Aufreger des Tages: Parkverbot ja/nein!

Begonnen von Once, 02. November 2012, 10:54:31

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Steffielein

#25
....

Sweety

Zitat von: Christiane am 02. November 2012, 15:38:21
Oder man darf nur von 6.30 - 10 Uhr dort parken, von 10 - 6.30 Uhr zählt dann das Halteverbot ;)

Eine Interpretation, die sämtlichen Politessen Deutschlands Schnappatmung bescheren dürfte, aber nicht falsch ;D

heidi12222

Auch ich hätte definitiv dort geparkt.

würde auch umgehend Widerspruch einlegen

Once

Zitat von: Sweety am 02. November 2012, 16:15:38
Zitat von: Christiane am 02. November 2012, 15:38:21
Oder man darf nur von 6.30 - 10 Uhr dort parken, von 10 - 6.30 Uhr zählt dann das Halteverbot ;)

Eine Interpretation, die sämtlichen Politessen Deutschlands Schnappatmung bescheren dürfte, aber nicht falsch ;D

Nein, das kann nicht sein. Uhrzeiten und Datierungen beziehen sich immer direkt auf das obere Schild. Das würde doch keinen Sinn ergeben.

@Solar: Wie kommst Du darauf dass man das dort nicht darf? Man darf überall in der Stadt auch ohne die Parkmarkierung auf dem Gehweg parken, oder nicht? Wenn man vorne rechts abbiegt beispielsweise ist die ganze Straße mit auf dem Gehweg parkenden Autos versehen. Und ich meine dort sei dies auch nicht beschildert (bin mir aber gerade nicht komplett sicher) und man bekommt dort auch kein Ticket.

Aber wahrscheinlich hast Du recht und genau dies werden sie mit zur Last legen. In dem ganzen Abschnitt ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt nur in diesem einen Abschnitt nicht. Boa, da könnt ich mich aufregen.

Sweety

Zitat von: Christiane am 02. November 2012, 15:38:21
Oder man darf nur von 6.30 - 10 Uhr dort parken, von 10 - 6.30 Uhr zählt dann das Halteverbot ;)

Ach so... das wäre neben allem anderen auch noch viel zu verquast und beißt sich mit dem StVO-Grundsatz, dass Parken überall dort erlaubt ist, wo es nicht grundsätzlich und/oder ausdrücklich verboten ist.
Diese Interpretation entbehrt daher zwar nicht einer gewissen inneren Logik, fällt aber aus ;)

Fliegenpilz


Once


Sweety

Zitat von: Christiane am 02. November 2012, 17:08:34
Das war ein Spaaaaahaaaaaass!

Das ist bei dir und deiner zumindest immer originellen Weltsicht nicht von vornherein anzunehmen :D

Fliegenpilz

Da war ein Zwinkersmiley hinter, ich bitte euch!

Sweetkofski

Zitat von: Once am 02. November 2012, 16:59:44

@Solar: Wie kommst Du darauf dass man das dort nicht darf? Man darf überall in der Stadt auch ohne die Parkmarkierung auf dem Gehweg parken, oder nicht? Wenn man vorne rechts abbiegt beispielsweise ist die ganze Straße mit auf dem Gehweg parkenden Autos versehen. Und ich meine dort sei dies auch nicht beschildert (bin mir aber gerade nicht komplett sicher) und man bekommt dort auch kein Ticket.

Aber wahrscheinlich hast Du recht und genau dies werden sie mit zur Last legen. In dem ganzen Abschnitt ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt nur in diesem einen Abschnitt nicht. Boa, da könnt ich mich aufregen.


Nein, darf man tatsächlich nicht!

Man darf nie auf Gehwegen parken, außer es ist explizit so ausgewiesen!
siehe hier eine Erläuterung.
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Machen zwar fast alle, ist aber trotzdem immer verboten, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Solar. E

Sweetkowski war schneller als ich  :)

Nein, man darf wirklich nur dann auf dem Gehweg parken, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist, ansonsten ist das Auto wenn nichts ausgewiesen ist, am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Hat mir mein Fahrlehrer damals erzählt, allerdings ist das schon eine Weile her  8)

Hatte es in der Verwandtschaft auch mal, dass jemand Anwohner einer schmalen Straße war und nur die Möglichkeit hatte, das Auto an eben dieser Straße abzustellen. Auf dem Gehweg parken gab Knöllchen, korrekt parken hatte zur Folge, dass Müllabfuhr und LKW nicht mehr durchkamen.  s-:)

Weil ich es genau wissen wollte hab ich den entsprechenden Paragraphen mal rausgesucht:



Zitat§ 12 Halten und Parken


(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen. 

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten. 


Steffielein

#36
..

peter

ich hätt da um 11uhr au geparkt und bin gespannt was raus kommt!

aber mal am rande erwähnt:
gehwegparken gehört echt wieder viel mehr geahndet!!!! hier kommt anna als mit schulranzen und schirm fast nicht durch und JA
sie bekam von mir die order NIEMALS auf die strasse auszuweichen!!! wenn spiegel umklappen oder der schirm am auto ratscht ist mir das lieber wie mein kind auf der strasse weil so ein hirsch zu doof zum parken ist!!! heisst ja GEHweg und nicht PARKweg etc  :-(

jaaaaaaaaaaa das ist mein reizthema  S:D

Once

Also hier vor meiner Tür stehen alle Autos auf dem Gehweg ohne entsprechende Beschilderung. Tickets bekommen nur die Autos die keine 5m vom Scheitelpunkt der Kurve stehen. So ist das hier überall in der Stadt in den Seitenstraßen und Wohngegenden. Und genau an dieser einen Stelle über 20m soll das nun verboten sein?

Dann soll die Angabe auf dem Ticket aber auch bitte entsprechend ausfallen, so dass man wenigstens weiß warum man jetzt zu zahlen hat. Wenn die Geldmache wenigstens nicht so offensichtlich wäre.

Ob sich ein Widerspruch lohnt?

@Steffi: Was macht Dein Mann, dass er so genau bescheid weiß?

Steffielein

#39
....

Alissa16

Hö? Ich verstehe das Schild genau anders, dass man NUR in der Zeit dort Halten darf, ausserhalb dieser Zeit nicht.  ???

Aber ich bin ja auch blond.  ;D

Sweety

Was soll ich sagen, Alissa? Ich würde dir gerne widersprechen, aber...  s-:) ;D ;D

zuz

Ich schätze, die Politesse hat 19 Uhr gelesen.
Bis 10 ist aber auch seltsam. Was ist das für ne Uhrzeit?

Meph

zuz, an der uniklinik, wo mein mann arbeitete, waren die zeiten ganz normal.
da war halteverbot von 6.30-10 Uhr und von 15-17.30

Warum?

Um die Zeiten fanden die Schichtwechsel statt und die berufstätigen (und Studenten) sollten ja nicht in den umliegenden Strassen parken, sondern im Parkhaus.
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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
1DfyhRV3c7nRGPQuF4PdMkhJYtqE3BmSzW

Bomelo

Seltsam. Ich hätte da auch um 11 Uhr geparkt  :o

Wegen Gehwegparken: ja, ist verboten, wenn keine Markierungen vorhanden sind.

Bei uns in der Nähe ist jedoch mal ein großes Unglück wegen dieser Regelung passiert:

Enge Strasse, Auto parken grundsätzlich halb auf dem breiten Gehweg, weil sonst die Straße zu eng ist und die Durchfahrt blockiert wäre. An einem Tag bekamen ALLE ein teures Knöllchen wegen Gehwegparken. Also parkten die Anwohner am nächsten Tag komplett auf der Strasse, am Fahrbandrand. So wie von den Behörden gewünscht.

Wenige Tage später brannte es am Ende der Strasse. Der Löschzug kam nicht durch, bzw. nicht schnell genug. Zwei Menschen starben  :-[ :-[  . Seitdem parken wieder alle auf dem Gehweg. Geändert wurde aber nichts (z. B. mal Parkbuchten eingezeichnet oder so). D. h. theoretisch können die Anwohner dort immer noch täglich ein Knöllchen bekommen. Sowas unsinniges!
der beste große Bruder der Welt :-*
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2620 Gramm, 47 cm, 100% Wunder :-*
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Fliegenpilz

Trotz dem Gehweg würde ich einfach Widerspruch einlegen - und abwarten!

~ Oma Netti ~

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn auf deinem Knöllchen steht doch nix von Gehweg.

Steffielein

#47
.....

zuz

Wegen Gehweg: Es stand ja da "Parken im eingeschränkten Halteverbot", nicht "Parken auf dem Gehweg".

lisa81

@once: Ich bin gespannt, wie es ausgeht! Bezahlen würde ich auch nicht.

@Bomelo: ICh hätte das gleiche gesagt wie STeffi. Wenn nicht genug Platz ist, gehört da GAR NICHT geparkt. Sicher ärgerlich für die Anwohner, aber dann ist es eben so und man muss sich um Parkbuchten bemühen  :-\

@satti: Ich bin komplett bei dir, da krieg ich auch nen Affen :-( Hier um die Ecke ist so ne nette Stelle. Auf der Straße parken ist blöd, weil in der Kurve und ne enge Straße. Aber das Auto 20m vom Haus wegstellen, scheint nicht möglich zu sein, also voll auf den Bürgersteig und ich darf mit dem schon schmalen Buggy auf die Straße ausweichen  :-(