Auch eine Elternzeitfrage... NEU #14

Begonnen von Dannichen, 07. November 2013, 15:23:56

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Dannichen

Erstmal nur kurz, gleich fahren wir zum Kinderturnen.
Meine Elternzeit läuft noch bis zum 06.02.2014.
Da ich aber definitiv nicht dort wieder anfangen kann (Geschäft wurde aufgegeben, als Angestellte laufe ich aber noch weiter), weiß ich nicht wie es weiter gehen soll.

Betreuung für Luisa habe ich erst ab Dezember 2014, vorher werde ich also auch nirgendwo anfangen können.

Soll ich verlängern? Wäre ja praktisch da ich dann noch weiter versichert bin.

Wenn ich nicht verlängere, was dann? Bisher wurde mir noch nicht gekündigt (zum Ende der Elternzeit oder so), nichts. Offiziell würde es also heißen: Am 07.02.2014 arbeite ich wieder.


Was sagt ihr?
LG, Danni und Kids ♥

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Glück ist die Summe richtiger Entscheidungen

Honigbluete

Wenn es machbar ist, würde ich das 3. Jahr Elternzeit nehmen. Und dann für ab Januar 2015 eine Arbeit suchen.

Peperlchen

3.Jahr Elternzeit nehmen.

Anders ist es doch gar nicht möglich, wenn du erst 10Monate nach dem Ende deiner (bis heute eingereichten) Elternzeit eine Betreuung für deine Tochter hast!?

Dannichen

Ich bin nur deshalb etwas unsicher weil es das Geschäft eben nicht mehr gibt und ich letztes Jahr gefragt wurde wie wir das dann mit der Kündigung machen wenn meine Elternzeit um ist. Ja, gute Frage und nicht wirklich mein Problem, ich muss das ja nicht wissen wie und wann man mich dann kündigen würde.  :-\
Leider habe ich dort auch keinen direkten Ansprechpartner, keiner ist mehr da der sich damit auskennt/beschäftigt. Ist alles etwas kompliziert.  :-[

Also nur mal theoretisch, ich nehme nicht noch ein Jahr Elternzeit, stehe dem Arbeitsmarkt aber noch nicht wieder zur Verfügung weil ich eben keine Betreuung für meine Tochter habe. Was dann?
Was ist mit denen die dann trotzdem nicht arbeiten weil, ja weil es finanziell nicht nötig ist?

Nehme ich noch ein Jahr Elternzeit stehe ich also im Januar/Februar dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung (wenigstens ein paar Stunden täglich ;) ) und alles ist gut. Also ist das die bessere Variante.
Ich hab eben nur Bammel dass meinem Arbeitgeber einfällt dass ich ja eh nicht mehr dort anfangen kann und er mich dann doch noch wegen Geschäftsaufgabe kündigt.
Aber das hätte er ja direkt machen müssen, oder? Das Geschäft gibt es ja schon seit fast 3 Jahren nicht mehr...

Ich hab echt kein Plan wie es aussieht, ich war noch nie arbeitslos und hab keine Ahnung was da alles zu beachten wäre.
LG, Danni und Kids ♥

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Fairydust

Dein Arbeitgeber hat noch andere Filialen? Hab ich das so richtig verstanden?
Wenn ja, dann kann er dich jetzt gar nicht kündigen. Wenn deine Elternzeit zu Ende ist, muß er dich in die andere Filiale übernehmen und kann dich dann kündigen, du mußt aber erstmal anfangen zu arbeiten. Oder du kündigst nach der Elternzeit.

Hubs

Dein Chef kann Dir in der Elternzeit nicht kündigen. Ob Du nun nen bestehenden Arbeitsvertrag hast oder nicht, kommt darauf an, wer die Vertragspartner sind. Evtl. ist der Arbeitsvertrag aufgehoben, da einer der Vertragspartnerr, in diesem Falle die Filiale, in der Du gearbeitet hast, nicht mehr existiert. Kündigen kann man Dir allerdings nicht. Du hast also, wenn Du nach wie vor einen Arbeitsplatz hast, auch Anspruch darauf die Elternzeit zu verlängern. Wenn Du das nicht machst und kündigst, dann bist Du nicht mehr krankenversichert.
Hubs mit den beiden Buben *04/2009 *01/2012



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Dannichen

Jein, eine Filiale hat er in dem Sinn nicht. Es ist ein kleiner Lagerverkauf (auf 30qm oder so), vor allem ist dort das Büro wo seine anderen Geschäfte (er ist in anderen Bereichen tätig) erledigt werden.
Hab mal nachgeguckt, als der andere Vertragspartner ist das Geschäft (was es nicht mehr gibt) eingetragen.
Also heißt das, kündigen brauchen weder die noch ich, der Vertrag ist aufgehoben. Aber verlängern kann ich die Elternzeit dennoch?
LG, Danni und Kids ♥

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Nipa

Hast Du denn einen Aufhebungsvertrag wegen Geschäftsaufgabe bekommen?
Ich denke nicht dass er so leicht aus der Nummer rauskommt, vorallem wo er noch andere Geschäfte hat, wo er Dich ja auch irgendwie einsetzen könnte...

Ehrlich gesagt würde ich mal überlegen, ob Du Dich anwaltlich beraten lässt.
Denn wenn er noch andere Geschäfte hat, dann würde ich davon ausgehen dass Du im Zweifel zumindest eine Abfindung bekommen müsstest...

Dannichen

Das ist ja der Witz, ich habe gar nichts bekommen! Damals als es hieß, Feierabend! habe ich von einer Kollegin davon erfahren, von der Geschäftsführung weiß ich davon offiziell bis heute nichts. Klar weiß ich das, aber mir hat keiner gesagt was da passieren wird. Und jetzt wissen die nicht was sie mit mir machen sollen, bzw. ob sie überhaupt was machen sollen.
Oder den wird erst einfallen das es mich auch noch gibt wenn es Post von mir gibt.

Nipa, es gibt außer diesen kleinen Lagerverkauf nur völlig Branchenfremde Sachen. Also direkt einsteigen könnte ich da nicht.
LG, Danni und Kids ♥

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Hubs

Sag mal Dannichen, gab's den Thread dazu nicht schon mal, mir kommt das alles so bekannt vor....
Hubs mit den beiden Buben *04/2009 *01/2012



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Hubs

#10
*entfernt*

Und was ist damals rausgekommen? Wenn Du vor 2 Jahren Elternzeit beantragt hast, damals das Geschäft schon nicht mehr existiert hast, dann hast Du ja anscheinend noch einen Arbeitgeber. Er muss ja Deinen Antrag auf Elternzeit angenommen haben, sonst könntest Du eben diese ja nicht verlängern. Bist Du tatsächlich seit 2 Jahren im Ungewissen über die Arbeitsverhältnisse?
Hubs mit den beiden Buben *04/2009 *01/2012



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Dannichen

Stimmt, das war damals auch ein Thema!

Außer ein einziges Gespräch (Treffen mit Kollegen) wo aber nur das Thema Kündigung, aber wie? im Gespräch war, gab es nix. Es hieß, ja, wir müssen uns mal informieren wie wir dann vorgehen wenn die Elternzeit um ist.
LG, Danni und Kids ♥

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Steffi-Lea

Also das ist schon komisch! Also mein ehemaliger Arbeitgeber ist auch insolvent, hat schon seit ein paar Monaten zu, ich aber noch angestellt in Elternzeit, jetzt musste das alles geklärt werden weil man ja in der  Elternzeit nicht gekündigt werden darf und es lief alles übers Gewerbeaufsichtsamt wegen genehmigen usw.! Nun kam auch meine Kündigung weil ich konnte auch nicht woanders hin übernommen werden! Da würde ich mich echt mal schlau machen weil ja auch deine Versicherung da drüber läuft!

Hubs

Also ganz klar ist, wenn Du jetzt in Elternzeit bei Deinem AG bist, dann kannst Du diese auch verlängern.
Hubs mit den beiden Buben *04/2009 *01/2012



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Dannichen

Ich muss den Thread noch mal hochholen...


Mein AG bekam Post von mir per Einschreiben wegen Elternzeitverlängerung. Der Brief kam nach gut drei Wochen zurück mit dem Vermerk: Wurde nicht abgeholt.  ???

Ich hatte dann zwei Kopien vom Briefumschlag gemacht und noch mal zwei Briefe auf den Weg geschickt, dieses mal an zwei verschiedene Adressen,  mitsamt Kopien, in der Hoffnung das liest jemand.  Ich habe nichts von denen gehört.  :(
Mittlerweile habe ich mich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und mit meiner Krankenkasse. Arbeitsamt sagt ich soll erstmal nichts machen, muss mich auch nicht arbeitslos melden da ich dem Arbeitsmarkt ja noch nicht zur Verfügung stehe.
Krankenkasse sieht anders aus. Meine KK riet mir mich und die Kids Familienversichern lassen bei meinem Mann wenn ich bis Anfang Februar keine Rückmeldung vom AG habe.
Es ist doch auch blöd, es fühlt sich wohl niemand verantwortlich bei meinem AG. Und ich steh da und es tut sich nichts.


Ich bin einfach nur enttäuscht.  :-X
LG, Danni und Kids ♥

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myja78

Dannichen - da bleibt dir wohl leider nur der Gang zu einem Anwalt s-druecken

dragoness

Zitat von: Dannichen am 28. Januar 2014, 23:37:28
Ich muss den Thread noch mal hochholen...


Mein AG bekam Post von mir per Einschreiben wegen Elternzeitverlängerung. Der Brief kam nach gut drei Wochen zurück mit dem Vermerk: Wurde nicht abgeholt.  ???

Ich hatte dann zwei Kopien vom Briefumschlag gemacht und noch mal zwei Briefe auf den Weg geschickt, dieses mal an zwei verschiedene Adressen,  mitsamt Kopien, in der Hoffnung das liest jemand.  Ich habe nichts von denen gehört.  :(
Mittlerweile habe ich mich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt und mit meiner Krankenkasse. Arbeitsamt sagt ich soll erstmal nichts machen, muss mich auch nicht arbeitslos melden da ich dem Arbeitsmarkt ja noch nicht zur Verfügung stehe.
Krankenkasse sieht anders aus. Meine KK riet mir mich und die Kids Familienversichern lassen bei meinem Mann wenn ich bis Anfang Februar keine Rückmeldung vom AG habe.
Es ist doch auch blöd, es fühlt sich wohl niemand verantwortlich bei meinem AG. Und ich steh da und es tut sich nichts.


Ich bin einfach nur enttäuscht.  :-X

Ist das rechtlich nicht so, dass der Brief doch als zugestellt gilt, denn er war ja im "Zugriffsbereich" Deines Arbeitgebers. Ich würde mich da auch mal beim Anwalt beraten lassen. Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut wird :-)