1,5 Monate längere Elternzeit, wie mache ich das

Begonnen von Spatzlmama, 01. Juni 2012, 11:26:35

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Spatzlmama

Meine Elternzeit läuft im Juli aus, da wird mein Kleiner 3 Jahre, da er aber in der Elternzeit vom Großen kam, möchte ich gern die 1,5 Monate hinten dran hängen oder geht das automatisch? Bei Beiden schrieb ich dem AG dass ich 3 Jahre Elternzeit nehmen werde.

Der Kleine geht ab September in den KiGa, somit wäre ich auch erst ab September wieder "arbeitsfähig", vorher habe ich keine Betreuung.

Muss der AG zustimmen? Oder habe ich automatisch bis Ende September Erziehungsurlaub, weil ich ja bei beiden die 3 Jahre genommen habe?

Ich hoffe, ihr versteht wie ich das meine.
WENN AUS LIEBE LEBEN WIRD...

unser Turbospatz  30.09.2006
unser Kuschelbär  10.07.2009

Coney

Zitat von: Spatzlmama am 01. Juni 2012, 11:26:35

Ich hoffe, ihr versteht wie ich das meine.


Ehrlich gesagt nicht so richtig  ;D

Wann ist der Kleine denn geboren?

Spatzlmama

Der Große -> 30.09.2006
Der Kleine -> 10.07.2009

die ersten 3 Jahre Elternzeit wären am 29.09.2009 abgelaufen, da aber der Kleine am 10.07.2009 zur Welt kam, begann da schon die 2. Elternzeit. Also möchte ich vom 10.07.-29.09.12 die Elternzeit hinten dran hängen was 2009 nicht ging (aber eigentlich ja nur, weil der Kleine noch keine Betreuung hat und ich somit auch noch nicht wieder arbeiten gehen kann). Ich weiß, dass es möglich ist, nur halt leider nicht wie.
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unser Turbospatz  30.09.2006
unser Kuschelbär  10.07.2009

myja78

Setz dich doch einfach mal mit deinem AG in Verbindung. Ich weiß, das man, wenn man ein Jahr der Elternzeit erst später (bis 7LJ glaube ich) nehmen will, dann der AG zustimmen muß (hat meiner leider nicht getan) - wie das jetzt mit den Geschwistern ist weiß ich allerdings nicht genau, da du ja für den Großen gar nicht die volle Elternzeit nehmen konntest, selbst wenn du gewollt hättest :-\
Generell müßt ihr ja eh eine Lösung finden.
Erkundige dich aber auf alle Fälle auch bei deiner Krankenkasse (außer ihr seid über deinen Mann versichert oder privat) denn soweit ich weiß übernehmen die die Versicherung nur 3 Jahre lang in der Elternzeit kostenfrei.

hectorundhilde

Bei uns ist die Elterngeldstell beim Kreis auch sehr firm, in allem was Elternzeit angeht!
Vielleicht können die dir da ja auch weiterhelfen!?

Coney

In dem Fall wäre die Elternzeit wohl im Juli zu Ende...

Allerdings habe ich etliche Freundinnen, die mit Arbeitgeber einen späteren Eintritt abgeklärt haben, was wunderbar geklappt hat. Ist ja öfter so, dass es mit Kindergartenplatz nicht punktgenau passt.

Steffi-Lea

Klar kann man die 1,5 Monate hinten dran hängen weil die ja dann von der ersten Elternzeit fehlen, musst halt mal mit deinem Chef reden wie ihr das macht!

Fairydust

Aber hat sich das nicht erst vor kurzem geändert? Oder fällst du da schon rein? Als Kjell geboren wurde, ist von Ronja ein knappes halbes Jahr verfallen.
Es ist jetzt wohl anders, ich weiß aber nicht seit wann.

Sanne73

Wenn man sonst verfallende Elternzeit des ersten Kindes an die Elternzeit des zweiten Kindes dranhängen möchte (oder generell zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchte), dann muss man dies beim Arbeitgeber beantragen, bevor die Elternzeit des ersten Kindes abläuft! Der Arbeitgeber darf dies verweigern! Du hast also rechtlich keinerlei Anspruch darauf, nach dem 3. Geburtstag des Kleinen noch weitere Elternzeit (des Großen) zu nehmen. Es wäre reiner Goodwill Deines AG, wenn er dem jetzt noch nachträglich zustimmen würde.
Ich habe auch mal was gelesen, dass diese verschobene und an die abgelaufene Elternzeit eines weiteren Kindes drangehängte Elternzeit bestimmte sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hat, möglicherweise musst Du Dich in dieser Zeit selbst krankenversichern (in der Elternzeit bist Du ja beitragsfrei gestellt). Ich würde mich schnellstmöglich erkundigen, bei Deinem AG, bei der Krankenversicherung.
Vielleicht lässt sich Dein AG - wenn er der nachträglich geschobenen Elternzeit des Großen nicht zustimmt (was sein gutes Recht ist) - ja auf eine unbezahlte Freistellung für den benötigten Zeitraum ein, so dass Du z.B. erst zum Oktober wieder arbeiten gehst. Allerdings müsstest Du Dich dann wohl auch selbst krankenversichern.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Katja

#9
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Lalelu

#10
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Nipa

Wie bereits von Sanne und Katja geschrieben: Du musst schauen ob Dein AG zustimmt, rechtlich gesehen hast du keine Asprüche.

Spatzlmama

Mist, das wollte ich wissen, ob mein AG zustimmen MUSS.  :-\  Ich kann meinen alten Beruf gesundheitlich nicht wieder aufnehmen, somit wird er mir dieses verwehren (verständlich irgendwie).

Danke für Eure Antworten...

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unser Turbospatz  30.09.2006
unser Kuschelbär  10.07.2009

myja78

Warum, er hat dadurch doch keine Kosten - frag doch einfach mal nach? Versuch schadet nicht. Und falls er nicht zustimmt hast du durch dein Nachfragen nichts verloren, stimmt er aber zu hast du was gewonnen - also nur Mut ;)