Antrag auf Besuch anderer Grundschule

Begonnen von Drops, 28. Oktober 2014, 15:47:20

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Drops

Hallo,

weiß einer von euch zufällig, bei welchen Kriterien das Schulamt einen Antrag auf Besuch einer anderen Grundschule (anderer Bezirk) genehmigt wird?

Wir haben hier zwei Grundschulen in der Nähe.
Grundschule A ist 800m (12 Gehminuten) entfernt. Bei kürzestem Weg müßte man 8 mal eine Straße überqueren, mit kleinem Umweg nur 4 mal (davon 2 mal mit Ampel).
Grundschule B ist 600m (7 Gehminuten) entfernt. Man muss 3 mal die Straße überqueren (davon einmal Kreisel).

Für uns ist Schule A vorgesehen. Meine große Tochter wird auch auf diese Schule gehen. Wir sehen in Grundschule B mehr Vorteile, denn 2019 wird die Große sowieso auf Grundschule B gehen, weil dort auch eine weiterführende Schule ist. 2019 wird die kleine eingeschult  das heißt, dass beide Kinder den gleichen Schulweg hätten.
Ausserdem wollen wir aufgrund von Konflikten, die kleine nicht in den Kindergarten bringen, der für Grundschule A vorgesehen ist.

Wenn die Ferien vorbei sind, wollen wir einen Antrag stellen um dann die kleine auch in einem anderen Kindergarten anzumelden, sofern der Antrag genehmigt wird.
Ich wollte hier nur schonmal vorab fragen, ob jemand einschätzen kann, ob sich der Antrag überhaupt lohnt, oder ob wenig Chancen bestehen.

Muttchen

Kann man denn die Schule nicht frei wählen  ??? ?

Wir können frei wählen - wohnen in NRW.

Scully75

#2
also bei uns kann man leider!!! auch nicht frei wählen (Niedersachsen), sondern muss in die Grundschule seines Einzugsgebietes gehen. (Mal abgesehen von den konfessionellen und den zu bezahlenden Schulen)...
Ich find das ja prinzipiell okay, das man in die Schule geht, wo auch die Nachbarskinder hingehen. Aber es ist schon ziemlich strikt, und nicht jede Schule hat hier das gleiche Konzept...

Auf eine andere Schule kommt man hier auch nur mit Ausnahmegenehmigung
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z.B. weil einem das pädagogische Konzept nicht genehm ist o.ä.

Hier ist es dann so, dass sowohl die eigentlich zuständige Schule zustimmen muss, dass das Kind dort aus den angegebenen Gründen nicht hingehen soll, als auch die beantragte Schule zustimmen muss, dass sie das Kind aus diesen Gründen aufnimmt. Sagt nur einer nein, geht es eine Stelle höher (Niedersächsischen Landesschulbehörde).

Wir sparen uns allerdings diese ganze Arie, da wir auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag angewiesen sind,... und diesen werden wir als Nachrücker nicht erhalten... :-X

Muttchen

Scully  s-winken  :-*

Guck das wusste ich nicht; dachte man könnte überall frei wählen.

schwarzesgiftal

in bayern gibts sogenannte schulsprengel. man muss also sein kind in die schule geben wo einzugsgebiet ist... alles andere .. geht mit gastschulantrag welche aber nur mit triftigen gründen.. (freunde in der und der schule, oder sowas gilt nicht) genehmigt werden.
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

Nipa

Bei uns werden Gastschulanträge in der Regel nur wegen Betreuung akzeptiert.
Also wenn Du z.B. sagst, dass jemand an Schule B Euer Kind nach der Schule bzw. Hort weiterbetreut.

In Bayern werden in der Regel beide Schulen gehört und dann vom Schulamt/Ordnungsamt entschieden.

piglet

Es gibt freie Schulwahl. Du kannst Dein Kind zur Einschulung an jeder Grundschule anmelden die Du möchtest. Ob ihr dann dort einen Platz bekommt ist eine andere Sache. Wenn die Klassen zu groß werden können Wunschschulen Euch ablehnen, dann ist nur die Schule des Einzugsgebiets verpflichtet Euch zu nehmen.
So haben wir unseren Sohn auch ohne großes Prozedere im Nachbarort eingeschult, zumindest ging es dort so einfach.

Ich würde bei der Wunschschule anrufen und nachfragen wie es abläuft wenn man sein Kind dort einschulen mag aber nicht aus dem Einzugsgebiet kommt.

Ein späteres Umschulen ist schwieriger, da muß man tatsächlich einen Antrag mit Begründungen beim Schulamt stellen (außer man zieht um und fällt in ein neues Einzugsgebiet).
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kruemel35

Auch in NRW ist die freie Wahl wieder gekippt worden.

Scully, begründe den Antrag mit dem (hoffentlich) sicheren Schulweg. Wenn z. B. die Tagesmutter, die ein Kind betreut, in den Schulbezirk wohnt, dann kann man das auch mit angeben. Meiner Schwägerin hat das vor über 15 Jahren schon geholfen.

Flower Eight Revival

Seit wann ist in NRW die freie Schulwahl gekippt worden?  ??? Ist mir aber ganz neu; wir haben erst eingeschult mit freier Schulwahl.

Nipa


Flower Eight Revival

Also ich finde im Netz nichts darüber, dass es gekippt worden wäre. zum Schuljahr 2014/2015 eh nicht. Wir haben schuleinzugsgebiete, man ist aber nicht verpflichtet das Kind an diesen Schulen anzumelden. Auf dem anmeldebogen stand es sogar explizit, dass wir uns jede Grundschule in der Stadt hätten aussuchen dürfen. Ob überall ein Platz frei gewesen wäre, ist eine andere Sache. Aber die freie Wahl ist da. Mein kind geht auf eine Wunschschule, die im Einzugsgebiet haben wir abgelehnt.

schwarzesgiftal

Also in Bayern gehts definitiv nicht nach Wunsch sondern nach Sprengel, was der Grund für uns ist warum wir uns nicht in nem Zwischenort ne Wohnung suchen, da das anderer Schulsprengel wäre...
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Susann

@Piglet: das ist so def. nicht richtig. Zumindest nicht bei uns hier.
Wir müssen dort einschulen wo der Wohnort liegt. Bzw. in der zuständige Grundschule.
Erst nachdem das Kind dort angemeldet ist, kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen und versuchen das Kind an einer anderen Schule anzumelden. Das klappt aber nur mit guten Gründen. Betrueungszeiten wären so ein Grund, wobei bei uns mittlerweile jede (oder fast jede) Grundschule eine Betreuung bis 17 Uhr anbietet.

Und wie Scully schon schrieb ist es hier auch. Die Grundschule an die man möchte muss zustimmen. Wo z.B. generell abgelehnt wird, ist wenn durch das Kind eine Klasse geteilt werden müsste.

Fusselchen

Also hier (RLP) ist es wohl so, dass man BEI Anmeldung in der vorgesehenen Grundschule einen Antrag stellen kann (der wohl auch generell genehmigt wird). Weiß das weil Sanjas Freundin NICHT mehr in dem Einzugsgebiet unserer Grundschule wohnt aber sie nach der Grundschule zur Oma muss die hier wohnt, daher wäre das wohl kein Problem..Wunscheinschulen nach Weg und so wird hier eher nicht gemacht soweit ich weiß...auch hier ist das Zauberwort Betreuung

Muttchen

Also letzte Woche beim Tag der offenen Tür in der Grundschule war die freie Schulwahl aber noch nicht gekippt weil der Direx einen halbstündigen Vortrag über eben diese gehalten hat.  ???  s-nachdenken

piglet

Immer wieder heftig zu lesen wie unterschiedlich das ist. Eben Mist wenn Bildung Ländersache ist. Ich dachte echt die freie Schulwahl sei auf Bundesebene angeordnet - zumindest hatte ich das so in Erinnerung.
Aber bei der Wunschschule anrufen und nachfragen schadet sicher nicht ;)
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Tini

Zitat von: Fusselchen am 29. Oktober 2014, 22:33:47
Also hier (RLP) ist es wohl so, dass man BEI Anmeldung in der vorgesehenen Grundschule einen Antrag stellen kann (der wohl auch generell genehmigt wird). Weiß das weil Sanjas Freundin NICHT mehr in dem Einzugsgebiet unserer Grundschule wohnt aber sie nach der Grundschule zur Oma muss die hier wohnt, daher wäre das wohl kein Problem..Wunscheinschulen nach Weg und so wird hier eher nicht gemacht soweit ich weiß...auch hier ist das Zauberwort Betreuung

Hier im Saarland ist das auch so. Anmeldung erfolgt bei der örtlich zugewiesenen Grundschule, dann kann man einen Ausnahmeantrag stellen. Meine Tochter ist auf einer bilingualen Grundschule im Nachbarort eingeschult worden. Allerdings haben wir sie damals mit 2. Wohnsitz bei den Großeltern in der Gemeinde dort angemeldet, da war das noch einfacher. Aber auch so wäre uns vermutlich der Ausnahmeantrag bewilligt worden wegen Einschulung auf einer "besonderen Schulform". Gilt auch für Montessori- oder Waldorf-Schulen. Betreuung ist hier weniger ein Grund, da eigentlich jede Grundschule hier im Umkreis eine Nachmittagsbetreuung anbietet.
She *7/2006
He   *7/2014

Paula

also in NRW gilt freie Schulwahl da ist nichts gekippt worden

~ Oma Netti ~

Bei uns wird das absolut überhaupt nicht mehr genehmigt. Kenne mehrere, die Anträge stellten, die einen Eltern hatten ihren Arbeitsplatz direkt gegenüber unserer Grundschule, der Antrag wurde aber dennoch abgelehnt und das Kind musste 10 km weiter im Teilort zur Schule, wo auch de Wohnort war.

Drops

Alles klar, danke für eire antworten. Dann prüf ich mal noch ob beide schulen verläßliche grundschulen sind und ob das vielleicht ein punkt wäre.  Ansonsten muss sie halt in einen weiter entfernten kindergarten vorher.