Anders Breivik - Unzurechnungsfähig!

Begonnen von Fliegenpilz, 29. November 2011, 19:01:15

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Fliegenpilz

ZitatMassenmörder Breivik ist unzurechnungsfähig

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ist nicht zurechnungsfähig. Der Massenmörder werde komplett von "bizarren und größenwahnsinnigen Zwangsvorstellungen" beherrscht.

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist nach Überzeugung von zwei Rechtspsychiatern "wegen paranoider Schizophrenie" nicht strafrechtlich zurechnungsfähig. Außerdem sei er sowie als "psychotisch" einzuschätzen, gaben Sprecher der Staatsanwaltschaft nach dem Einreichen des Gutachtens in Oslo bekannt.
Quelle: [Login or Register]


Wie ist eure Meinung zu dieser Entscheidung?
Hattet ihr damit gerechnet oder könnt diese Gutachten nachvollziehen?

Und wie definiert ihr das Wort "Unzurechnungsfähigkeit"?

Ich selbst kann mich nicht mit diesen Gutachten anfreunden. Für mich ist niemand unzurechnungsfähig, der Taten bis ins kleinste Detail planen kann und sogar die Abläufe hinter nochmal nachkonstruieren kann an den Tatorten mit genauen Zeitangaben und ähnliches.
Für mich ist es ein Schlag ins Gesicht für all die Hinterbliebenen :-[

redheart

Ich unterschreibe bei dir. Bleibt zu hoffen, dass das Gericht die Unzurechnungsfähigkeit nicht anerkennt :-X

Brains are wonderful, I wish everyone had one.

Mareike

sehe ich genauso wie du!
ich war geschockt, als ich das heute gehoert habe :'(


Janny

Genau den Thread wollte ich auch grad eröffnen.

Ich bin da bei euch . Wer das alles so genau plant ist in meinen Augen nicht unzurechnungsfähig.......Der wusste sehr genau was er da tut....
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.

Bettina

Wie es genau ist kann wohl von uns keiner wirklich beurteilen. Mit Unzurechnungsfähigkeit ist das so eine Sache. Unzurechnungsfähig ist jemand, der nicht in vollem Umfang für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Jeder, der sich bewusst die Hucke zu säuft ist bei nem Verkehrsunfall unzurechnungsfähig, da ist er es allemal.

Die Verantwortung nicht tragen können, weil man vielleicht in einer parallelen Phantasiewelt lebt, heißt ja nicht, dass man nicht denken kann.

Wenn der Mann krank ist, dann ist er unzurechnungsfähig. Letztendlich ist es mir vielleicht so lieber, weil er dann nicht "nur" mit einer lebenslangen Strafe davon kommt und nach ein paar Jahren wieder frei ist. Ich weiß ja nicht, wie es dort ist mit der Rechtslage, aber hier ist ja lebenslänglich nach 15 Jahren raus.

4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Janny

Dort wäre er wohl höchsten 21 Jahre hinter Gittern gekommen , aber wenn er in die Psychatrie kommt wird alle drei Jahre erneut geprüft wie sein Zustand ist. SO hab ich das irgendwo mal gelesen
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.

Bettina

Ist doch prima. Da können sie sich alle 3 Jahre davon überzeugen, dass er noch genauso gefährlich ist, wie damals und heute. Bei einer Haftstrafe hätte das niemand überprüft.
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redheart

Es gibt die Möglichkeit ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen, diese Strafe kann dann immer wieder verlängert werden.

Ich glaube nach wie vor nicht, dass der irgendwie wieder rauskommt und wenn sie dafür ein Gesetz ändern müssten.

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Janny

Vorhin wurde das so im TV gesagt , das er nie wieder einen Fuss als freier Mensch auf die Strasse setzen wird
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.

Fliegenpilz

Zitat von: Bettina am 29. November 2011, 19:11:16
Wie es genau ist kann wohl von uns keiner wirklich beurteilen.

Beurteilen nicht, aber ein Empfinden und eine Meinung hat man ja dennoch zu der Thematik! ;)
Es ist schon gut so, dass nicht jeder x-beliebige Dinge beurteilen kann und dieses dann auch eine Stimme vor höheren Instanzen hat, aber dennoch kann man solche Entscheidungen ja hinterfragen und diskutieren!

Tini

Wirklich gerecht finde ich es auch nicht, auf der anderen Seite, ob er nun in der Psychatrie oder im Knast sitzt.... ich habe gehört, er soll sozusagen lebenslang in die Psychatrie.

Ob er per Definition der Gerichte wirklich unzurechnungsfähig ist, kann ich schwer beurteilen. Für mich ist das jemand, der wirklich schwerst gestört ist und am normalen Leben gar nicht mehr teilnehmen kann. Jemand, der quasi mit seiner Gestörtheit auch direkt auffällt und aus dem Rahmen fällt. Das alles war bei Anders Breivik wohl eher nicht der Fall vor dem 22.7., insofern kann ich ihn per meiner Definition nicht als unzurechnungsfähig sehen.
She *7/2006
He   *7/2014

Bettina

Zitat von: Christiane am 29. November 2011, 19:17:36
Zitat von: Bettina am 29. November 2011, 19:11:16
Wie es genau ist kann wohl von uns keiner wirklich beurteilen.

Beurteilen nicht, aber ein Empfinden und eine Meinung hat man ja dennoch zu der Thematik! ;)
Es ist schon gut so, dass nicht jeder x-beliebige Dinge beurteilen kann und dieses dann auch eine Stimme vor höheren Instanzen hat, aber dennoch kann man solche Entscheidungen ja hinterfragen und diskutieren!

Klar kann man. Und dass es nicht auffällt ist ja gerade das tückische an so einer Erkrankung. Wie viele Täter waren vor einer Tat völlig unauffällig, haben ganz normal gelebt. Wenn ich mir seine Tat anschaue, dann finde ich ihn auffällig genug.
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redheart

Ein Massaker an Kindern zu planen, als Alternative zu einem Bombenanschlag auf den Präsidenten, ist für mich meilenweit von jeglicher Form der Unzurechnungsfähigkeit entfernt.

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Bettina

Ist in meinen Augen eher ein Merkmal für die Unzurechnungsfähigkeit, weil das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun hat.

Ich hoffe einfach nur, dass er nie wieder eine Gefahr für andere Menschen werden kann. In welcher Form auch immer und vertraue darauf, dass die Menschen, die damit zu tun haben wissen was sie tun.

Denn leider bleibt der traurige Fakt, dass egal wie, welcher Geisteszustand, welche Motivation, welche Strafe nichts wird das Leid und die Trauer der Opfer und Angehörigen nehmen oder mildern, genauso wenig wie die Sinnlosigkeit dieser Tat dadurch genommen wird.
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Alchemilla

Soll wohl paranoide Schizophrenie sein. Wenn es das ist, ist er unzurechnungsfähig. Haupsache er kommt nie wieder raus.
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch)

D@nce

Zitat von: redheart am 29. November 2011, 19:24:13
Ein Massaker an Kindern zu planen, als Alternative zu einem Bombenanschlag auf den Präsidenten, ist für mich meilenweit von jeglicher Form der Unzurechnungsfähigkeit entfernt.

Das unterschreib ich so. Wie sollen sich die Hinterbliebenen denn fühlen? Der plant alles ins letzte Detail und dann unzurechnungsfähig? Nee, also da wird mir übel... :-(

Auch hinter Gittern bekommt der nie wieder einen Fuß auf die Straße, davon bin ich überzeugt und da gehört er auch hin! Auch nach 21 Jahren werden sie ihn nicht freilassen.

*Nicole*




Wie ist eure Meinung zu dieser Entscheidung?
Hattet ihr damit gerechnet oder könnt diese Gutachten nachvollziehen?

Und wie definiert ihr das Wort "Unzurechnungsfähigkeit"?

Ich selbst kann mich nicht mit diesen Gutachten anfreunden. Für mich ist niemand unzurechnungsfähig, der Taten bis ins kleinste Detail planen kann und sogar die Abläufe hinter nochmal nachkonstruieren kann an den Tatorten mit genauen Zeitangaben und ähnliches.
Für mich ist es ein Schlag ins Gesicht für all die Hinterbliebenen :-[
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unterschreibe einfach mal...unfassbar bei so einem Gutachten braucht man sich über Nachmacher nicht wundern-kopfschüttel-
Nils und Nicole mit Angelina *22.12.02 ,Juliana *10.06.05 und Noel *04.07.11 an der Hand und Lennox im Herzen



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Jules

Kommt ja auch auf das Landesrecht an.

Wenn er unzurechnungsfähig ist, dann kann er seinem Prozess nicht ordnungsgemäß beiwohnen und auch seine Verteidigung unterstützen.

Aber schließt das aus, dass ihm später noch der Prozess gemacht werden kann, wenn es ihm besser geht oder eine Behandlung angeschlagen hat?


redheart

Nein, Unzurechnungsfähigkeit wird ja einfach von den Gutachtern angenommen, das wird dann ein Teil des Prozesses sein, das Gericht muss das nicht anerkennen.

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Schnecke261

Dass der "unzurechnungsfähig" und schwer gestört ist hätt ich denen auch bescheinigen können. Ich bin ja da ganz krass und denke dass er mit dieser unfassbar kaltblütigen aber perfekt geplanten Tat jegliche Rechte verwirkt hat. 

Dieser Mann hat menschen in derart tiefe Trauer und Schmerz gestürtzt und ich denke dass er weder jemals wieder einen Fuss auf freien Boden setzen wird noch im Gefängnis oder in der Psychatrie irgendwelche sozialen Kontakte haben wird. Sein Leben ist gelaufen - zu Recht.

Und den Vater der in Frankreich sein Kind in die WaMa gesteckt haben soll kann man direkt dazustecken. 

Das ist nicht mehr menschlich und daher hoch gefährlich für die Allgemeinheit!



Sweety

Ich bin voll bei Bettina. Hier scheint man allgemein der Meinung zu sein, Unzurechnungsfähigkeit äußert sich in verrücktem Gehabe und der kompletten Abwesenheit jeglicher Denkfähigkeit. Dem ist nicht so. Der Unzurechnungsfähige (u.a. besonders bei paranoider Schizophrenie) ist in der Lage, komplizierteste Gedankengebilde zu kobstruieren und sich ebenso frei wie logisch darin zu bewegen. Das kann auf die Außenwelt völlig normal und planvoll wirken. Ist es ja irgendwo auch. Hat nur mit der Welt, wie wir sie kennen, wenig zu tun.

Once

#21
die akribische Planung (die ihr hier ja als Argument gegen die potenzielle Unzurechnungsfähigkeit anführt) hat erstmal nichts mit der tatsächlichen Zurechnungsfähigkeit zu tun. Ich glaube viele Menschen definieren und assoziieren Unzurechnungsfähigkeit häufig mit dem, was sie aus den Medien kennen. Das hat nur leider idR nichts mit der Realität zu tun.

Fakt ist, es gibt Menschen (zB Personen mit paranoider Schizophrenie oder einer bipolaren Störung) die (zB) im Rahmen der Erkrankung nicht (wie hier anscheinend vermutet) jegliche kognitive Fähigkeiten verlieren und trotzdem der  felsenfesten Überzeugung sein können verfolgt zu werden, von Außerirdischen entführt worden zu sein, mit Engeln kommunizieren zu können, die göttliche Eingebung erfahren zu haben oder mit Gott selbst in Kontakt zu sein. Sprich: sie können in eine Art Wahnzustand geraten und leiden an Realitätsverlust und/oder visuellen und akustischen Halluzinationen und all das bei scheinbar klarem Verstand mit all seinen kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Ganz so leicht ist es also nicht mit der Zurechnungsfähigkeit.

Ob unzurechnungsfähig oder nicht, dieses Urteil sollte man (meiner Meinung nach) den zuständigen Ärzten überlassen! Und ja, ich persönlich kann mir sogar sehr gut vorstellen, dass Breivik nicht zurechnungsfähig ist und ich bin dann auch dazu in der Lage dieses Gutachten zu akzeptieren und keinerlei subjektive Vergeltungsgefühle zu verspüren. Ich kann bedauern was passiert ist, ohne Vergeltung in Form von Gefängnis oder Tod zu verlangen (so ein Verhalten verurteile ich eher).

Was mich manchmal juckt ist die Tatsache das viele Personen diesen Gedanken gar nicht an sich heranzulassen wagen, weil das Ausmaß der Katastrophe die objektive Beurteilung verklärt. Aber vielleicht überschreitet es auch die Vorstellungskraft vieler, dass ein Mensch wirklich so krank sein kann.  :-\

redheart

Ich kann mir schlicht und einfach nicht vorstellen, dass der in einer Psychiatrie gut aufgehoben ist.

Ich glaube in diesem Fall könnte man mit Gutachten um sich schmeissen wie man will, dem Richter wird in erster Linie daran liegen, dass er weg ist. Solange wie möglich und möglichst nicht mit einer Möglichkeit, dass man alle 3 Jahre wieder über die Bücher muss.

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Once

das ist ja eine komplett andere Frage und sollte nicht ausschlaggebend für die Beurteilung des Falls sein! Man kann auch in psychatrischen Kliniken in Sicherheitsverwahrung kommen.

Bettina

Ein solcher Richter hätte seinen Beruf verfehlt. So sehr ich das als Reaktion des Menschen, der er ist nachvollziehen könnte. Aber ein Richter MUSS das eine von dem anderen trennen können. Sonst sind der Willkür Tür und Tor geöffnet und einer solchen Gerichtsbarkeit möchte ich nicht ausgesetzt sein und wenn es nur um ein Bussgeld wegen eines Parkverbotes ginge.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer