Brauche Hilfe- Nachbarschaftsrechtsfrage

Begonnen von Claudia78, 07. August 2012, 18:56:32

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Claudia78

Hallo ihr Lieben.

Wer von euch kann mir da weiter helfen? Also wir möchten eine Dachterrasse bauen. Dafür wird das bestehende Satteldach abgerissen und darauf dann die Dachterrasse zu bauen. Das doofe es ist Grenzbebauung.
Kann uns unser Nachbar da Vorschriften machen? Oder muss er gar zustimmen. Ach ja Baugenehmigung haben wir aber nur im vereinfachten Verfahren.
Bundesland ist Rheinland Pfalz.

Danke

Lisbeth

Wenn eine Grenzbebauung vorliegt  kann der Nachbar ja oder nein sagen. Wenn ja, dann mit allen Konsequenzen - es wird im Grundbuch eingetragen - kostet Geld ( in unserem Fall haben wir die Kosten übernommen, denn wir wollten ja bauen  ;) ) - er darf dann nie an der Grenze was bauen ... neue Vermessung - kann bei Dachterrasse anders sein.
Wenn nein, dann ist es nein - dann kannst du nackig Kopfstand machen und trotzdem nichts erreichen.

Am besten ihr fragt in eurem zuständigen Bauamt nach - die können euch ganz genau sagen, was ihr für Anträge und Bewilligungen braucht.

p.s. wir hatten noch nicht mal angefangen zu bauen und alle hatten ihre Hände aufgehalten - sogar die ortsansässige Feuerwehr ( leben auf dem Dorf   S:D )- hätten ne Begehung gemacht und es wär im Notfall kein Ding zu löschen ( sinngemäß )  - nur bei mir war nie Jemand von denen - naja für 30€ können sie ja nicht so die großen Sprünge machen- kann eben nur jeder an der Flasche mal riechen  S:D

viel Spaß beim Bauen
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Patrick - 16.06.94 , Kristin - 29.05.97 , Valentin -20.12.99 , Marleen - 21.10.05 , Thea -12.05.2008 , Johan - 30.03.2010

myja78

Würde auch beim Bauamt nachfragen, dann geht ihr eigentlich auf Nummer sicher und evtl. auch vorab mit dem Nachbarn reden - vielleicht hat er ja gar kein Problem damit.

Übrigends sind Regelungen nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern von Gemeinde zu Gemeinde und auch von Stadtviertel zu Stadtviertel - regelt üblicherweise der Bebauungsplan, gibt es für euer Gebiet keinen, regelt das die nächst höhere Verordnung (Stadt, Kreis, Land)
Ach und wenn es sowas in der Nachbarschaft schon gibt, wie ihr es bauen wollt, steigen auch die Chancen, das es genehmigt wird.

Achso - die Baugenehmigung - mußtet ihr da Zeichnungen und so mit einreichen? Falls ja ist es ja eigentlich genehmigt.

Jenniemaus5

Huhu Claudia,

wir haben grad das gleiche Problem hier im Neubaugebiet mit unseren Nachbarn... Sie hatten damals ein Kenntnisgabeverfahren eingereicht auf dem wir sehen konnten das auf Ihrer Garage eine Terasse geplant ist. Wir waren erstmal erstaunt weil die Garage auf der Grenze gebaut wird. Bei uns in BaWü ist es allerdings so das hier ein Abstand von 2,50 m eingehalten werden muss! Steht in der LBO (Landesbauordnung), wie das jetzt bei euch genau ist weiss ich leider nicht. Naja trotz GEsetz ist jetzt Ärger da... WARUM? Keine Ahnung, einfach weil Sie es größer haben wollten. Können doch wir aber nix dafür oder?

LG

myja78

Nee, dafür könnt ihr nix - aber sie hatten wahrscheinlich gedacht, dass ihr ner Baulast zustimmt s-:)

Jenniemaus5

@myja: sehen wir genauso... naja

@claudia: und gibts was neues?