibel erklärt werden können.
Unser Gutachter hat uns von einem Fall erzählt, wo er noch hin musste, der muss wohl in einem kleinen Kellerabteil mehr Wertsachen gelagert haben, wie wir im ganzen Keller eines Einfamilienhauses ???

Der Vermieter haftet, wenn er seiner Wartungspflich nicht nachgekommen ist, bzw. nicht zur Vermeidung des Schadens beigetragen hat, obwohl er vom Problem wußte. Ebenso trägt der Eigentümer der Gegenstände eine Teilschuld, wenn er sich nicht um Begrenzung des Schadens bemüht, indem er z.B. Gegenstände aus dem Keller räumt, sobald er das Eindringen des Wassers bemerkt. Oder wenn er weiß dass öfters (niedriges) Wasser eindringt und Dinge trotzdem auf dem Boden lagert.

pirANhJA

Hatte auch 10 Jahre das selbe Problem, immer wieder drang Regenwasser in den Keller ein, leider war es nicht versichert.
Mein Kellerraum war daher gut gesichert, und nur 1x als ein Zulauf zur Heizung absprang und Leitungswasser so 8-10 Stunden ungestört den Keller volllaufen ließ, zahlte meine Hausratversicherung, weil sich Klempner und Eigentümer nicht einigen konnten, wer den Schaden nun verursacht hat.
Das war so genial, gg - sicher gab es viel Arbeit (die allerdings auch stundenweise mit angerechnet wurde - manches war für immer zerstört - 1. Kindergartenbilder etc.), aber meine Versicherung hat alles ersetzt: Zum Neupreis! ! ! ... alle Kinderbücher ... Deko etc. und am Ge...sten mein Brautkleid - war zu dem Zeitpunkt schon geschieden oder kurz davor, hatte aber noch sämtliche Quittungen  :) :D ;D

Ich glaube, deine Ma wird auf dem Schaden sitzen bleiben, vllt hat sie Glück und die Versicherung des Eigentümers haftet dafür, weil der Eigentümer sich nicht gekümmert hat (hier bei uns wird gar nicht unterkellert gebaut, gerad wegen dem hohen Grundwasserspiegel) ... auf Dauer hilft vllt eine Drainage rund ums Haus (wenn noch nicht vorhanden)


Alles Gute - Ani
Das Andere anders sein lassen.