Bescheinigung vom Amtsgericht für Bettgitter im Pflegeheim???

Begonnen von hectorundhilde, 21. November 2012, 18:23:51

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hectorundhilde

Ich habs heute mit meinen Mini-Problemen s-:)

Also:
Die Oma von meinem Mann ist seit einigen Jahren im Pflegeheim...seit fast 1 1/2 Jahren Pflegestufe 3, stark Dement...seit über einem Jahr hat sie ein Bettgitter, da sie als stark sturzgefährdet eingestuft wurde!

Jetzt ruft das Pflegeheim an, das sie eine Bescheinigung vom AMtsgericht brauchen, das sie ein Bettgitter barucht, weil es sonst Freiheitsberaubung wäre ???
Auf meine Anmerkung, das sie das ja schon ewig hätte, wurde dann gesagt, das sie es ja damals selbst gewollt hätte ???...
...eigentlich hat sie seit gut einem Jahr so gut wie nicht mehr gesprochen, erkennt keinen mehr usw.

Naja, lange Rede kurzer Sinn:
Weiss jemand, ob man da so eine Bescheinigung braucht? Und wenn ja, wie läuft das?

Mein Mann und seine Schwester sind beide bevollmächtigt! Bloss hat meine Schwägerin jetzt gerade erst entbunden, und wir würden sie da jetzt nur ungern mit "belasten"!

Fliegenpilz

Ja, das Pflegeheim braucht eine Bescheinigung bzw. einen richterlichen Beschluss!

Ich kopiere es dir mal
ZitatDas Anbringen und Hochziehen von Bettgittern stellt juristisch gesehen den objektiven Straftatbestand einer Freiheitsberaubung dar, wenn der Pflegebedürftige durch die Bettgitter daran gehindert wird, das Bett zu verlassen. Es bedarf daher eines Rechtfertigungsgrundes:
- Diese Art der Einschränkung der Bewegungsfreiheit muss durch einen Richter angeordnet sein (mit der Festlegung in welcher Art, bei welchen Situationen und maximale Dauer der Anordnung)
- Tritt ein Notfall ein, darf der behandelnde Arzt für maximal 24 Stunden die Fixierung mit Bettgittern genehmigen, dauert sie länger oder wird sich absehbar wiederholen, hat er einen Richter zu verständigen.
- Während einer Pflegesituation ist es möglich, kurzfristig Bettgitter hochzustellen, solange die Pflegekraft in unmittelbarer Nähe ist und sie bald wieder herunter lässt (hier gilt es nicht als Freiheitsberaubung, sondern z.B. als offensichtlicher Schutz während man das Bett hochstellen oder verschieben muss o.ä.)
- Hat der Patient einen rechtlichen Betreuer, dessen Aufgabenbereich die Gesundheitssorge umfasst, so muss der Betreuer einverstanden sein und gleichzeitig die Freiheitsbeschränkung durch ein Bettgitter beim Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) beantragen.
Quelle: PflegeWiki

&

ZitatEntgegen der Meinung mancher Pflegeeinrichtungen ist auch die Zustimmung durch einen Betreuer in Form einer Bettgittervereinbarung oder ähnlicher Formulierungen allein ohne die richterliche Genehmigung keine ausreichende Rechtfertigung für das Bettgitter.
Quelle: PflegeWiki

Inwiefern sind dein Mann & seine Schwester bevollmächtigt? Sind sie die rechtlichen Betreuer?
ZitatDieser beantragt die betreuungsgerichtliche Genehmigung (§§ 312 ff FamFG). Dazu benötigt das Gericht den entsprechenden Antrag des Betreuers, eine ärztliche Stellungnahme (Attest, meist aber psychiatrisches Sachverständigengutachten), holt oft die Stellungnahme der Betreuungsbehörde ist die persönliche Anhörung durch das Gericht. Danach fällt ein Gerichtsbeschluss (§ 323 FamFG), der entweder eine freiheitsentziehende Maßnahme untersagt oder gestattet.
In diesem schriftlichen Gerichtsbeschluss ist genau aufgeführt, welche Maßnahme für welchen Zeitraum maximal gestattet wird. Der Beschluss legt eine Obergrenze von Maßnahmen fest, wobei eine freiheitsentz. Maßnahme aber immer nur im aktuell benötigten Ausmaß angewandt werden darf. Erst nach dieser richterlichen Genehmigung darf die Maßnahme weiter geplant und durchgeführt werden.
Besteht noch keine gesetzliche Vertretung (ist noch kein Betreuer mit passendem Aufgabenkreis bestellt oder wurde niemand entsprechend bevollmächtigt) regt die Einrichtung beim Betreuungsgericht an, die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers mit den entsprechenden Aufgabenkreisen und die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen zu prüfen. Andere Personen, wie Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung, Ärzte oder Angehörige haben keine Entscheidungsbefugnis bezüglich der Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Quelle: BTprax

hectorundhilde

Sie haben beide eine vollständige Betreuungsvollmacht ausgestellt bekommen als sie damals ins heim kam, da war sie ja noch geistig ganz klar!

Wie gesagt, uns hat bisher keiner gefragt, sie hat sich das laut Pflegeheim selbst gewünscht, damals ???...naja, und da sie eh nicht mehr aufstehen konnte und kann, und keiner von uns will und wollte das sie aus dem Bett fällt, war das für uns auch okay! Haben da nie nachgefragt!

Weisst du denn wie lange so etwas dauert? Bzw. wie das abläuft?

Mein mann ist im Moment fast soviel arbeiten und auf Fortbildungen , und meine Svhwägerin hat ja grad erst entbunden! Ich würd versuchen soviel wie möglich davon zu erledigen, habe aber halt gar keine Ahnung!

Nicole+Ana

Ja, das Pflegeheim braucht die Bescheinigung.

Bei meinem Opa wars ähnlich...meine Mama ist seine Betreuerin und weil er auch sturzgefährdet ist, wollte das Pflegeheim eben ein Bettgitter ranmachen. Musste aber auch erst beim Amtsgericht beantragt werden, wegen Freiheitsberaubung.

Wenn ich es richtig in Erinnerung hab, ging das aber recht unkompliziert.

Fliegenpilz

Wie lange es genau dauert kann ich dir (leider) nicht sagen - bzw. wovon es abhängig ist.
In der Schule wurde uns etwas von "in wenigen Tagen bis zu max. zwei Wochen" erzählt, aber in der Schule bekamen wir früher schon viel erzählt ;D

Frau B.

Dein Mann muss mit seiner Vollmacht zum Amtsgericht gehen, da wird ihm das dann ausgestellt. In der Regel dauert das 1-2 Tage.

Du wirst da leider, ohne Vollmacht, nicht viel übernehmen können.

Frau B.

Zitat von: Christiane am 21. November 2012, 18:45:31
Wie lange es genau dauert kann ich dir (leider) nicht sagen - bzw. wovon es abhängig ist.
In der Schule wurde uns etwas von "in wenigen Tagen bis zu max. zwei Wochen" erzählt, aber in der Schule bekamen wir früher schon viel erzählt ;D

OT: Christiane, was für eine Ausbildung machst du jetzt, wenn ich fragen darf?  :)

hectorundhilde

Zitat von: Christiane am 21. November 2012, 18:45:31
Wie lange es genau dauert kann ich dir (leider) nicht sagen - bzw. wovon es abhängig ist.
In der Schule wurde uns etwas von "in wenigen Tagen bis zu max. zwei Wochen" erzählt, aber in der Schule bekamen wir früher schon viel erzählt ;D
;D Wohl war!

Naja, die Pflegerin am telefon sagte nur, das sie das Gitter sonst erstmal abmachen würden, weil es sonst Freiheitsberaubung wäre und sie ihre WÜnsche ja nicht mehr äussern könnte!
Mein Mann hat dann nur erwiedert, das doch davon auszugehehn, das sie selbst auch in der Zeit bis zur amtlichen Genehmigung nicht aus dem Bett fallen möchte s-:) ;)

Zitat von: Ava am 21. November 2012, 18:46:19
Dein Mann muss mit seiner Vollmacht zum Amtsgericht gehen, da wird ihm das dann ausgestellt. In der Regel dauert das 1-2 Tage.

Du wirst da leider, ohne Vollmacht, nicht viel übernehmen können.

Oh Mist, das klappt in den nächsten 2 Wochen garantiert nicht! Die haben ja auch so bescheidene Öffnungszeiten! :-\

peter

ich bin auch betreuerin
hab mir einen antrag zusenden lassen,den ausgefüllt,
ans gericht gesendet die haben das geprüft auch mit rücksprache vom heim und dann kam der beschluss an mich und ans heim
tuk

aaaaaaaaaaaaber die bearbeitung hat eeeewig gedauert  :P

Fairydust

Du kannst doch die Formulare besorgen, dein Mann kann es ausfüllen und du bringst es wieder hin.
Bei Oma ging es damals schnell, aber ich weiß nicht mehr genau, was wir genau gemacht haben, weil es gleichzeitig mit der Betreuungsvollmacht beantragt wurde.

PeCaPe

Da hat wohl das Heim einen neuen Zuständigen oder wird/wurde vom MDK überprüft und dabei ist aufgefallen, dass dieser Zettel nicht da ist.

In dem Heim, in dem ich mal gearbeitet habe, gab es auch schriftliche Einverständnisse der Bewohner. Das musste aber natürlich geschehen, wenn sie noch voll zurechnungsfähig waren.

Im Krankenhaus wird es ans Gericht gefaxt und wird dort innerhalb von einem Tag bearbeitet.
Wir dürfen höchstens 24 Stunden, ohne Bescheid, die Bettgitter oben haben.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine kleine, liebe Alicia!


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